Das ist eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Wenn er es macht, schön für dich, wenn nicht, hast du rechtlich keine Chance dagegen vorzugehen. Probiere es daher einfach.

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Ja natürlich. Auch das ist ein Einkommen.

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ein Wechsel ist nur bis Ende des 4. Semesters möglich. Dabei dir bereits Leistungsnachweise gefordert wurden, gehe ich davon aus, dass du bereits ins 5.Semester gekommen bist. Somit hast du bei einem Wechsel keinen Anspruch mehr auf BAföG.

Auch mal ganz realistisch: warum sollte es bei einem anderen Studium besser laufen? Die Krankheit verschwindet ja nicht und 10 Leistungspunkte sind unterirdisch. Du müsstest bereits 120 haben. Vielleicht solltest du dich mit dem Gedanken befassen, das Studieren deins nicht ist.

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Teile es mit, um deinen BAföG Anspruch für dein neues Studium nicht zu gefährden.

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Du bist verpflichtet, es sofort zu melden. Entfernungen zur Uni interessieren das Bafögamt nicht, solange du nicht wieder bei den Eltern wohnst. Teilst du Änderungen nicht mit, kann es dagegen Ärger geben.

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Du druckst das Formular aus, der Arbeitgeber unterschreibt und macht einen Firmenstempel rauf, du scannst es ein und lädst es online hoch.

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Das kann man so pauschal nicht sagen. Das handhabt jede Uni anders. Die Semestergebühr besteht ja auch aus verschiedenen Zahlungen, die teilweise an die Studierendenwerke und die Studierendenvertretung gehen. Deren Anteile muss man dann dort zurückfordern und die haben auch wieder eigene Bedingungen. Bei uns kann man sich das Semesterticket zurückerstatten lassen, die Bearbeitungsgebühr von 51€ behält die Uni ein.

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Er muss dem Arbeitgeber nicht Bescheid geben, sondern muss ihn um Urlaub bitten. Dein Bruder kann nicht einfach festlegen, dass er jetzt Urlaub nimmt. DerArbeitgeber muss zustimmen. Tut erdas nicht, muss dein Bruder zur Arbeit.

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Dein BAföG für September hast du bereits Ende August erhalten, da BAföG im Voraus gezahlt wird. Das war dann auch die letzte Zahlung, denn für Oktober bekommst du natürlich nichts mehr. Hast du keinen Job, wäre ab Oktober das Jobcenter für die zuständig und du könntest dort Bürgergeld beantragen.

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Sorry, aber du solltest doch wissen, dass sowas nur Unsinn und Geldabzockerei ist. Stell dir das doch mal anders rum vor. Du trennst dich von jemanden, für den du keinerlei Gefühle mehr hast und mit dem du keine Beziehung mehr führen willst. Glaubst du wirklich, du verliebst dich wieder Hals überKopf in ihn, nur weil er für eine PRF bezahlt?

Akzeptiere das Ende der Beziehung und gibt nicht noch Geld für so einen Blödsinn aus.

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Du kannst dem Hausarzt sagen, das du psychisch völlig fertig bist und deswegen um eine Krankschreibung bitten. Du kannst auch einfach Sachen wie Übelkeit, Rückenschmerzen, Schwindel etc. anbringen. Das kann derArzt letztendlich nicht prüfen und schreibt in der Regel erst mal eine Woche krank.

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Schwänzen ist unentschuldigtes Fehlen. Du kannst auch mit einer Krankheit schwänzen, wenn du dich nicht freistellen lässt oder ganz krankschreiben, bis die Therapie läuft.

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In der Regel hat das 2 mögliche Ursachen. Entweder du hast einfach sehr unloyale Freunde (die nie richtige Freunde waren) oder du hast dich während/nach der Beziehung so mies verhalten, dass sie für ihn Partei ergreifen. Da hier keiner weiss, was genau vorgefallen ist, können wir dir auch nicht sagen, ob es nun fair ist oder nicht. Auf jeden Fall wirst du es akzeptieren müssen.

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Sprich den Übungsleiter gleich vor Beginn des Kurses auf deine körperlichen Einschränkungen an. In der Regel findet sich eine Lösung, zB wird die Beatmungspuppe dann auf einen Tisch gelegt.

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Ein Wechsel ist nur bis zum Ende des 4.Semesters möglich. Wechselst du danach, hast du keinen Anspruch mehr auf BAföG bei einem Studienfachwechsel.

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Nein, du hättest damals BAföG beantragen müssen, dann hätte man dir ausgerechnet, was deine Mutter dir zahlen muss und dann hättest du das Geld damals einfordern müssen. Jetzt ist es zu spät.

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Wenn er dich nicht adoptiert hat, zählt sein Einkommen beim BAföG nicht mit. Hier wird nur das Einkommen von leiblichen bzw. adoptiv-Eltern. Er als Lebensgefährte deiner Mutter ist dir ja nicht unterhaltspflichtig. Traurig, das jemand, der selber im Bereich Jobcenter arbeitet, sowas nicht weiß.

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Nein, es wird in der Regel ein Realschulabschluss verlangt sowie sehr gute Englischkenntnisse. Ansonsten hast du keine Chance.

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