Mietkaution zurück erhalten?
Hallo zusammen,
habe mal hier geschrieben. Ergeben hat sich nichts. In meinem Mietvertrag steht> siehe Bild.
Meine Maklerin vom Mieterbund meinte, dass ich nach 3 Monaten nach Auszug Anspruch auf eine Teilauszahlung der Kaution (960 Euro habe). Meine ex Vermieterin ( Ältere Dame)sagt per Mail sie weiß von nichts und muss mit dem Makler telefonieren, dieser reagiert nicht auf meine Mails. Das war vor 2 Wochen. Nichts gehört seitdem.
Mein Vormieter hat noch nicht mal die Nebenkostenabrechnung von 2022 erhalten und ich will auf jedenfall die Kaution zurück. Auch die Teilauszahlung.
Soll ich es nochmal bei der Vermieterin probieren, oder dem mietverein per Anwalt schreiben?
Grüße
4 Antworten
Mahnbescheid beantragen.
Was steht denn im Mietvertrag zu Nebenkosten? Vorauszahlungen oder Pauschale?
Maker arbeiten nicht für den Mieterbund. Und nach deinem Mietende hast du auch nichts mehr mit Maklern zu schaffen. Makler sind nur für die Vermittlung von Wohnungen/Grundstücken zuständig.
Du hast Anspruch auf eine ABRECHNUNG der Kaution. Diese solltest du vom Vermieter unter Fristsetzung anfordern. In der Abrecnung legt der Vermieter dar, welche Ansprüche er aus der Kaution an dich hat, z.B. Besicherung den Betriebskostenabrechnungen aus 2023/24, wobei er mit der Abeechnung aus 2023 noch bie zum 31.12.24 zeit hätte, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr betrifft.
Nach Erhalt der Abrechnung könnte dir der Vermieter die Teilkaution zurückgeben. Vorsichtige Vermieter warten damit aber meistens bis zu 6 Monate nach Mietende, weil da die Verjährung von Mietschäden beginnt.
Erhälst du keine Abrechnung innerhalb der Frist, forderst du umgehend die gesamte Kaution ebenfalls unter Fristsetzung. Gerät der Vermieter damit in Verzug, wäre Zahlungsklage geboten.
- Vermieter:innen dürfen sich je nach Situation bis zu sechs Monate Prüfungszeit nehmen, bevor sie die Kaution zurückzahlen.
- Besonders wichtig ist das Übergabeprotokoll. In diesem halten Sie fest, ob und in welcher Höhe Reparaturkosten von der Kaution abgezogen werden sollen.
- Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, ist es möglich, für bis zu zwölf Monate einen Teil der Kaution einzubehalten.
- Bemühen Sie sich, so früh wie möglich Klarheit zu schaffen und die Kaution an den:die Mieter:in zu überweisen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Der Makler hat sich bei mir nach der Vermittlung um gar nichts mehr gekümmert. Muss er nicht. Aber die Nebenkosten Abrechnung kann man verlangen, sie muss innerhalb des n. Jahres kommen. Kann der Mieterbund nicht der Dame schreiben?