Deine Wortwahl in deiner Frage "Erstwagen" ist eine Steilvorlage, denn ein PKW-Fahranfänger wird wohl nicht auf die Idee kommen, sich als Erstwagen eine Stretch-Limousine anzuschaffen ;-)

Der Vergleich trifft auf den Punkt, denn die Goldwing wiegt vollgetankt über 400kg, und ist sehr unhandlich.

Du solltest dir ein "handliches" Bike anschaffen, mit dem du Erfahrung sammeln kannst und was du auch, im Fall der Fälle, alleine wieder auf die Räder stellen kannst.

LG

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Das große Problem wird werden, dass du in der Preisklasse nicht viel finden wirst, was nicht entweder "abgerockt" oder "verbastelt" ist.

Fast jeder der Vorbesitzer schraubt daran rum - mit Ahnung oder ohne - vieles entspricht nicht mehr der Betriebserlaubnis und, wenn die Kollegen dich mit so einem "frisierten" Teil erwischen, hast du eine Menge Ärger, obwohl du selber garnichts illegal umgebaut hast....

Entweder hast du jmd. in deinem sozialen Umfeld, der sich gut auskennt und den du mitnehmen kannst, wenn du dir privat einen Roller anschaust oder du musst zum Händler gehen.

LG

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Danke für deine Antwort.

Ich habe gelesen, was du schon alles gewechselt oder gereinigt hast.

Bist du sicher, dass die Zündung richtig eingestellt ist und dass der Motor genug Kompression hat.

Du hattest, in deiner Antwort auf meine Nachfrage, gefragt, was Kompression ist

Wenn der Kolben im Zylinder nach oben geht, verdichtet er das Luft-Benzin-Gemisch.

Bei "gesundem" Zylinder und Kolben beträgt der Druck dabei sechs bis neun bar.

Um den Druck zu messen, wird ein Meßgerät anstelle der Zündkerze eingeschraubt.

Man kann aber auch, um grob zu testen, die Zündkerze rausschrauben, mit dem Daumen und festem Druck versuchen, die Zündkerzenbohrung zuzuhalten, dabei zu starten und merkt dann, ob der Motor Druck aufbaut oder nicht.

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Also eine Biene kann 0,04 bis 0,05 Gramm Nektar transportieren.

Nektar ist aber noch kein Honig, weil die Bienen den Nektar erst "umwandeln" müssen .

Wenn man also Nektar in Honig umrechnet, darf man nicht mehr mit 0,04 Gramm/Biene rechnen, sondern mit 0,02 Gramm, weil 0,04 Gramm Nektar 0,02 Gramm "fertigem " Honig entsprechen.

Hat man ein 500-Gramm-Glas Honig, dann rechnet man 500 geteilt durch 0,02 = 25.000.

Entweder muss eine Biene 25.000mal fliegen oder 25.000 Bienen fliegen einmal.

Das wäre übrigens kein Problem, denn in den Sommermonaten hat ein Bienenvolk, was in einem "Bienenkasten" (Beute) gehalten wird, ca. 50.000 Mitglieder, im Winter nur die Hälfte.

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Was meinst du, wer Probleme bekommt, wenn er mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird....der Hintermann ist es nicht.

Deshalb lasse dich bitte nicht aus der Ruhe bringen, fahre nicht schneller, als du darfst und wenn das dem Hintermann nicht gefällt, kann er ja überholen.....

Gute Fahrt und liebe Grüße

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Zunächst einmal gibt es für das Wort "Bulle" auch ein anderes Wort - viele von denen sind hier im Forum, weil sie anderen Menschen helfen wollen....

Was deinen Roller betrifft, so solltest du per GPS ermitteln, wie schnell er wirklich ist, denn auf den Tacho kannst du dich nicht immer verlassen.

Wenn er wirklich so schnell ist und die "Bullen" - um bei deiner Worwahl zu bleiben - dich erwischen, dann untersagen sie dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt und du kannst schauen, wie du nachhause kommst.

Natürlich geht dein Roller zum TÜV und wird dort notfalls bis zur letzten Schraube zerlegt, bis man alle illegalen Veränderungen gefunden hat.

Über die Ergebnisse wird ein Gutachten erstellt, was du natürlich bezahlen musst - andere würden das Geld lieber dazu verwenden, um ihren A1 zu machen aber jeder, wie er mag....

