Was viele nicht wissen. Sowas wie ein Umtauschrecht wegen "Nichtgefallen" gibt es nicht.

Grds. ist es so, dass für die Rückgabe ein Mangel an der Kaufsache bestehen muss.

Davor ist ggf. eine Nacherfüllung zu verlangen.

§§ 433, 437, 439 BGB.

Dein Nichtgefallen ist indes kein geeigneter Mangel, der zur Nacherfüllung und sollte diese nicht erfolgen oder gar entbehrlich sein zum Rücktritt nach § 437 Nr. 2 BGB berechtigen.

Hat der Laden aber ein Umtauschrecht, z.B. für vierzehn Tage bei Vorlage des Kassenbons oder wie in deinem Fall nur bei ungeöffneter Ware vereinbart, so kannst du auch nur nach diesen Bedingungen umtauschen.

Du musst also auf Kulanz hoffen. Verpflichtet es zurückzunehmen sind sie nicht und du musst es im Zweifel selbst verkaufen.

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Salve!

Also zunächst liegt bei der Mietsache, der Wohnung, ein Sachmangel vor, §§ 536 I 1, 549 I BGB.

Dieser berechtigt zu weiteren Schritten.

  1. Minderung nach § 536 I 1 BGB
  2. Schadensersatz nach § 536a I BGB
  3. Aufwendungsersatz, § 536a II Nr. 1 BGB

Zu 1. ist zu sagen, dass du meistens als Mieter nicht beurteilen kannst, ab wann eine Minderung angemessen ist (es gibt zwar Tabellen), an die ist ein Gericht aber nicht gebunden.

Sinniger erscheint es daher einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB gerichtlich geltend zu machen, da wenn die Minderung besteht, der Vermieter um den Teil der Minderung ohne Rechtsgrund mehr hat, als ihm zusteht.

Zu 2. müsste man einen Schaden nachweisen. Dies käme z.B. in Betracht, wenn du durch die Heizung, sollte sie ausfallen und es in der Wohnung kalt werden, krank werden würdest und dir z.B. Arztkosten entstünden.

Zu 3. ist zu sagen, dass dieser wohl am ehesten Anwendung finden könnte.

Wenn du den Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug (§§ 286 ff. BGB) setzt, dann kannst du jemanden beauftragen, der die Heizung repariert und dem Vermieter die Rechnung schicken. Dazu wäre allerdings eine genaue Dokumentation erforderlich, z.B. solltest du beweisen können, dass du den Vermieter abgemahnt hast und ihm das Schreiben zugestellt wurde und das die Heizung kaputt war.

Dann würde auch einer gerichtlichen Geltendmachung nichts im Wege stehen.

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Nein, bist du nicht

Rechtlich handelt es sich hierbei um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff. BGB. Also unproblematisch

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Stupides Abschreiben ist in den meisten Bundesländern unzulässig, weil es keinen pädagogischen Mehrwert hat.

Was für einen Mehrwert hat es denn auch, einfach abzuschreiben? Gar keinen. Deshalb ist ein zulässiges Erziehungsmittel z.B. ein Referat über das jeweilige Fehlverhalten zu halten.

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Nein, das ist nicht erlaubt.
Du bist der Eigentümer bzw. deine Eltern

(§ 903 S. 1 BGB) und kannst dich dich gegen diese verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB wehren (§ 859 BGB).

Sie dürfte es maximal bis zum Ende des Schultages behalten.

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Das ist grds. erstmal erlaubt, jedoch können sie dir nicht verbieten, es auf dem Schulgelände dabeizuhaben. Genauso wie Schulen auch nicht die Handymitführung auf Klassenfahrt verbieten können.

Also wahrscheinlich sieht es dann so aus, dass ihr es ausgeschaltet in der Tasche lassen müsst, was grds. erlaubt ist.

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Nein, solche Strafen sind nicht zulässig. Das sind schikanöse Strafen ohne pädagogischen Mehrwert. Das ist nicht erlaubt.

Was kannst du dagegen machen?
Man kann eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulaufsichtsamt aufgeben, um gegen unzulässige Erziehungsmittel vorzugehen.

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Das Einsehen ist nicht strafbar.

Hier liegt aber ganz klar ein Verstoß seitens der Lehrerin vor. Sie darf deine Chats nicht öffentlich zeigen.

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Solange es aus Versehen war, können wir hier schonmal die Fahrlässigkeit bejahen.

Eine Körperverletzung oder andere Rechtsgüter aus anderen Normen ist hier nicht für mich ersichtlich.

Der Lehrer muss sich beide Seiten anhören, er kann niemanden bevorzugt in so einer Situation behandeln.
Du hast ja das Recht deine Schulakte einzusehen.
Der Eintrag ist ein Verwaltungsakt gegen den du notfalls Rechtsmittel einlegen kannst.

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Scheiße gebaut, Schule?

