Muss ich die Rechnungen zahlen?

5 Antworten

Du musst keine Rechnungen akzeptieren, die nicht auf Dich ausgestellt sind.

Wenn Du aber von dem geschilderten Irrtum Kenntnis erlangt hast, dann musst Du auch dafür sorgen, dass das geändert wird. Hast Du das nicht getan, machst Du Dich eventuell schadenersatzpflichtig. Da hier viele Details fehlen, kann ich Dir nur empfehlen, Dich an einen Fachanwalt zu wenden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

danis22 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 11:11

Danke für die Rückmeldung. Ich kann noch ein paar Details geben, wenn gewünscht. Ja der Handwerker interessiert sich darum nicht. Der antwortet mir noch nicht mal. Die Firma will das nicht ändern da die Mitarbeiter zu Inkompetent sind und nicht mal den Fall richtig bearbeiten können. Ich werde jedes Mal dort belogen dass die das geändert haben dass ich der Eigentümer sei.

Um ehrlich zu sein bin ich auch komplett gebrochen. Der Handwerker war angemeldet als meine Mieter dort wohnten. Die Rechnung ist jetzt auf den Handwerker gekommen, die Mieter sind längst weg und werden die auch nicht zahlen. Das ganze ist 2 Jahre her und das waren auch keine guten Mieter.
Schuld ist ja irgendwo der Handwerker. Warum hat er der Gasfirma gesagt das er der Eigentümer ist ? Dann hätten wir uns das alles ersparen können. Ihm interessiert das auch nicht. Am Ende muss ich noch irgendwie seine Gerichtskosten zahlen. Ich bin fasst deprimiert.

Das denke ich eher nicht. WER hat denn den Handwerker eingetragen??? Und warum hat der Handwerker sich spätestens nach der 1. Mahnung nicht gemeldet? So wie es sich anhört, scheint die Forderung bereits tituliert zu sein. Spätestens da hätte der Handwerker Einspruch einlegen müssen. Falls ihm das egal war, sollte er jetzt auch dafür haften, denn du bist ja nie in Kenntnis gelangt wegen der Forderung. Dies betrifft dann nicht nur Mahngebühren, Gerichtsgebühren, sondern auch die geschätzten Verbräuche!

Die eigentlichen Rechnungen wirst du sicher bezahlen müssen. Die Inkassokosten meines Erachtens nicht.

Aber in dem Fall würde ich lieber einen Anwalt einschalten.

Das ist ziemlich unglaubwürdig.

Sofern jedoch tatsächlich zutreffend, hast Du Dich u.U. strafbar gemacht.

Ich empfehle, einen Anwalt aufzusuchen.

Muss ich am Ende die Rechnungen zahlen, weil der Handwerker dort nie gewohnt hat, sondern meine Mieter und das mein Haus ist ?

Das will ich meinen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

danis22 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 10:57

Was soll daran Unglaubwürdig sein ? Und wo mache ich mich strafbar? Ich renne dem Handwerker hinterher und dem interessiert das alles nicht.

DasOrakel  21.03.2025, 11:04
@danis22

Eine "Gasfirma" trägt einen Handwerker, der eine Heizung nur einbauen will, als deren Eigentümer ein. Natürlich ... :D

Wenn ich richtig verstehe, hast Du die Gasheizung genutzt, jedoch kein Geld dafür bezahlt, obwohl Du um den Fehler wußtest.

Ich renne dem Handwerker hinterher

Warum? Der hat, wenn ich richtig verstehe, was passiert ist, nichts falsch gemacht.

Du hättest der "Gasfirma" hinterherrennen sollen.

Ich kann Dir nur dazu raten, Dich schnellstmöglichst an einen Anwalt zu wenden und bin raus.

Eckengucker  21.03.2025, 12:18
@danis22

Du willst als Eigentümer nicht vorsätzlich gewusst haben, dass die Gasrechnung fehlt? Du hast die Vorteile unberechtigt eingesteckt und gehofft, dass nichts weiter passiert. Ich wette, du hast zumindest pauschal mit deinen Mietern entsprechend abgerechnet und dabei auch einen illegalen Geldwertevorteil erlangt. Einen Betrug kann man auch passiv begehen, wobei ich hier die Passivität aufgrund der Weitergabe an die Mieter ausschließen würde.

Wende dich an einen Anwalt. Verjährt ist noch gar nichts.

Forderungen aus 2022 verjähren erst am 31.12.2025.