Aldi Nord Weihnachtsgeld zurück zahlen!?
Hallo, ich habe vor Aldi zu verlassen.
Wieso, weshalb, warum, spielt sicher keine Rolle wenn es um Rückforderungen geht.
Mir wurde nebenbei gesagt von einer Kollegin das sie mal hörte das das Weihnachtsgeld zurück gefordert wird, wenn man vor dem 01.04. das Unternehmen verlässt.
Kann das jemand bestätigen?
6 Antworten
Bei Kirchlichen Träger z.B.Caritas ist es genauso
bist Du von ALDI gekündigt worden, dann nein, wenn Du gekündigt hast, dann ja vor dem 30.03 20
Wer wem wann kündigt, spielt für sich alleine keine Rolle!
Eine Rückforderung ist nur möglich, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Einzelvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt!!
Wenn das so einfach wäre, dann würde ich das tun. Leider werden es die Umstände nicht zulassen.
Vielleicht hilft dir das weiter
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/12/
Gelesen habe ich das schon, aber da steht nicht ob es bei Aldi der Fall ist. Da meine Kollegin es auch nur mal irgendwo aufgeschnappt hat.
Aber du kannst aus dem Artikel lesen, ob das bei euch ein 13. Montagehallen ist usw..
du wirst nirgends finden,was genau für Aldi Norden gilt. Das musst du dir aus dem Artikel selber zusammen suchen
Mir wurde nebenbei gesagt von einer Kollegin das sie mal hörte das das Weihnachtsgeld zurück gefordert wird, wenn man vor dem 01.04. das Unternehmen verlässt.
Entsprechende Aussagen / geltende Vereinbarungen findest Du in Deinem Arbeitsvertrag oder dem diesem zugrundeliegenden Tarifvertrag.
Im Arbeitsvertag steht leider nichts und den Tarifvertrag konnte ich bisher nicht einsehen. Deswegen stelle ich die Frage bewusst hier. In de Hoffnung das jemand das genau weiß.
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++4c1b8880-a6ed-11e0-74d6-00093d114afd
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/weihnachtsgeld
in Deinem AV gibt es dem Anschein nach keine Rückforderungsklausel.
M.W.n.gibt es dort keine derartige explizite allgemeingültige Klausel.
den Tarifvertrag konnte ich bisher nicht einsehen
Dir wird aber nichts Anderes übrigbleiben, als selbst in den Tarifvertrag zu schauen.
Der ist außerdem Teil Deines Arbeitsvertrages und muss vom Arbeitgeber zum Einblick an geeigneter Stelle zugänglich gemacht werden (Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags").
Nur die allerwenigsten der über 70.000 Tarifverträge sind im Internet frei recherchierbar (und der Tarifvertrag für Aldi Nord oder Süd gehört wohl nicht dazu!), meist aber nur auf Seiten der Gewerkschaften und Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände für registrierte Mitglieder.
Hier könnte Dir also nur Auskunft geben, wer bei Aldi (Nord oder Süd) arbeitet und den Tarifvertrag kennt.
Du kannst aber schon einmal mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ein Tarifvertrag Regelungen enthalten wird, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld gegebenenfalls zurückgezahlt werden muss.
Ich habe auch gelesen das es nicht im AV stehen muss, das es reichen würde wenn es im TV steht.
Das ist richtig. Es muss im Arbeitsvertrag deswegen auch nicht ausdrücklich auf einen Tarifvertrag verwiesen werden.
Ja, das ist nicht nur bei Aldi so. Weihnachtsgeld kann zurück gefordert werden, wenn ,man bis Ende März, die Firma verlässt .
Die Rückforderung ist aber nur möglich, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Einzelvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt!!
Genau, kann zurück gefordert werden. Mich interessiert ob Aldi es tut.
Nein es gab noch keine Kündigung. Diese würde aber meinerseits stattfinden.