Müssen die Böden von KFZ-Werkstätten speziell abgedichtet sein, damit kein Kraftstoff, Motoröl, Bremsenreiniger, Hydraulik-/Bremsflüssigkeit einsickern kann?

3 Antworten

Es gibt klare baurechliche Vorschriften die zum Teil noch für die weiterführung als Werkstatt oder Industrieller Nutzung mit Bestandschutz zu kämpfen haben aber Nachrüstungen sollten auch erforderlich sein..

Ich kenne durchaus ältere Werkstätten deren Zulassungen Baurechtlich den Weiterbetrieb untersagt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Ja müssen sie. Nicht nur bei KFZ-Werkst. Auch in anderen Gewerbebetrieben wo umweltgefährdende Stoffe hergestellt, gelagert und verarbeitet, oder in LKW vertankt werden. Die Flächen müssen gegen den Untergrund dicht sein und über separate Ablaufgully's verfügen. Evtl. mit Sammelgruben und verschließbar. Die Flächen gelten als "Dichtflächen". Selbst Bohr- und Dübelarbeiten daran dürfen nur von zertifizierten Firmen, mit dafür zugelassenen Teilen gemacht werden.

Abgedichtet und Abflüsse mit Ölabscheidern versehen werden.

Bei möglichen größeren Mengen ( Tankstellen) Notfallplan und Gulliabdichtungen etc.