Nichts machen

Sofern du nicht gegenwärtig rechtswidrig angegriffen wirst (§ 32 II StGB) oder einer drohenden respektive gegenwärtigen Gefahr (§§ 228, 904 BGB, § 34 I StGB), kannst du rechtlich ohne Konsequenzen nichts machen.

Es gibt natürlich noch mehr sog. Rechtfertigungsgründe (§§ 859, 229 BGB, Einwilligung)

Auch Entschuldigungsgründe gibt es (§§ 19, 20, 21, 33, 35 StGB).

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Nein, bist du nicht

Rechtlich handelt es sich hierbei um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff. BGB. Also unproblematisch

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Also es handelt sich hier um eine Problematik aus dem zivilrechtlichen Nachbarrecht.

Er ist Eigentümer seines Grundstückes. Du bist Eigentümer deines Grundstückes.

Aufgrund dieser Eigentümerschaft erwachsen dir bzw. jedem Eigentümer eine besondere Möglichkeit. Du darfst gem. § 903 BGB mit dem Eigentum machen was du willst, umgangssprachlich formuliert.

Allerdings kannst du auch gem. § 1004 I S. 1 BGB gegen Beeinträchtigungen gegen dein Eigentum (=Grundstückseigentum) vorgehen .

Dazu bedarf es einer Eigentumsstörung auf deiner Seite. Darunter fallen alle sog. positiven Einwirkungen. Positive Einwirkungen sind definiert als räumlich gestalterische Einwirkungen, die das Grundstück tangieren.

Dazu zählen Gerüche, Lärm etc.

Eine Eigentumsbeeinträchtigung läge z.B. auf deiner Seite wegen Geruches vor oder auch, dass z.B. Ungeziefer durch die Mülltonne angezogen wird, die dann auf deinem Grundstück rumgeistern.

Das wäre erstmal eine Eigentumsbeeinträchtigung.

Dann muss der Nachbar eine Störereigenschaft innehalten.

Er ist hier ein sog. Handlungsstörer.

Jetzt kommt regelmäßig das Problem, was in der juristischen Ausbildung und Urteilen relevant ist, nämlich ob du gem. § 1004 II BGB zur Duldung verpflichtet bist.

Die Duldungspflichzen sind in den §§ 904-924 BGB geregelt.

Der einschlägige Duldungsgrund könnte § 906 I S. 1 BGB sein.

Dabei geht es um die Zuführung unwägbarer Stoffe sog. Imponderabilien, wozu das Gesetz selbst auch das Wort „Gerüche“ verwendet.

I. Unwägbarer Stoff wäre also aufgrund des Geruches gegeben und ein etwaiger Rattenbefall wäre als ähnlich iSd 906 einzustufen.

II. Wesentlichkeit

Die Beeinträchtigung müsste wesentlich sein.
Dies beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständig wertenden Durchschnitssmenschen, wobei u.a. Dauer und Schwere, Ausweichmöglichkeit und die zeitliche Reihenfolge der Einwirkungen zuberücksichtigen sind.

Hier muss man jetzt argumentieren, also warum das für dich nicht hinnehmbar ist.

Also erstens, der Nachbar könnte vllt. einen geeigneteren Platz finden. Das wäre eine Ausweichmöglichkeit. Im Sommer, wenn Hochsaison herrscht, was Fliegen (Die Tiere) angeht, könnte das massiv stören.

Ich habe jetzt nicht das ganze Grundstück vor Augen, aber meiner Meinung nach musst du das nicht hinnehmen.

Du hast gem. § 1004 I S. 1 BGB einen Beseitigungsansprucj und kannst gem. § 1004 I S.2 BGB auf Unterlassung klagen.

Bevor Du das tust, rate ich Dir ein Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.

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Stupides Abschreiben ist in den meisten Bundesländern unzulässig, weil es keinen pädagogischen Mehrwert hat.

Was für einen Mehrwert hat es denn auch, einfach abzuschreiben? Gar keinen. Deshalb ist ein zulässiges Erziehungsmittel z.B. ein Referat über das jeweilige Fehlverhalten zu halten.

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Nein, das ist nicht erlaubt.
Du bist der Eigentümer bzw. deine Eltern

(§ 903 S. 1 BGB) und kannst dich dich gegen diese verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB wehren (§ 859 BGB).

Sie dürfte es maximal bis zum Ende des Schultages behalten.

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Das ist grds. erstmal erlaubt, jedoch können sie dir nicht verbieten, es auf dem Schulgelände dabeizuhaben. Genauso wie Schulen auch nicht die Handymitführung auf Klassenfahrt verbieten können.

Also wahrscheinlich sieht es dann so aus, dass ihr es ausgeschaltet in der Tasche lassen müsst, was grds. erlaubt ist.

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Nein, solche Strafen sind nicht zulässig. Das sind schikanöse Strafen ohne pädagogischen Mehrwert. Das ist nicht erlaubt.

Was kannst du dagegen machen?
Man kann eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulaufsichtsamt aufgeben, um gegen unzulässige Erziehungsmittel vorzugehen.

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Das Einsehen ist nicht strafbar.

Hier liegt aber ganz klar ein Verstoß seitens der Lehrerin vor. Sie darf deine Chats nicht öffentlich zeigen.

