Mieter beauftragt Handwerker ohne Rücksprache?
Hallo,
unser Mieter hat scheinbar einen Handwerker beauftragt. Er hat weder was dem Termin gesagt, noch davon das er die Rechnung auf meine Adresse ausgestellt hat. Das überhaupt ein Handwerker dort war, haben wir allein durch die Rechnung erfahren. Es war auch kein Notfall.
Ich finde es unverschämt, dass er eigenmächtig einen Handwerker beauftragt ohne überhaupt etwas zu sagen und sehe es auch nicht ein dafür zu zahlen.
Frage: Was kann ich jetzt tun ?
6 Antworten
Wenn der Vermieter einen Handwerker beauftragt, muss der Vermieter auch die Rechnung zahlen. Rufe bei dem Handwerker an und sage dem, dass die Rechnung an die falsche Person geschickt wurde. Gib denen die Adresse deines Vermieters und seinen Namen, damit die Rechnung neu ausgestellt, an die richtige Adresse geschickt wird.
Und ja, wenn der Vermieter einen Handwerker für das Mietobjekt bestellt, muss er den Mieter darüber in Kenntnis setzen und einen Termin vereinbaren.
hier hat aber der Mieter und nicht der Vermieter den Auftrag erteilt.
Hallo ! Ich glaub du hast den Vermieter und Mieter verwechselt. Aber die Vorgehensweise scheint mir richtig zu sein. Danke !
Huch, das habe ich überlesen. Aber im umgekehrten Fall trifft es natürlich genauso zu. Sollten Mängel vorliegen, die nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören, muss der Mieter natürlich den Vermieter zunächst informieren und dem obliegt es, einen Handwerker zu bestellen. In diesem Fall also, muss der Mieter dann auch die Rechnung selbst bezahlen.
Anders ist es, wenn der Mieter mehrfach aufgefordert wurde den Mangel zu beseitigen, dieser aber nicht reagiert hat. Dann kann der Mieter von seinem Abhilferecht Gebrauch machen. Mehr dazu, unter nachstehendem Link
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-beauftragt-handwerker/
Darf er nur in einem Notfall, oder wenn der Vermieter bei einem gemeldeten Schaden nicht reagiert und diesen beheben lässt:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-beauftragt-handwerker/#II
erst mit Anschreiben und Fristsetzung und Androhung, es selbst zu machen. Erst dann kann der Mieter loslegen.
Du hast niemanden beauftragt, sondern der Mieter.
Ist seine Rechnung, du brauchst da erstmal nichts zahlen. Wenn er was von dir will, möge er Kontakt zu dir aufnehmen.
Wer die Musik bestellt bezahlt die auch..
Ganz einfach.
Wenn kein Notfall oder ähnliches vorlag was das ganze rechtfertigen würde dann musst du nichts bezahlen. Wenn der Mieter sich einfach ohne deine Erlaubnis einen Handwerker holt um etwas machen zu lassen dann muss er ihn auch selbst bezahlen.
Hallo,
unser Mieter hat scheinbar einen Handwerker beauftragt.