Leute, meine Freundin und ich waren in der Pause neben einen Raum (dass mit dem Physik Raum verbunden war) wir saßen da nur. Dan habe ich vom Fenster gesehen dass eine Lehrerin lang gegangen ist und uns böse angeschaut hat. Ich meinte zu meiner Freundin, dass eine Lehrerin kommt und wir sofort verschwinden müssen. Wir sind dann zum Physik Raum nebenan Lang und sie während dessen in diesen Nebenraum, hab nach hinten geschaut, sie ist sauer und mit ihren dicken hintern auf uns zu gekommen, wir sind dann bisschen weggerannt und die Frau schrie „EYYYYY“ „IHR BLEIBT JETZT BEIDE MAL STEHEN“ „EHHHYYYY“ „EYYYYY“ (sie hat so geschrien, als ob Tote Menschen dort lagen) Meine Freundin ist dann stehengeblieben und ich bin durch eine Ecke entlang weiter gerannt, die Frau ist an meiner Freundin vorbei und hat dann da bei dieser Ecke geschaut und gesehen dass ich schon weg war und ist zu meiner Freundin zurück gegangen. Sie hat gesagt dass wir uns nicht in dem Fachräumen aufhalten dürfen und hat sie gezwungen, dass sie unsere Namen, Klasse und Klassenlehrerin nennt, die Frau hat dann gesagt dass sie es meiner Klassenlehrerin erzählt. Habe mich im Klo solange versteckt, meine Freundin kam zu mir und erzählte alles. Die Pause war dann letztendlich um und wir waren immer noch im Klo, weil wir uns nicht mehr zur Klasse getraut haben. Vor allem ich weil ich geflitzt bin und jeder meines Jahrgangs & Klasse gesehen hat und ich gegen paar Menschen gegen gerannt bin. Wir sind dann heimlich aus der Schule gegangen und sind jetzt in der Bibliothek.. Was passiert jetzt mit uns oder mit mir? Werden ich aus der Schule geworfen oder Suspendiert???

Wir gehen zur 10. Klasse + zu verschiedenen Klassen

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Da wird relativ wenig passieren.
Maximal ein Erziehungsmittel.

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Es stehen hier mehrere Möglichkeiten im Raum:

  1. Der erste und beste Weg: Schulleitung aufsuchen und den Sachverhalt schildern.
  2. Wir haben hier auch eine Sachbeschädigung im Raum stehen, die gem. § 303 StGB strafrechtlich relevant werden könnte, weshalb du ihn anzeigen kannst.
  3. Dienstrechtlich, weil der Lehrer hier ganz klar seine erzieherischen Kompetenzen überschritten hat.
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Ihr habt euch beide beleidigt.

Die Beleidigung des Lehrers wiegt hier jedoch mehr, weil er einen Erziehungsauftrag hat und auch in gewisser Weise auch eine Vorbildsfunktion hat.

Man kann gegen solche Beleidigungen zum Einen strafrechtlich vorgehen, wie z.B. der § 185 StGB, jedoch ist dabei zu beachten, dass das Gericht euch beide auch straffrei erklären kann, weil die Beleidigung wechselseitig stattfand, § 199 StGB.

Aber man kann auch dienstrechtlich z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer vorgehen.

Das mildeste Mittel erscheint mir hier aber einfach ein klärendes Gespräch mit dem Schulleiter zu sein.

Liebe Grüße

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Weil ein Politiker der AfD das sagt kann man das nicht pauschalisieren. Ich selbst würde die AfD wählen. Es gibt auch andere Aussagen von anderen Personen in anderen Parteien, wo auch nicht pauschalisiert werden sollte, wie z.B. als die Linke auf einem Treffen in Kassel von einer Revolution sprach die Reichen zu erschießen, daraus folgt nicht, dass jeder Linkswähler Reiche erschießen möchte.

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Nicht sagen, dass versetzt das Mädchen unter Druck.
Versuch das mit Taten zu tun. Du könntest halt absolut in der Friendzone stecken und danach die Freundschaft vergessen.

Wenn du das mit Taten machst dann kannst du im Nachinein immer sagen, dass es freundschaftlich gemeint war.

Häng mit ihr ab und mache romantische Dinge mit ihr. Z.B. spazieren gehen durch einen Park und auf eine Bank setzen und unterhalten.

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Eine Apposition ist immer eine „Einschiebung“ z.B. Der Kassierer, der Leiter des Supermarktes, kommt zu spät.

Ein Relativsatz ist ein Satz, der ein Objekt oder Subjekt näher erläutert mittels Relativpronomen (bspw. der, die, das, welcher, welche, welches)

Z.B. Der Kassierer, der Leiter des Supermarktes ist.

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Es gibt sicherlich andere Mittel und Wege. Natürlich darf ein Kind nicht verweichlich werden, aber es muss im Rahmen bleiben.

Z.B.: -gerechte, aber harte Strafen geben, bspw. kein Treffen mit dem Freund, Lieblingsspielzeug weg oder kein Sport, eben das, was dem Spaß macht, wegnehmen.

So merkt es, dass es was falsch gemacht hat und weiß, dass wenn es das nochmal macht weitere Strafen auf es zukommen.

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