Wenn dein Roller wirklich iso schnell ist, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen und wenn du mir ihm fährst, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Gleichzeitig wird es aber auch eine Straftat sein, weil du die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hast.

Erwachsene Straftäter müssten dann mit einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen aber bei jugendlichen Straftätern erkennt das Gericht in aller Regel auf sehr viele Sozialstunden.

Natürlich wird auch die Führerscheinstelle informiert, die dann bezweifelt, dass der jugendliche Straftäter geeignet ist, verantwortungsvoll am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Man verhängt dann eine Sperre, die sechs Monate bis fünf Jahre betragen kann, damit der Straftäter Gelegenheit hat, sich mental weiter zu entwickeln.

LG

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Du solltest den Rat deines Arztes befolgen .....

Öffne mal bitte den Link und scrolle dort bis zur Überschrift: "Darf man mit einem verletzten Fuß Auto fahren", dann brauche ich den langen Text nicht mit dem Smartphone abzutippen.

LG

https://www.verti.de/ratgeber/autofahren-fussverletzung/#:~:text=Ist%20bei%20einem%20Unfall%20ein,des%20Versicherungsnehmers%20als%20fahrl%C3%A4ssig%20bewerten.

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Wahrscheinlich macht der Unterdruckbenzinhahn Probleme.

In ihm befindet sich eine Membrane, die verhärtet, undicht wird.....und dann den Benzinhahn nicht mehr öffnet.

Es kommt aber auch vor, dass das feine Sieb (Steigrohrsieb), das sich im Benzintank auf dem Benzinhahn befindet, verstopft ist.

Bitte überprüfe das mal.

LG

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Wenn du ohne Führerschein ein Auto oder Motorrad fährst, dann passiert nicht viel, denn das ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10€ Verwarngeld. (Du hast ja eine Fahrerlaubnis aber den Führerschein nicht bei dir...)

Anders sieht es aus, wenn du ohne Fahrerlaubnis fährst, denn dann ist das eine Straftat, für die (bei Erwachsenen) eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe möglich ist.

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Ja, auf sogenannten Verkehrsübungsplätzen kannst du üben.

Diese Plätze sind nicht kostenlos und die Preise bewegen sich bei denen, die ich kenne, zwischen 10 und 17 Euro/Stunde.

Üben kannst du auch auf Privatgelände - entweder eigenem oder mit Genehmigung des Eigentümers.

Aber Achtung, das Gelände darf nicht zum Öffentlichen Verkehrsraum gehören und muss deshalb ringsum eingezäunt sein und auch Zufahrten/Zugänge müssen gesichert sein.

Viel Erfolg beim Führerschein und liebe Grüße

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Die Haftpflichtversicherung ist die Versicherung, die für Schäden aufkommt, die du anderen zufügst.

Es ist eine Pflichtversicherung und hat jmd. die nicht oder zahlt seine Beiträge nicht, wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Dadurch wird vermieden, dass andere auf ihrem Schaden, den du angerichtet hast, sitzenbleiben.

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden an deinem Fahrzeug auf, wenn die nicht, im Falle eines Unfalls, von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beglichen werden.

Es ist also "dein Bier", ob du eine Vollkaskoversicherung abschließt oder nicht.

LG

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Wenn du immer mit genügend Kühlflüssigkeit fährst, sind kürzere Stecken kein Problem.

Du musst allerdings den Kühlflüssigkeitsstand im Auge halten und ihn möglichst vor Fahrtantriitt überprüfen.

Notfalls musst du Wasser nachfüllen aber mache das bitte nicht für längere Zeit.

Der Frostschutz in der Kühlflüssigkeit ist zu dieser Jahreszeit kein Problem.

Kühlflüssigkeit enthält aber nicht nur Frostschutz, sondern auch Korrosionsschutz-Addidive, die sich allerdings mit der Zeit abbauen...

Das ist übrigens ein Grund, weshalb die Kühlflüssigkeit regelmäßig gewechselt werden muss.

Wenn dazu keine Angaben im Handbuch stehen, dann alle drei Jahre.

Fehlender Korrosionsschutz in der Kühlflüssigkeit kann zu Schäden führen.

