Thema Mietvertrag - Darf eine GmbH eine Wohnung mieten?

2 Antworten

Geht auf jeden Fall. Entgegen der anderen Poster hier ist das m.E. nicht mal eine Untervermietung, wenn die das dem Mitarbeiter zur Verfügung stellen (dass die einen Sachbezug versteuern müssen, ist nicht Dein Thema).

Man sollte aber sinnvollerweise klären, dass die GmbH nicht einseitig bis zum Jüngsten Tag drinbleiben kann - bei österr. Altbauten könnte das passieren. (Ich übertreibe, also solange noch die selben Gesellschafter der GmbH drin sind, aber wenn die jetzt 30 Jahre alt sind, kann das ja noch 60 Jahre dauern, bis die weg sind.)

Hallo HB,

es gibt Mietverträge für solche Fälle.

Schaue mal hier:

https://www.vereinsrecht.de/mitarbeiterwohnungen.html

In dem Mietvertrag sollte die Klausel stehen, Vermietung an Mitarbeiter als Untermieter ist für die Dauer des Arbeitsverhältnis erlaubt.

LG

Woher ich das weiß:Recherche