Weihnachtsgeld zurück?

4 Antworten

Das kommt auf die vertragliche Regelungen an bei Einmalzahlungen über 100,-€ bis einem Monatsgehalt ist dort oft der Stichtag 31.03. im Folgejahr geregelt, wenn Du am 31.03. noch im Arbeitsverhältnis stehst musst Du es nicht zurückzahlen.

Aber ohne die für dich tarifvertraglichen Regelungen zu kennen kann Dir keiner genaue Auskunft geben können.


Es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen zum Weihnachtsgeld an. Oft wird eine Rueckzahlungspflicht vereinbart, wenn das Arbeitsverhaeltnis aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gruenden vor dem 31.3. des Folgejahres endet. Es gibt aber auch noch ganz viele andere Moeglichkeiten.


Mieter270419 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 14:59

Im Vertrag steht dazu nichts

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DerCaveman  03.12.2019, 15:01
@Mieter270419

Auch nicht in einem anzuwendenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung?

Dann musst du auch nichts zurueckzahlen.

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Weihnachtsgeld ist eine freiwillig Leistung des AG und kann unter Umständen zurückgefordert werden, wenn du im Vertrag eine Klausel dazu drinn hast, z.b. es ist zurückzuzahlen, wenn man bis März des Folgejahres aus dem Betrieb ausscheidet.

Also, schau in deinen Arbeitsvertrag.


Mieter270419 
Beitragsersteller
 03.12.2019, 15:00

Im Vertrag steht dazu nichts

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Wenn du bis 31.März 2020 in der Firma bleibst,kannst du das WG behalten.