Roller gefahren mit mofa prüfbescheinigung?

2 Antworten

Warum wurde der Roller "eingesackt"? Hast Du die Manipulation geleugnet und jetzt geht die Maschine zum Gutachter?

Dann wird das recht schnell teuer - so ein Gutachten kann locker ein paar hundert € kosten, je nachdem wie "versteckt" die Manipulation war.

Zurück bekommst Du die Maschine übrigens idR in Einzelteilen. Wünsche schon mal viel Spaß beim Zusammenbau.

Ansonsten ist das die klassische Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach §21 StVG. Falls Du noch unter Jugendstrafrecht fällst, endet das üblicherweise irgendwo zwischen "richterlicher Ermahnung" und Sozialstunden.

Auch hier: Viel Spaß als Essensschubse, Klopfannenspüler oder Müllsammler!


Sbesbes 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 14:06

Die polizei ist mir hinterhergefahren also wussten sie schon das der Roller keine 25 läuft... habe gesagt das ich einen stecker in der cdi gelöst habe

Der Roller soll irgendwann auf den Prüfstand sagte der Polizist zu mir und ich soll den Roller wohl auch unmittelbar danach wieder bekommen.

clemensw  21.08.2020, 14:07
@Sbesbes

OK, dann hast Du dir zumindest den Gutachter erspart.

Bußgeldkatalog > fahren ohne Führerschein = Straftat = wird teuer / schmerzhaft...


clemensw  21.08.2020, 14:08

Leider falsch:

"Fahren ohne Führerschein" -> Ordnungswidrigkeit, 10€ Bußgeld

"Fahren ohne Fahrerlaubnis" -> Straftat

deruser1973  21.08.2020, 14:20
@clemensw

Na ja, Fahrerlaubnis bzw Führerschein ist im vorliegenden Fall ja wohl das selbe, oder nicht ?

clemensw  21.08.2020, 14:30
@deruser1973

AAAAAAAAAAAAHHHHHHHHH!!!!!!!!

Nein, NEIN und nochmals N-E-I-N!

Warum ist das immer noch nicht ausgerottet???

Eine Fahrerlaubnis ist eine immaterielle Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, ein Führerschein nur die Verkörperung dieses Rechts auf Papier oder Kunststoff.

"Fahren ohne Führerschein" ist so was wie "Den habe ich zu Hause liegen gelassen, Herr Wachtmeister!" und kostet 10€ Bußgeld.

"Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist so was wie "Hab ich nicht" oder "Den habt ihr doch schon einkassiert" und kann mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr und Entzug des Fahrzeugs bestraft werden.

deruser1973  21.08.2020, 21:07
@clemensw

Ja, du hast ja recht, ich habe das verallgemeinert.. Und es wurde ja auch verstanden...

NoName08154711  21.08.2020, 14:07

Du meinst sicher > Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder? ;-)