Weihnachtsgeld bei 450-Euro-Job?
Ich arbeite in einem Heim, wo Weihnachtsgeld gezahlt wird, an alle, die anfang November mindestens 3 Monate dort beschäftigt sind.
Bin dort jetzt seit 1. August 2019 dort beschäftigt und hab auch Weihnachtsgeld bekommen. Ist irgendwie durchgesickert und eine Kollegin hat sich deswegen tierisch aufgeregt.
Ich war bis jetzt der Meinung, dass es egal ist, ob du 6 Stunden, 30 Stunden oder 40 Stunden die Woche arbeitest, jeder, der die gewissen Monate da ist, bekommt anteilig das Weihnachtsgeld.
Das hab ich ihr auch so gesagt.
Besagte Kollegin ging zur MAV. Die sagt jetzt, sie müsste es Prüfen, weil es minijobber eigentlich kein (Steuerfreies) Weihnachtsgeld bekommen und ich es eigentlich zurück geben muss.
Bin jetzt etwas verunsichert. Weiß jemand was?
6 Antworten
Klar steht dir das Weihnachtsgeld auch zu! Dafür braucht es keine MAV oder neidische Kollegen.
sie müsste es Prüfen, weil es minijobber eigentlich kein (Steuerfreies) Weihnachtsgeld bekommen und ich es eigentlich zurück geben muss.
Das ist völliger Blödsinn!
Wenn der Arbeitgeber allgemein seinen Arbeitnehmern Gratifikationen wie z.B. Weihnachtsgeld gewährt, dann stehen sie auch Minijobbern zu!
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) von Leistungen ausschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gegeben sind!
Alleine die Tatsache "Minijob" rechtfertigt dann keinen Ausschluss von der Gewährung von Weihnachtsgeld
Als Teilzeitbeschäftigte sind Minijobber auch durch das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 4 "Verbot der Diskriminierung" und § 5 "Benachteiligungsverbot" geschützt.
Ein Problem könnte es allenfalls geben, wenn durch das Weihnachtsgeld die für den Minijob geltende Einkommensgrenze überschritten wird, denn das Weihnachtsgeld wird als entsprechend zu berücksichtigendes Einkommen mit angerechnet.
Weitergehende Informationen zum Problem der Einkommensgrenze findest Du auf der Seite der Minijobzentrale, die siola55 in der Antwort bereits mitgeteilt und ausführlich auch hier: https://www.geringfuegigebeschaeftigung.net/sonderzahlungen/ .
Laut der Minijob-Zentrale.de gilt folgendes:
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch für SonderzahlungenZahlen Sie Ihren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine Sonderzahlung, so haben auch Ihre Minijobber einen Anspruch darauf, es sei denn, es gibt für diese unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe, z. B. Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen.
Ihrem Minijobber steht somit eine Sonderzahlung zu, die anteilig – bezogen auf seine Arbeitszeit – mindestens so hoch ist, wie die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Kurze Antwort:
Wenn es die Normalität ist, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird, so hat auch der Minijober Anspruch darauf.
Wichtigist nur, dass durch das Weihnachtsgeld nicht die Jahresfreigernze von 5400e überschritten wird.
Schaue auch auf www.minijob-zentrale.de
Und sind 4500 Euro, weil man ohne Weihnachtsgeld maximal 450 Euro verdienen darf, wenn man einen Hauptjob hat.
Das Weihnachtsgeld ist, wenn du damit über die 5400 € Jahresgrenze kommst, genau so zu versteuern wie der restliche ( gesammte) Lohn.
Das kann der Betrieb handhaben, wie er möchte.
Es würde mich zwar auch positiv überraschen, wenn man als 450€-Jobber Weihnachtsgeld bekommt. Habe ich noch nie gehört. Aber prinzipiell dürfte der Betrieb das.
"Steuerfrei" ist es sowieso, wenn du unter dem jährlichen Steuerfreibetrag bleibst (was bei 450€-Jobbern ja wahrscheinlich ist).
Ich frage mich bloß, wie man als Kollegin so neidzerfressen sein kann, dass man nichts besseres zu tun hat als wegen sowas zur Personalabteilung zu rennen. Eigentlich sollte man der Kollegin dafür das Weihnachtsgeld kürzen.
Das kann der Betrieb handhaben, wie er möchte.
Das ist so allgemein - und speziell im Fragefall - ganz einfach falsch!
Zwar gibt es keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Weihnachtsgeld (und Urlaubsgeld oder sonstigen Sonderzahlungen) im deutschen Arbeitsrecht.
Die Verpflichtung zur Zahlung kann aber wegen einiger anderer Rechtsgründe bestehen.
Und wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, dann darf er aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) davon ausschließen, wenn dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gegeben sind!
Alleine die Tatsache "Minijob" rechtfertigt dann keinen Ausschluss von der Gewährung von Weihnachtsgeld - gleichgültig, wie der Arbeitgeber das sonst "handhabt"!
Im Übrigen wird Weihnachtsgeld bei der Entgeltgrenze im Minijob als Entgelt mit berücksichtigt und kann - bei Überschreitung der Grenze - zum Verlust des Minijob-Status' führen.
Weihnachtsgeld muss nicht versteuert werden. Also bleib ich sowieso unter den 12 x 450 Euro im Jahr, weil ich ohne das Weihnachtsgeld ja nicht mehr bekommen habe
Behalten Sie einmalige Zahlungen im Blick, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese zählen zum Verdienst Ihres Minijobbers dazu. Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die jährliche Grenze von 5.400 Euro, handelt es sich bereits ab Beschäftigungsbeginn um keinen Minijob.
Hier geht es zum Online-Rechner für 450-Euro-MinijobsSteuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
Da hab ich schon mit meinem Steuerberater gesprochen. Wichtig ist nur, dass ich OHNE das Weihnachtsgeld nicht über 5400 Euro verdiene. Wenn ich also 5600 Euro im Jahr verdiene, und laut Lohnzettel sind 200 Euro Weihnachtsgeld, ist das in Ordnung, da das Weihnachtsgeld laut Steuerberater genauso steuerfrei ist wie Schichtdienstzulagen.