Mietkaution?

2 Antworten

NACH Abschluss des Mietvertrages ist dem Vermieter die Kaution zu übergeben, der § 551 BGB erlaubt eine Splittung der Kaution in drei gleichgroße Raten, die dann mit den Folgemietzahlungen übergeben werden. Die Kaution bleibt immer dein Eigentum, das vom Vermieter treuhänderisch getrennt von seinen Vermögenswerten aufbewahrt werden muss.


Niceguy95945 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 20:54

Vielen Dank für deine Antwort. Mich irritiert der Ausdruck „maximal“. Das klingt so, als könnte ich mir aussuchen, wieviel ich zahlen möchte.

Gerhart  24.10.2024, 06:38
@Niceguy95945

"maximal" hat hier die Bedeutung von "nicht mehr als" - Der Vermieter kann wählen,wieviel Kaution du übergeben musst, nämlich bis zu 3 Monatsmieten.

ja, das ist dann so, alternativ kann ein mietaval genutzt werden, also eine bank oder ein entsprechendes institut als "sicherheit" eingebunden werden.


Niceguy95945 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 20:44

Aber wie hoch soll die Kaution dann sein, frage ich mich. Vielen Dank schonmal für die Antwort

xxfistexx  23.10.2024, 20:53
@Niceguy95945

eine absicherung könnte zum beispiel der durchschnitt von deinem gehalt sein, wenn man aus einem halben jahr (6 monate) einen schnitt bildet, also mindestens über drei punkte vergleicht, zumbeispiel die besten 3 monate in dem halben jahr, in denen du am meisten verdient hast .. und dann dies als "sicherheit" angibt, also den durchschnitt von 3 monaten deines einkommen als linie zieht. dann könnte man doch sagen "lieber vermieter, ich verdiene so und so viel geld im monat, und als sicherheit bringe ich das dreifache meines einkommens ein", oder aber man überlegt wie viel verlust der vermieter haben könnte wenn er maximal 3 mal die miete nicht bekommen könnte, weil du "unsicher bist und kein geld lieferst" dann könnte man behaupten, man nimmt nicht DEIN,. sondern das einkommen des vermieters als grundlage und rechnet das ganze mit dem 3-fachen der miete, die maximal als "verlust" im raum stehen würde, wenn du die miete nicht zahlst.

da der vermieter dich bereits bei 2 mieten die du nicht gezahlt hast raus schmeißen kann, wären ja 3 mieten definitiv eine gute absicherung die man als referenz für den wert der wohnung nehmen kann.
also entweder schlägst du 3 kalt-mieten vor, oder du gibst dem als kaution einfach direkt das dreifache deines eigenen einkommen, sofern das höher sein sollte als die 3 kaltmieten in summe.

als grundabsicherung, sollte jedoch die dreifache kaltmiete ausreichen, weil mehr "unsicherheit" hat der vermieter ja gar nicht, als das er 3 mal kein geld bekommt, oder so ähnlich.

ptillman222  27.01.2025, 15:54
@xxfistexx

Mach es doch nicht so kompliziert ;)

Im Gesetz ist es klar geregelt.

Die Mietkaution kann vom Vermieter gefordert werden als Sicherheit.

Mehr als 3 Kaltmieten (Die Kaltmiete der Wohnung ist relevant, das Einkommen völlig egal) kann er allerdings nicht verlangen.

Deine Sichtweise finde ich bewundernswert sozial, das meine ich ernst! Finde ich sehr gut!

Aber du machst es auch irgendwie ziemlich kompliziert.