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Solange es aus Versehen war, können wir hier schonmal die Fahrlässigkeit bejahen.

Eine Körperverletzung oder andere Rechtsgüter aus anderen Normen ist hier nicht für mich ersichtlich.

Der Lehrer muss sich beide Seiten anhören, er kann niemanden bevorzugt in so einer Situation behandeln.
Du hast ja das Recht deine Schulakte einzusehen.
Der Eintrag ist ein Verwaltungsakt gegen den du notfalls Rechtsmittel einlegen kannst.

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Scheiße gebaut, Schule?

Leute, meine Freundin und ich waren in der Pause neben einen Raum (dass mit dem Physik Raum verbunden war) wir saßen da nur. Dan habe ich vom Fenster gesehen dass eine Lehrerin lang gegangen ist und uns böse angeschaut hat. Ich meinte zu meiner Freundin, dass eine Lehrerin kommt und wir sofort verschwinden müssen. Wir sind dann zum Physik Raum nebenan Lang und sie während dessen in diesen Nebenraum, hab nach hinten geschaut, sie ist sauer und mit ihren dicken hintern auf uns zu gekommen, wir sind dann bisschen weggerannt und die Frau schrie „EYYYYY“ „IHR BLEIBT JETZT BEIDE MAL STEHEN“ „EHHHYYYY“ „EYYYYY“ (sie hat so geschrien, als ob Tote Menschen dort lagen) Meine Freundin ist dann stehengeblieben und ich bin durch eine Ecke entlang weiter gerannt, die Frau ist an meiner Freundin vorbei und hat dann da bei dieser Ecke geschaut und gesehen dass ich schon weg war und ist zu meiner Freundin zurück gegangen. Sie hat gesagt dass wir uns nicht in dem Fachräumen aufhalten dürfen und hat sie gezwungen, dass sie unsere Namen, Klasse und Klassenlehrerin nennt, die Frau hat dann gesagt dass sie es meiner Klassenlehrerin erzählt. Habe mich im Klo solange versteckt, meine Freundin kam zu mir und erzählte alles. Die Pause war dann letztendlich um und wir waren immer noch im Klo, weil wir uns nicht mehr zur Klasse getraut haben. Vor allem ich weil ich geflitzt bin und jeder meines Jahrgangs & Klasse gesehen hat und ich gegen paar Menschen gegen gerannt bin. Wir sind dann heimlich aus der Schule gegangen und sind jetzt in der Bibliothek.. Was passiert jetzt mit uns oder mit mir? Werden ich aus der Schule geworfen oder Suspendiert???

Wir gehen zur 10. Klasse + zu verschiedenen Klassen

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Da wird relativ wenig passieren.
Maximal ein Erziehungsmittel.

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Nein, die 6 ist nicht gerechtfertigt. Noten sind Verwaltungsakte gegen die man Rechtsmittel einlegen kann, allerdings nur innerhalb eines Monats.

Klar ist es verständlich, dass die Lehrkraft davon erfahren hätte, aber die 6 ist dafür nicht gerechtfertigt.

Sage ihr, dass du sonst dagegen vorgehst.

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Es stehen hier mehrere Möglichkeiten im Raum:

  1. Der erste und beste Weg: Schulleitung aufsuchen und den Sachverhalt schildern.
  2. Wir haben hier auch eine Sachbeschädigung im Raum stehen, die gem. § 303 StGB strafrechtlich relevant werden könnte, weshalb du ihn anzeigen kannst.
  3. Dienstrechtlich, weil der Lehrer hier ganz klar seine erzieherischen Kompetenzen überschritten hat.
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Ihr habt euch beide beleidigt.

Die Beleidigung des Lehrers wiegt hier jedoch mehr, weil er einen Erziehungsauftrag hat und auch in gewisser Weise auch eine Vorbildsfunktion hat.

Man kann gegen solche Beleidigungen zum Einen strafrechtlich vorgehen, wie z.B. der § 185 StGB, jedoch ist dabei zu beachten, dass das Gericht euch beide auch straffrei erklären kann, weil die Beleidigung wechselseitig stattfand, § 199 StGB.

Aber man kann auch dienstrechtlich z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer vorgehen.

Das mildeste Mittel erscheint mir hier aber einfach ein klärendes Gespräch mit dem Schulleiter zu sein.

Liebe Grüße

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Weil ein Politiker der AfD das sagt kann man das nicht pauschalisieren. Ich selbst würde die AfD wählen. Es gibt auch andere Aussagen von anderen Personen in anderen Parteien, wo auch nicht pauschalisiert werden sollte, wie z.B. als die Linke auf einem Treffen in Kassel von einer Revolution sprach die Reichen zu erschießen, daraus folgt nicht, dass jeder Linkswähler Reiche erschießen möchte.

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Nicht sagen, dass versetzt das Mädchen unter Druck.
Versuch das mit Taten zu tun. Du könntest halt absolut in der Friendzone stecken und danach die Freundschaft vergessen.

Wenn du das mit Taten machst dann kannst du im Nachinein immer sagen, dass es freundschaftlich gemeint war.

Häng mit ihr ab und mache romantische Dinge mit ihr. Z.B. spazieren gehen durch einen Park und auf eine Bank setzen und unterhalten.

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