Also es gibt gem. § 109 I GewO grds. einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Sollte dies verloren gehen, ist zu prüfen, ob es für den Arbeitgeber unzumutbar ist, ein neues auszustellen.

Ihr müsst es euch aber schriftlich geben lassen. Gem. § 109 III GewO ist die Erteilung in elektronischer Form ausgeschlossen.

Unterschrift + Verschicken = unproblematisch

Keine Akte des Arbeitnehmers mehr = problematisch

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Also du willst ihn in De verklagen. Das müsste ein Gericht örtlich zuständig in De sein.

Problematisch ist hingegen, dass es eine internationale Streitigkeit ist.

Ein Ausschließlicher Gerichtsstand ist nicht ersichtlich.

Nach dem allg. Gerichtsstand muss man grds. auf den Wohnsitz des Beklagten abstellen (§§ 12, 13 ZPO). => grds. Niederlande

Als besonderer Gerichtsstand kämen z.B. § 29 ZPO in Betracht. Die streitige Verpflichtung ist hier sicherlich die Übereignung der RedBull Dosen (§ 433 I S. 1 BGB). Da dies höchstwahrscheinlich eine Schickschuld ist, ist der Erfüllungsort bei dir zuhause. D.h. über den besonderen Gerichtsstand gem. § 29 ZPO müsstest du auch in De klagen können.

Selbst wenn das Gericht unzuständig wäre, dann würde es dies nach Anhörung der Beteiligten gem. § 17a II S. 1 GVG an das zuständige Gericht verweisen.

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Stupides Abschreiben ist in den meisten Bundesländern unzulässig, weil es keinen pädagogischen Mehrwert hat.

Was für einen Mehrwert hat es denn auch, einfach abzuschreiben? Gar keinen. Deshalb ist ein zulässiges Erziehungsmittel z.B. ein Referat über das jeweilige Fehlverhalten zu halten.

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Nein, das ist nicht erlaubt.
Du bist der Eigentümer bzw. deine Eltern

(§ 903 S. 1 BGB) und kannst dich dich gegen diese verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB wehren (§ 859 BGB).

Sie dürfte es maximal bis zum Ende des Schultages behalten.

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Das ist grds. erstmal erlaubt, jedoch können sie dir nicht verbieten, es auf dem Schulgelände dabeizuhaben. Genauso wie Schulen auch nicht die Handymitführung auf Klassenfahrt verbieten können.

Also wahrscheinlich sieht es dann so aus, dass ihr es ausgeschaltet in der Tasche lassen müsst, was grds. erlaubt ist.

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Nein, solche Strafen sind nicht zulässig. Das sind schikanöse Strafen ohne pädagogischen Mehrwert. Das ist nicht erlaubt.

Was kannst du dagegen machen?
Man kann eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulaufsichtsamt aufgeben, um gegen unzulässige Erziehungsmittel vorzugehen.

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Das Einsehen ist nicht strafbar.

Hier liegt aber ganz klar ein Verstoß seitens der Lehrerin vor. Sie darf deine Chats nicht öffentlich zeigen.

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Solange es aus Versehen war, können wir hier schonmal die Fahrlässigkeit bejahen.

Eine Körperverletzung oder andere Rechtsgüter aus anderen Normen ist hier nicht für mich ersichtlich.

Der Lehrer muss sich beide Seiten anhören, er kann niemanden bevorzugt in so einer Situation behandeln.
Du hast ja das Recht deine Schulakte einzusehen.
Der Eintrag ist ein Verwaltungsakt gegen den du notfalls Rechtsmittel einlegen kannst.

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Scheiße gebaut, Schule?