LG

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Es ist kein Problem, den Namen der Person herauszufinden, die die Versicherung abgeschlossen hat, das muss ja nicht der Fahrer sein....

Das gilt für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Die Versicherung und dadurch auch das Kennzeichen, verkauft man ja in aller Regel beim Verkauf des Fahrzeuges mit und der neue Halter ist dann verpflichtet, der Versicherung seine Personalien mitzuteilen - er bekommt dann einen neuen Versicherungsschein auf seinen Namen.

Leider macht das nicht jeder, weil er sich ja ohnehin, nach Ablauf des Versicherungsjahres, ein neues Versicherungskennzeichen holen muss und der Versicherungsschein dann auf seinen Namen lautet.

Deshalb ist man beim Verkauf des Fahrzeuges gut beraten, einen Kaufvertrag abzuschließen und selbst der Versicherung den Halterwechsel mitzuteilen.

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Ein Führerschein benötigt doch nicht viel Platz....

Was hindert dich also, ihn aufzubewahren anstatt ihn abzugeben.

Du musstest für ihn lernen, Geld hat er auch gekostet....bewahre ihn doch einfach auf, dann hast du ihn, wenn sich deine Einstellung dazu ändert oder du mal einen Beruf hast, wo du ihn brauchst.

Ansonsten ist die Fahrerlaubnisbehörde dafür zuständig.

LG

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Nicht nur der Zylinder ist größer, sondern auch der Kolben und bei den billigen Kits ist dann der Kolben so schwer, dass sich das nachteilig, nicht nur auf den Pleuel, sondern auch auf die ganze Kurbelwelle auswirkt.

Entweder verwendet man ein hochwertiges Kit, bei dem der Kolben gewichtsreduziert ist oder man baut eine verstärkte Kurbelwelle ein.

Da du mit dem Fahrzeug ja auch fahren willst, hast du dein großes Privatgrundstück ja sicherlich schon eingezäunt - umfriedet heißt es im Gesetz - und natürlich auch alle Zufahrten/Zugänge gesichert.

Sollten dich nämlich die Kollegen mit dem Fahrzeug im Öffentlichen Verkehrsraum erwischen, hast du lebhafte Probleme.

Fahren ohne Betriebserlaubnis ist ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit aber dafür ist Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eine Straftat.

Während Erwachsene Straftäter eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu befürchten haben, sind es bei jugendlichen Straftätern reichlich Sozialstunden und natürlich eine Sperre, weil die Führerscheinstelle die Zuverlässigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr bezweifelt.

Sie gibt deshalb dem Straftäter die Gelegenheit, sich weiter zu entwickeln.

Eine Sperre kann übrigens sechs Monate bis fünf Jahre betragen - in Ausnahmefällen auch mehr....

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Durch die abgebrochenen Rippen entsteht eine Unwucht, die sich nachteilig auf die Lager auswirkt.

Du solltest das Teil deshalb austauschen.

Schaue mal bitte unter dem Link - da werden die Folgen beschrieben.

https://m.streetlights.de/9012380_Riemenscheibe_original_Nachbau.html#

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Das kann man so nicht sagen....

Wenn jmd. vernünftig und gewissenhaft arbeitet und zudem weiß, was er tut....dann sind die fünfzig Euro ein Schnäppchen.

Ich weiß jedoch von einem Motorradfreund - studierter Mechatroniker mit sehr großer Werkstatt - dass auch viel gepfuscht wird.

Da wird dann aus Unkenntnis silikatfreie Kühlflüssigkeit in ein System gefüllt, in dem sich silikathaltige Kühlflüssigkeit befindet - die beiden Sorten vertragen sich nicht, es kann Säure entstehen, die zu erheblichem Schäden führt oder es bildet sich eine geleeartige Masse, die das Kühlsystem verstopft....

Oder man nimmt DOT 5 um Bremsflüssigkeit nachzufüllen, obwohl die mit keiner anderen mischbar ist DOT 3, DOT 4 und DOT 5.1 wären untereinander mischbar oder würden zumindest keine Schäden anrichten....

Vermutlich wird dein Kollege keine Betriebshaftpflicht haben, die für Schäden, bei misslungenen Reparaturen, für den Schaden aufkommt.

Es ist dein Auto und somit deine Entscheidung.

LG

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