Inkassoforderung Amazon?

3 Antworten

330€ direkt an Amazon überwiesen (nicht an infoscore!)

Gute & richtige Entscheidung.

Nach mehreren Briefen habe ich denen mitgeteilt dass die Forderung Wucher ist und ich nicht bezahlen werde.

Du hättest auch schreiben können, was du für Klopapier zuhause hast, hätte den selben Effekt & wäre auch die falsche Vorgehensweise.

Jetzt haben die jedoch einen Rechtsanwalt eingeschaltet (Kosch-partner.at)! Dieser forderte die Inkassokosten + 26€ Rechtsanwaltskosten.

Und damit schon hinfällig auch nur 1. Cent zu bezahlen.
Ein Grund ist: Es gibt keinen Grund für die Einschaltung eines RA & ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Hier soll einfach nur Kostenverdopplung stattfinden & ist somit ein Verstoß bzw. ggf. sogar Betrug.

Nötigung kommt da auch noch hinzu. Auch ein Straftatbestand.

Heute kam wieder eine Email wo eine Einigung mit dem Inkassobüro erzielen konnte, und ich jetzt "nur" mehr 150€ bezahlen soll. Wenn ich nicht bezahle wird weiter geklagt und die volle Summe verlangt.

Da du sagst dass die HF 330 € war, steht dem Inkasso 15,00 € Inkassogebühr + 3 € Auslagen MAXIMAL zu. Das entspricht dem Mindestsatz nach einer 0.3 Gebühr RVG, sprich: Ein Schreiben einfacher Art.

Gerade im Fall gegen Infoscore (heißen heute PAIGO) gibt es rechtskräftige Urteile.

Du solltest also die 18 € bezahlen & damit die Sache erstmal erledigen.
Dem RA würde ich selbiges schreiben & wie immer der Forderung vollständig widersprechen.

Laut meines Wissens klagt ein Inkassobüro nie oder?

Ein Inkasso klagt in der Regel nicht. Sie würden verlieren.
Und der dazugehörige RA wird auch sehr wahrscheinlich nie Klagen, wobei das wohl eher eine Rechtsanwaltskanzlei mit Inkassolizenz ist. Wirkt halt "rechtskräftiger" wenn da "Rechtsanwalt" drauf steht =D

Ich füge gleich noch ein Kommentar hinzu wie du einfach beiden schreiben kannst.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

xDaniel1234 
Beitragsersteller
 13.01.2021, 11:02

ich danke dir :)

Comp4ny  13.01.2021, 11:17
@xDaniel1234

Am besten schreibst du nochmal die genaue Forderungsaufstellung von Infoscore hier rein. Posten für Posten.

Dem Inkasso würde ich, nachdem du mind. die 18 € ZWECKGEBUNDEN überwiesen hast, heißt: Aktenzeichen // 15,00 EUR Inkassogebühr nach 0.3 RVG + 3,00 EUR Auslagen

Nachdem du das gemacht hast & keine weiteren Gebühren gerechtfertigt sind, siehe Zeilen oben (Posten nennen), schreibst du an das Inkasso zb. folgendes:

Wertes Masseninkasso,
ich widerspreche nach wie vor Ihrer frei Erfunden Forderung. Ich habe keine offenen Posten bei Ihrem Gläubiger (Amazon), da sämtliche Rückstände, wie ich Ihnen mitgeteilt habe, bezahlt sind.
Ihre Forderung ist nur in soweit berechtigt, dass Sie eingeschaltet worden weil ich etwas vergessen habe. Ihnen als Masseninkasso steht auch nur eine 0.3 Gebühr nach der RVG zu. Das wissen Sie & sie leisten weder eine Rechtsdienstleistung noch können Sie einen individuellen mehraufwändigen Fall vorweisen. Hierüber brauchen wir auch nicht weiter diskutieren.
Es freut mich Ihnen aber Ihre Gebühr i.H.v. 15,00 € Inkassovergütung + 3,00 € Auslagen auf Ihr angegeben Bankkonto überweisen zu haben. Hiermit ist der Fall abgeschlossen & ich erwarte binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens, eine schriftliche Bestätigung der Erledigung der Forderung.
Sollte ich bis zur genannten Frist keine Erledigung erhalten, so werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige sowie juristisch gegen Sie vorgehen sowie Meldung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht machen.
Mit freundlichen Grüßen
NAME

Dem RA schreibst du im Grunde sowas ähnliches, verweist hier auf den Verstoß gegen Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB hin, dass der Gläubiger die Kosten der Forderungsbeitreibung so gering wie möglich zu halten hat. Das weiß die Kanzlei aber selber.

Ebenfalls dass die Inkassogebühren bereits bezahlt sind sowie die HF.

Kannst auch schreiben, würde ich bei beiden machen, dass du jeglichem Mahnbescheid widersprechen wirst & sollte man dir nochmal eine Forderung schicken, wirst du entsprechend oben genannte Schritte einleiten.

300€ sind Betrug/Abzocke.... aber etwas solltest du schon zahlen. Du könntest an das Inkassounternehmen 15-20€ zahlen mit deren gewünschtem Betreff und dem Zusatz "angemessene Verzugszinsen und Inkassokosten" --> So ist es fürs Inkassounternehmen aussichtslos zu klagen. Wüdest du hingegen garnichts zahlen, hätten die Betrüger vor Gericht evtl. eine Chance mehr als 15-20€ einzuklagen.

Warum sollte ein Inkasso nicht klagen?

Wenn ein Gläubiger seine Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben hat, sind Zahlungen an dieses zu leisten.

Wenn du dich auf eine reduzierte Summe einigen konntest, sei froh.