Leute, meine Freundin und ich waren in der Pause neben einen Raum (dass mit dem Physik Raum verbunden war) wir saßen da nur. Dan habe ich vom Fenster gesehen dass eine Lehrerin lang gegangen ist und uns böse angeschaut hat. Ich meinte zu meiner Freundin, dass eine Lehrerin kommt und wir sofort verschwinden müssen. Wir sind dann zum Physik Raum nebenan Lang und sie während dessen in diesen Nebenraum, hab nach hinten geschaut, sie ist sauer und mit ihren dicken hintern auf uns zu gekommen, wir sind dann bisschen weggerannt und die Frau schrie „EYYYYY“ „IHR BLEIBT JETZT BEIDE MAL STEHEN“ „EHHHYYYY“ „EYYYYY“ (sie hat so geschrien, als ob Tote Menschen dort lagen) Meine Freundin ist dann stehengeblieben und ich bin durch eine Ecke entlang weiter gerannt, die Frau ist an meiner Freundin vorbei und hat dann da bei dieser Ecke geschaut und gesehen dass ich schon weg war und ist zu meiner Freundin zurück gegangen. Sie hat gesagt dass wir uns nicht in dem Fachräumen aufhalten dürfen und hat sie gezwungen, dass sie unsere Namen, Klasse und Klassenlehrerin nennt, die Frau hat dann gesagt dass sie es meiner Klassenlehrerin erzählt. Habe mich im Klo solange versteckt, meine Freundin kam zu mir und erzählte alles. Die Pause war dann letztendlich um und wir waren immer noch im Klo, weil wir uns nicht mehr zur Klasse getraut haben. Vor allem ich weil ich geflitzt bin und jeder meines Jahrgangs & Klasse gesehen hat und ich gegen paar Menschen gegen gerannt bin. Wir sind dann heimlich aus der Schule gegangen und sind jetzt in der Bibliothek.. Was passiert jetzt mit uns oder mit mir? Werden ich aus der Schule geworfen oder Suspendiert???

Wir gehen zur 10. Klasse + zu verschiedenen Klassen

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Da wird relativ wenig passieren.
Maximal ein Erziehungsmittel.

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Nein, die 6 ist nicht gerechtfertigt. Noten sind Verwaltungsakte gegen die man Rechtsmittel einlegen kann, allerdings nur innerhalb eines Monats.

Klar ist es verständlich, dass die Lehrkraft davon erfahren hätte, aber die 6 ist dafür nicht gerechtfertigt.

Sage ihr, dass du sonst dagegen vorgehst.

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Es stehen hier mehrere Möglichkeiten im Raum:

  1. Der erste und beste Weg: Schulleitung aufsuchen und den Sachverhalt schildern.
  2. Wir haben hier auch eine Sachbeschädigung im Raum stehen, die gem. § 303 StGB strafrechtlich relevant werden könnte, weshalb du ihn anzeigen kannst.
  3. Dienstrechtlich, weil der Lehrer hier ganz klar seine erzieherischen Kompetenzen überschritten hat.
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Ihr habt euch beide beleidigt.

Die Beleidigung des Lehrers wiegt hier jedoch mehr, weil er einen Erziehungsauftrag hat und auch in gewisser Weise auch eine Vorbildsfunktion hat.

Man kann gegen solche Beleidigungen zum Einen strafrechtlich vorgehen, wie z.B. der § 185 StGB, jedoch ist dabei zu beachten, dass das Gericht euch beide auch straffrei erklären kann, weil die Beleidigung wechselseitig stattfand, § 199 StGB.

Aber man kann auch dienstrechtlich z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer vorgehen.

Das mildeste Mittel erscheint mir hier aber einfach ein klärendes Gespräch mit dem Schulleiter zu sein.

Liebe Grüße

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Bin m/15 und habe einen bescheinigten IQ von 155 (Begabtendiagnostiker Urban).

Studiere bereits Mathematik und Jura und kann Englisch, Latein, Altgriechisch und Hebräisch.

Ich bin aber schlecht in sozialen Situationen.

Ich würde sagen, dass ich auf jeden Fall überdurchschnittlich intelligent (Hochbegabt) bin, da ich erstens die gängige Skala ausreize und mit der Gauß‘schen Glockenkurve zu ermitteln wäre, dass ich unter 0,5% der schlausten Leute auf diesem Planeten falle.

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Weil ein Politiker der AfD das sagt kann man das nicht pauschalisieren. Ich selbst würde die AfD wählen. Es gibt auch andere Aussagen von anderen Personen in anderen Parteien, wo auch nicht pauschalisiert werden sollte, wie z.B. als die Linke auf einem Treffen in Kassel von einer Revolution sprach die Reichen zu erschießen, daraus folgt nicht, dass jeder Linkswähler Reiche erschießen möchte.

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