Mit ungedrosseltem Roller eines Freundes erwischt?

4 Antworten

Sowohl du als auch der Halter erhalten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw Zulassen des Fahrens ohne FE.

Bei jugendlichen Ersttätern kann ein solches Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden, wenn sich der Täter einsichtig zeigt (Diversionsverfahren). Als Auflagen gibt es in der Regel Sozialstunden, seltener auch die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs.

Zunächst einmal braucht die Polizei keinen "Beweis" dafür, wie schnell du gefahren bist.

Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wäre selbst dann erfüllt, wenn du nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wärst, weil es auf das Fahrzeug und die erforderliche Fahrerlaubnisklasse ankommt und nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit...

Sonst könntest du ja auch mit maximal 25km/h einen LKW fahren....

Auch, wenn du das in deiner Frage nicht schreibst, werden sich die Polizeibeamten die Papiere des Rollers angesehen haben, um festzustellen, ob er schon "ab Werk" ein Mofa war oder ob eine, immerhin mögliche Drosselung, ordnungsgemäß eingetragen ist.....

Deinem Kommentar entnehme ich, dass ein Polizist gesagt haben soll, dass du zwar eine Anzeige bekommen würdest aber dass die in 98% aller Fälle "fallengelassen würde".

Du musst dich verhört haben, denn der Polizeibeamte könnte allenfalls gesagt haben, dass bei jugendlichen Ersttätern, das Verfahren häufig, meinetwegen auch in 98% der Fälle, gegen Auflagen eingestellt würde.....

Siehe hierzu auch die sehr gute Antwort von @migebuff.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Wie lautet denn der Vorwurf? Wenn das ein ungedrosseltes kleinkraftrad ist, braucht es keinen weiteren Beweis.


Wenn die Polizei den VERDACHT hätte, dass der Roller manipuliert wurde, wäre er erst einmal beschlagnahmt worden zur Begutachtung.

Trotzdem durftest du den Roller nicht fahren. Das wird sowohl für dich, als auch deinen freund Konsequenzen haben. Der hätte dir diese Fahrt nicht erlauben dürfen.