Rechnung und Mahnung auf meinen Namen , Was muss ich tun?
ich hatte von einer Firma Post erhalten eine Handwerker Rechnung , das war aber nicht von mir beauftragt sondern , von meinem früheren Mieter bestellt worden , der hatte einfach meinen Namen angegeben, Nach meinem Anruf dort , dachte ich , der Irrtum ist geklärt, aber jetzt kam eine Mahnung auf meinen Namen und Adresse
Was muss ich machen damit es nicht zu einer Vollstreckung kommt ?
4 Antworten
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Eine Vollstreckung kommt erst, wenn es ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Gerichtsverfahren gegeben hat. Wenn also ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, solltest Du widersprechen und zum Anwalt gehen.
Vorher können die Dir so viele Mahnungen schicken, wie sie wollen. Zahlen musst Du deshalb nicht.
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Möglichst nicht! Einschreiben mit Rückschein.
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Der Forderung schriftlich widersprechen. Gründe angeben.
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Versand-Rechnungen dann aufheben und dem Verursacher in Rechnnung stellen.
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Einwurfeinschreiben reicht aus. Damit ist der Zugang dokumentiert.
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Sehe ich auch so. Einschreiben Einwurf reicht. Zusätzlich Brief mit Zeuge einpacken, damit man auch nachweisen kann, was da drinnen stand. Oder auf Video aufnehmen.
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Aber die Rechnung muss doch zum ET, schon für die Steuer, wenn es den Mietgegenstand betrifft.
Und was machen? Versuchen, auch das Gericht zu überzeugen, was leider meist nicht gelingt, so auch meine Erlebnisse.
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Versuchen, auch das Gericht zu überzeugen, was leider meist nicht gelingt, so auch meine Erlebnisse.
Anwälte haben meist eine bessere Überzeugungskraft wie man selber. Aber hier ist der Fall klar, er hat die Musik nicht bestellt, also muss er auch nicht zahlen.
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Ich auch immer nicht, und musste bezahlen, sogar die Gerichtskosten.
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Mit Sicherheit aber keine Rechnung von einem Auftrag, den Du nicht erteilt hast.
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Doch doch, ging um eine Gas-Lieferung, die mich gar nichts anging.
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Völlig unmöglich. Selbst wenn der Vormieter das Gas einen Tag vor seinem Auszug bestellt, und hat anliefern lassen, bist Du nicht dafür haftbar zu machen.
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Dachte ich auch, bis in die Verhandlung hinein. Ist aber auch egal.
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Nein, ist nicht egal, so dumm ist kein Richter, das ist BGB im allerersten Semester.
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Ich habe bezahlt, also ist es heute egal.
Merke: Der bezahlt, an den die Rechnung adressiert ist.
Der Fragensteller ist vielleicht so helle, und lässt die umschreiben.
Reicht da auch eine e mail ?