Dürfen hier Autos parken, obwohl hier eine durchgezogene Linie ist und ein Abstand nicht mehr gewährleistet werden kann, ohne über die Linie fahren zu müssen?

5 Antworten

In beiden Fällen wird hier der erforderliche Seitenabstand von ca. 3 Metern zur Fahrbahnbegrenzung bzw. erforderliche Restfahrbahnbreite beeinflusst.

Das unkenntlich gemachte Fahrzeug parkt daher vermutlich ebenfalls verbotswidrig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Von Experte Smartass67 bestätigt

So, wie eingezeichnet dürfte man aufgrund der Verkehrsinsel nicht parken, weil dadurch die erforderliche Straßenbreite nicht vorhanden wäre.

Grundsätzlich darf man nur so parken, dass beim Vorbeifahren die durchgezogene Linie nicht überfahren werden muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abgesehen davon, dass an der Stelle Halteverbot besteht, darfs Du natürlich die Linie überfahren, wenn es nicht anders geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf dem ?-Feld würde eine Engstelle entstehen, die vermutlich ein Durchfahren von LKW (also auch Feuerwehr u.ä.) nicht zulässt.

Und überhaupt darf der Platz nicht so eng werden, dass man nicht vorbei kann ohne verbotswidrig die durchgezogene Linie zu überfahren. Gilt also für den Wagen davor auch noch.

3,05 m genauso wie zu einer Fahrbahnbegrenzung


Overloard1337 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 11:51

Mit Fahrbahnbegrenzung meinst du eine durchgezogen Line oder, nicht eine gestrichelte, weil diese ja überfahren werden darf?

MAB98  01.11.2024, 12:10
@Overloard1337

Du siehst schon, dass da eine Verkehrsinsel ist!??

So wie du das eingezeichnet hast, passt da kein Auto durch und somit sagt der gesunde Menschenverstand schon, dass man da nicht parken darf...

Overloard1337 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 12:11
@MAB98

Da parken meistens auto nach der verkehrsinsel, da wo noch die durchgezogene linie ist