Muss der Bundestag das Wahlrecht ändern?

5 Antworten

Nein, er kann es ändern.

Die von der Ampel beschlossene Änderung des Wahlrechts wurde nur in einem Punkt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weshalb es in diesem Punkt bei dem bisherigen Bestimmungen bleibt.

Es geht dabei um die Regelung, dass man mit dem Gewinn von mind. drei Direktmandaten auch dann in den Bundestag einzieht, wenn man ansonsten die 5% Hürde nicht geschafft hat.

Ich finde man sollte diesen Punkt unbedint ändern, weil ich die Argumentation des BVG in Bezug auf die sog. Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU für absolut undemokratisch halte. Aber das wird nicht mehr in dieser Legislaturperiode geschehen und vermutlich auch in den nächsten 10 Jahren nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

Nach meiner Kenntnis hat das BVG das neue Wahlgesetz akzeptiert und nur darauf hingewiesen, dass die Grundmandatsklausel nicht abgeschafft werden dürfe. Damit kann der Gesetzgeber entweder - wie das BVG erlaubt - sein Gesetz einführen und nur die Grundmandatsklausel beibehalten oder eine Regelung finden, die vermeidet, dass so viele Stimmen wertlos werden, wie es ohne die Klausel wäre.

Sie müssen es nicht (sofort) ändern, sie könnten es, es kann aber auch sein das sie es einfach völlig ignorieren und so stehen lassen.

Die Grundmandatsklausel gilt wieder, und mehr steht aktuell noch nicht fest.

Dass das Wahlrecht geändert werden MUSS, war ja längst ein Beschluss des Bundesverfassungsgericht. Es geht nur noch darum, wie die Minderheitenklausel ausgerichtet wird.

Eigentlich muss das Wahlrecht neu geregelt werden, da das bisherige Gesetz ja teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das BVerfG hat aber die Fortgeltung des bisherigen Wahlrechts nicht befristet, d.h. wenn es nicht neu geregelt wird, gilt es unter den Maßgaben des BVerfG fort.


Waterfight 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:52

Naja nur die abschaffung war verfassungswidrig und wenn man es nicht abgeschafft ist es nicht verfassungswidrig oder doch?

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Schestko  02.08.2024, 19:02
@Waterfight

Das Wahlgesetz wurde geändert und im Zuge der Änderung wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft. Durch das Urteil wird die Änderung aber nicht rückgängig gemacht.

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Waterfight 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 20:13
@Schestko

Klar wenn die grundmandatsklausel für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird dann ist es ja logisch dass es geändert ist

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Schestko  02.08.2024, 20:27
@Waterfight

Die Grundmandatsklausel wurde nicht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Ihre Abschaffung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Also das genaue Gegenteil.

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