Nebenkosten bei der Vermieterin einsehen?

4 Antworten

Diese Abrechnung der Betriebskosten ist im Ganzen unwirksam, weil sie nicht den Anforderungen entspricht. Es fehlen die Gesamtausgaben des Hauses, die Umlageschlüssel der Einzelposition für dich als Mieter. Jede Position muss einzeln aufgeführt werden und nach § 2 BtrKVO benannt werden. Dachrinnenreinigung entfällt vollständig, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde.

Die dritte unbewohnte Wohnung muss ebenfalls in den Kosten berücksichtigt werden. Es wäre sogar wünschenswert, wenn die Vermieterin nicht nur mit ihrem anwalt droht sondern es auch ausführt. Dieser Anwalt würde ihr dann ganz schnell erklären, wie die Abrechung auszusehen hat.

Fazit: Widersprich dieser Abrechnung im Ganzen, empfehle der Vermieterin aus dem Internet eine Musterabrechnung herunterzuladen und auszudrucken und die Abrechnung neu zu erstellen. Eine Nachzahlung hast du hier noch nicht zu leisten.


bwhoch2  25.09.2024, 08:24

Es ist zwar ein Teil abgedeckt, aber ich vermute mal, auch dieser Teil würde nicht genügen, um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu ergeben.

 empfehle der Vermieterin aus dem Internet eine Musterabrechnung herunterzuladen und auszudrucken und die Abrechnung neu zu erstellen.

Widersprechen ja, aber doch keine Empfehlung abgeben, wie man eine Betriebskostenabrechnung richtig macht. Die soll sich selbst informieren. Wozu gibt es z. B. Haus & Grund?

Mercedes2019 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 10:15

Seit wir hier wohnen,war bislang nur 1x im Jahr jemand da um die Wartung der Gastherme zu machen , sowie der Schornsteinfeger.

Jemand für Dachrinnenreinigung hab ich noch nicht gesehen

Gerhart  25.09.2024, 11:20
@Mercedes2019

die

Die Belegeinsicht ist also noch nicht notwendig, erst wenn eine prüfbare Abrechnung vorliegt, wäre die Vermieterin aufzuforden die Belege zur Überprüfung in ihren Räumlicheiten bereitzustellen. Dzu wäre durch dich mit ihr ein Termin zu vereinbaren.

Dachrinnenreinigung: Ich vermute, dass es dazu keine Vereinbarung gibt, also hast du die Kosten auch nicht anteilmäßig zu bezahlen.

Mercedes2019 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 11:29
@Gerhart

Es liegt nur diese Abrechnung wo ich als Bild gesendet habe vor,etwas anderes gibt es nicht

Gerhart  25.09.2024, 13:24
@Mercedes2019

Daher mein Kommentar: Widerspruch !!! Und wenn es dann eine neue Abrechnung gibt, dann Belege prüfen. Diese aktuelle Abrechnung taugt nur für den Papierkorb.

Abgesehen davon, dass die Abrechnung nicht der Form genügt, weil viele wichtige Informationen fehlen, erscheinen mir die Kosten schon nachvollziehbar.

Speziell bei den Kosten für Hausmeisterdienste solltet Ihr nachbohren. Kehrwoche macht Ihr selbst, Vorgarten gibt es nicht und was soll groß für Müllplatz anfallen?

Wer macht den Winterdienst? Wenn das alles Arbeiten wären, die von der Eigentümerin selbst erledigt werden, also sie wäre praktisch die Hausmeisterin, wären 50 € pro Monat ohne Weiteres angebracht. Wenn aber ein Großteil dieser Arbeiten gar nicht anfällt, sollte sie schon gute Gründe dafür haben.

Dass sie den Nachzahlungsbetrag gleich einbehalten hat, ist ihr gutes Recht, sofern er zutrifft.

Wie kann man um Belegeinsichtnahme bitten: Indem man höflich fragt, da man doch großes Interesse daran hat, wie z. B. die Wassergebühren bei Euch entstehen, wie so ein Grundsteuerbescheid aussieht und was in der Heizungswartung alles enthalten ist. Bittet sie darum, zu Euch zu einer Tasse Kaffee zu kommen und die Belege mitzubringen. Wenn Ihr gut mit ihr auskommt, sollte das doch kein Problem sein.


