Dürfen hier Autos parken, obwohl hier eine durchgezogene Linie ist und ein Abstand nicht mehr gewährleistet werden kann, ohne über die Linie fahren zu müssen?
Wie viel Abstand muss sein wenn man am Fahrbahnrand parkt, zu einer durchgezogenen Linie?
5 Antworten
In beiden Fällen wird hier der erforderliche Seitenabstand von ca. 3 Metern zur Fahrbahnbegrenzung bzw. erforderliche Restfahrbahnbreite beeinflusst.
Das unkenntlich gemachte Fahrzeug parkt daher vermutlich ebenfalls verbotswidrig.
So, wie eingezeichnet dürfte man aufgrund der Verkehrsinsel nicht parken, weil dadurch die erforderliche Straßenbreite nicht vorhanden wäre.
Grundsätzlich darf man nur so parken, dass beim Vorbeifahren die durchgezogene Linie nicht überfahren werden muss.
Abgesehen davon, dass an der Stelle Halteverbot besteht, darfs Du natürlich die Linie überfahren, wenn es nicht anders geht.
Auf dem ?-Feld würde eine Engstelle entstehen, die vermutlich ein Durchfahren von LKW (also auch Feuerwehr u.ä.) nicht zulässt.
Und überhaupt darf der Platz nicht so eng werden, dass man nicht vorbei kann ohne verbotswidrig die durchgezogene Linie zu überfahren. Gilt also für den Wagen davor auch noch.
3,05 m genauso wie zu einer Fahrbahnbegrenzung
Mit Fahrbahnbegrenzung meinst du eine durchgezogen Line oder, nicht eine gestrichelte, weil diese ja überfahren werden darf?
Du siehst schon, dass da eine Verkehrsinsel ist!??
So wie du das eingezeichnet hast, passt da kein Auto durch und somit sagt der gesunde Menschenverstand schon, dass man da nicht parken darf...
Da parken meistens auto nach der verkehrsinsel, da wo noch die durchgezogene linie ist
Wieso besteht dort Halteverbot?