Lehrling im ersten Lehrjahr bekomme ich Urlaubsgeld weihnachtsgeld wenn ich september angefangen habe?

10 Antworten

Weihnachtsgeld war einmal eine Sonderzahlung des Arbeitgebers für die Familien seiner Mitarbeiter , wenn es ein erfolgreiches Jahr war . So wird es auch heuer noch gehalten . Eine fixe Summe durch Vereinbarungen , und Prämien für aktiv hervor ragende Leistungen .

Für dein erstes Drittel wirst aber sicher , ebenso wie die anderen Azubi etwas abbekommen .

Hier wird Dir niemand mit Gewissheit sagen können, ob und wieviel Weihnachtsgeld Du bekommst.

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung die entweder im Arbeits-/Ausbildungsvertrag vereinbart ist, in einem anwendbaren Tarifvertrag steht oder durch eine Betriebsvereinbarung gilt. Gesetzlich ist Weihnachtsgeld nicht vorgeschrieben.

Wenn es Weihnachtsgeld gibt, ist i.d.R. auch vereinbart, unter welchen Voraussetzungen es gezahlt wird.

Oft muss ein AN/Azubi eine gewisse Zeit im Betrieb sein, um Anspruch auf das Weihnachtsgeld zu haben.

Bei uns im Betrieb bekommen Azubis, die im September ihre Ausbildung angefangen haben pauschal 150 Euro Weihnachtsgeld.

Nächstes Jahr gibt es mehr, da wird das Weihnachtsgeld prozentual aus der Ausbildungsvergütung gerechnet.

Wir haben die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, da kein Tarifvertrag Anwendung findet.

Hasst du einen EU-KV mit 13. und 14. Gehalt?

Das sollte in deinem Dienst- bzw. Lehrlings-Vertrag stehen den du unterschrieben hast.

die €650,- sind wahrscheinlich Brutto und die €580,- das Nettogehalt welches dir Ausbezahlt wird. Ich Hoffe du bist nicht im Finanzwesen ;)

Oftmals bekommt man diese Gelder nur anteilig, also nur für die Zeit, die man da war. Bei dir wäre es also 1/4. Genaueres müßte im Arbeitsvertrag stehen. Meistens ist es ein fester Betrag und nicht immer %ual. Manche koppeln es auch an den Gewinn.

Das heißt Ausbildungsvergütung , nicht Lehrrlingsentschädigung. Für was willst du denn entschädigt werden ?

Und Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung. Die höhe bestimmt dein Ausbildungsbetrieb.

Lass dich überraschen ob du überhaupt was bekommst.


Gjoni97 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 12:21

In Österreich heist das so !

Familiengerd  14.11.2019, 14:36
@Gjoni97

Für Weihnachtsgeld/"Weihnachtsremuneration" (und das gilt auch für andere "freiwillige" - also nicht gesetzlich vorgeschriebene - Leistungen des Arbeitgebers, z.B. auch Urlaubsgeld) gelten in Österreich die gleichen Regelungen, wie sie auch in Deutschland bestehen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt davon ab, ob dazu etwas - und wenn ja: was? - im Einzelvertrag, in einem anzuwendenden Tarifvertrag (Österreich: Kollektivvertrag), oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist oder ob es dazu ein betriebliche Übung gibt.

Gibt es dazu keine vertraglichen Regelungen, dann besteht auch kein Anspruch, es sei denn, aufgrund der genannten betrieblichen Übung - d.h., der Arbeitgeber hat in den vergangenen mindestens 3 Jahren im Betrieb regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt ohne Hinweis, dass kein Rechtsanspruch besteht. Dann hättest auch Du einen anteiligen Anspruch.

Familiengerd  14.11.2019, 18:15
@Familiengerd

Korrektur:

Auf die allermeisten Arbeitsverhältnisse in Österreich ist ein Kollektivvertrag anzuwenden - und der enthält mit Sicherheit Reglungen zum Anspruch auf Weihnachtsgeld (und sonstige Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubsgeld)!

Allerdings heißt es auch:

Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart, erhalten Sie keine dieser Sonderzahlungen! Denn es gibt im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

(Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Weihnachts-Urlaubsgeld.html )