Bekomme ich meine Mietkaution wieder wenn ich ein gemeinsames Mietverhältnis hatte mit dem expartner und die Wohnung früher verlasse?

5 Antworten

Die Kaution ist vertrags- nicht personengebunden.

Heißt der Vermieter muß die Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses erstatten.

Du kannst natürlich privatrechtlich die Kaution von deiner Ex einzufordern.

Ich konnte mit Zustimmung meiner ex Freundin aus dem Mietvertrag trennen ( schriftlich ).

Auch die Zustimmung des Vermieters?

Ich konnte mit Zustimmung meiner ex Freundin aus dem Mietvertrag trennen ( schriftlich

Wie ist das denn im Detail abgelaufen? Habt ihr gemeinsam gekündigt und die Ex hat einen neuen Mietvertrag?


GruenerBaum129 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 16:11

Ich habe ein Text geschrieben das sie zustimmt das ich das Mietverhältnis verlassen darf und das sie noch in der Wohnung bleibt und an den Vermieter gesendet.

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DaKaBo  20.07.2024, 16:13
@GruenerBaum129

Sowas dachte ich mir schon. Du bist immer noch Mieter dieser Wohnung (mit allen Rechten und Pflichten), also bleibt die Kaution, wo sie ist. Wenn du wirklich aus dem Mietvertrag raus willst (wozu ich dir dringend rate!), läuft das anders...

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Klar, diese kannst Du von Deiner Ex und dem Vermieter zurück fordern.

Der Vermieter wird vermutlich erst dann aktiv, wenn Deine Ex diese erneut einzahlt.

Dann muss der Vermieter dir die Kaution zurück zahlen.

Vorher hast Du meiner Meinung nach keinen Anspruch, denn zum Zeitpunkt der Einzahlung warst Du gemeinsamer Mieter mit Deiner Freundin und zu diesem Zeitpunkt habt ihr gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch gehaftet.


DaKaBo  20.07.2024, 16:13

Ich dachte es mir schon: Der Vermieter war nicht mit im Boot, also ist der FS nach wie vor Mieter der Wohnung.

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Ist denn das Mietverhältnis auch zwischen Deinem Vermieter und Dir schriftlich beendet worden?

Was Du mit Deiner Ex diesbezüglich vereinbarst, ist erst mal irrelevant, wenn dem der Vermieter nicht zustimmt. Dann bist Du nämlich trotzdem noch Mieter.