Mercedes2019 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 12:26

Dazu kommt allerdings noch,das Sie die Nebenkosten ab Oktober um 20,-€ erhöht mit der Begründung das sich die Gebäudeversicherung,Wasser, Schornsteinfeger und Grundsteuer sehr stark erhöhen und wir dies bei der Mietzahlung berücksichtigen und die Daueraufträge entsprechend anpassen sollen.

Ich werde es machen,jedoch als neuen Dauerauftrag mit dem Zusatz Unter Vorbehalt,da Sie ja die Abrechnung von der doppelten Miete ohne mein Einverständnis einfach einbehalten hat.

bwhoch2  25.09.2024, 13:40
@Mercedes2019

Spätestens, wenn die vollständige und ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt und Ihr Belegeinsicht nehmen könnt, kannst Du sie fragen, um wie viel sich die genannten Posten denn im Jahr 2024 erhöht haben. Das müsste bis dahin locker alles bekannt sein. Dann macht man eine überschlagsmäßige Rechnung und weiß dann, wie viel bei der Vorauszahlung fehlt (oder eben nicht), um die voraussichtlichen Kosten von 2024 zu decken.

Da Ihr erst jetzt für Oktober mit der Erhöhung um 20 € beginnt, somit also von der in der Abrechnung genannten Nachzahlung nur 60 € in 2024 abdeckt, würde sich bei ähnlichen Kosten in 2024 Eure Nachzahlung dafür um etwa die Hälfte reduzieren. Insofern macht die Erhöhung um 20 € für 2024 schon Sinn.

Die Auskunft über die voraussichtlichen Betriebskosten für 2024 (s. o.) würde Euch dann aufzeigen, ob es Sinn macht, in 2025 die Vorauszahlung wieder zu reduzieren oder nicht. Bei 12x 20 € mehr, als jetzt, hättet Ihr immerhin 240 € mehr Vorauszahlung, was zumindest für 2023 zu einer Rückzahlung geführt hätte.

Also überlegt nicht, wie Ihr die Vermieterin evtl. schädigen könnt, sondern wie es am besten und ordentlich zu machen ist.

Übrigens: Wir haben mit unseren Mietern hier jedes Jahr ein Gespräch, in dem wir die Betriebskosten des Vorjahres erläutern und welche Änderungen zu erwarten sind. Damit kommen dann alle gut klar.

Die Abrechnung in der Form ist komplett unwirksam.

Da fehlen so ziemliche alle Angaben die zu einer korrekten Abrechnung gehören.

Die von dir bemängelten Kosten müssen tatsächlich aufgeschlüsselt werden und sind pauschal so nicht abrechnungsfähig.

Die Abrechnung ist fast normal. Grundsteuer erscheint mir viel zu gering. Pauschalen sind immer fragwürdig.

Müllgebühren können auch pro Wohneinheit umgerechnet werden, die fehlen gänzlich. Vermutlich im Müllplatz enthalten, aber das lässt sich durch die Abrechnung der Stadt problemlos einzeln aufführen.

Eine selbst ausgeführte Reinigung vom Treppenhaus kann natürlich nicht berechnet werden.

Verlange Einsicht in die Grundlagen, bzw. verlange Auskunft (schriftlich!) über die Kalkulationsgrundlagen und schlussendlich eine rechtssichere Abrechnung. Deine fällt vor jedem Gericht durch.


Mercedes2019 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 10:12

Jeder bezahlt ja seine eigenen Müllgebühren und macht seine eigene Kehrwoche

michi57319  25.09.2024, 22:03
@Mercedes2019

Du bekommst eine eigene Rechnung von der Stadt über die Mülltonnen? So was gibt es hier gar nicht. Da wird alles auf eine Rechnung gepackt. Wasser, Straßenreinigung, Abfallgebühren und Grundsteuer.

Mercedes2019 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 00:41
@michi57319

Abfallwitschaftsgebühr zahlt jeder selbst,da jeder seine eigene Tonne hat

michi57319  26.09.2024, 00:43
@Mercedes2019

Wohnst du in einer Großstadt? Diese Möglichkeit ist mir noch nie begegnet, obwohl ich auch in verschiedenen Bundesländern gewohnt habe. Aber immer ländlich.