Muss auch ein Krankenwagen einen KFZ-Verbandskasten mit sich führen?
Anscheinend bleibt es ungeklärt. Es gibt zwei Lager unter den Antwortern…
17 Antworten
Ich weiß es rechtlich nicht 100%ig, kann jedoch aus der Praxis sagen, dass tatsächlich in jedem Rettungswagen und Krankentransportwagen auch ein stink normaler KFZ- Verbandkasten mitgeführt wird, den ich in meinem beruflichen Alltag kennengelernt habe. Es gibt dafür sogar ein eigenes Fach, häufig in der Fahrer- oder Beifahrertüre. Es soll auch tatsächlich schon TÜV- Prüfer gegeben haben, welche einem Rettungsfahrzeug ohne DIN Verbandkasten bei der Hauptuntersuchung die Erteilung der Plakette verweigert haben. Daher ja, in den allermeisten Rettungsfahrzeugen, wird ein ganz normaler KFZ- Verbandkasten mitgeführt.
Mfg
Ja, jedes Fahrzeug muss ein KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 erfüllen. Für bestimmte Fahrzeuge wie z.B. Omnibus gelten zusätzlich Regeln.
Das gilt natürlich auch für ein Krankenwagen. Die DIN 13164 besagt nur, was mindestens mitgeführt werden muss. Wenn die medizinische Ausstattung des Krankenwagen dies beinhaltet, dann muss natürlich kein zusätzlicher Verbandkasten mitgeführt werden.
In der Praxis macht es dennoch Sinn, einen zusätzlichen Kfz-Verbandkasten in Fahrzeug zu haben. Schließlich kann für Werkstattaufenalte, Überführungsfahrten ect. die medizinische Ausstattung rausgeholt werden. Oder bei einem Einsatz wird das Verbandsmaterial aufgebracht, der Patient wird in der Notaufnahme abgeliefert. Auf der Leerfahrt zurück zur Basis, wo das medizinische Material aufgefüllt wird, hat das Fahrzeug auf einmal kein Verbandkasten nach DIN 13164.
Deswegen ist es durchaus Sinnvoll den Verbandkasten für das Fahrzeug selbst und die medizinische Ausstattung von einander zu trennen.
Die Frage stellt sich nicht weil es ein Rettungsfahrzeug ist sondern daraus das es erstmal ein ganz normales Fraftfahrzeug mit einer Sonderzulassung ist .
Dabei Spielt es rein Rechtlich erstmal keine Rolle ob es nun eine mobile Frittenbude ist oder ein RTW den es gibt duchaus Situationen in denen diese Fahrzeuge ohne oder mit fehlerhafter Austattung Unterwegs sind zB vom Krankenhaus nach ablieferung des Verunfallten zur Leitstelle oder Stationierungshalle wo diese Spezialausstattung wieder aufgefüllt wird und ev weitere arbeiten vor einem weiteren Einsatz aufgefüllt wrden .
Werkstattfahrten , Probefahrten , Überführungsfahrten usw..
In dieser Zeit ist das Fahrzeug nicht komplett ausgestattet und wenn nun was Passieren sollte so ist immer noch die gesetzliche Mindestaustattung vorhanden die auch nicht im Kofferaufbau sondern beim RTW meist in den Seitentüren an vom Hersteller vorgesehenen Orten verstaut ist.
Wir hatten das eigentlich so langsam mal entbröselt. Stand war: Ein Krankenwagen braucht keinen Verbandskasten, wenn er ausreichend bestückt ist. Dann kann man es eigentlich nicht durchsetzen, dass er einen haben muss.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
StVZO §35
Ich vermute aber mal stark, dass der genormte Inhalt sich so oder so im Kranken- oder Rettungswagen als Ausrüstung befindet und damit nach Abs. 4 als Verbandskasten ausreichend ist.
In dem Fall kann man sich natürlich nen Kasten borgen ;)
Oder man legts drauf an. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Rettungswagen anhält?
Extrem hoch. Die Dinger sind naturgemäß auffällig und werden dementsprechend sofort rangewunken, wenn etwas ist.
Die Frage kann ich ziemlich sicher mit "ja" beantworten...
Genau aus diesem Grunde wird der "normale" Kfz-Verbandkasten auch explizit im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung eines Rettungswagens oder auch Feuerwehrfahrzeugs (die ja häufig auch eine umfangreichere SAN-Ausrüstung an Bord haben) aufgeführt. Darauf wurden wir bei der letzten Beschaffung vom ausschreibungsbegleitenden Ingenieurbüro extra noch einmal hingewiesen.
Der Sinn oder Unsinn sei einmal dahin gestellt... zumal in der Praxis wohl noch nie ein Polizist den RTW nach seinem Kfz-Verbandkasten gefragt hat.
Nö, wenn der Rettungswagen z.B. vom Hersteller abgeholt wird, sind hinten drin die Schränke komplett leer. Dann kommt der Abs. 4 nicht zum Tragen ;)