Meinungen zum Eklat in Landtag Thüringen?

7 Antworten

Da kenne ich mich zu wenig aus aber letztlich wird das vom Verfassungsgericht entschieden werden.

Sämtliche Leute die ich gehört und sich bisher dazu geäußert haben gehen davon aus dass hier die Verfassung gebrochen wurde.

Ob jetzt aber der Alterspräsident dafür zuständig ist dass die Geschäftsordnung geändert wird, halte ich für fraglich. Aber das muss letztendlich das Verfassungsgericht entscheiden. Ich würde mal vermuten dass der Alterspräsident nur eine bestimmte Aufgabe hat und dazu gehört es die Sitzung zu eröffnen und wie unten bereits erwähnt wurde dafür zu sorgen, dass ein Präsident gewählt wird.

Die Geschäftsordnung hätte natürlich auch besser im Vorfeld geändert werden sollen. Da haben meines Erachtens die anderen Parteien geschlafen.

Und wenn das Verfassungsgericht zum Schluss kommt dass der Alterspräsident die Verfassung gebrochen hat dann wird es für die AFD extrem schwierig werden. Dann ist nämlich klar dass sie nicht regierungsfähig ist und dann ist sie meiner Meinung nach auch nicht mehr wählbar und sollte verboten werden.

Meiner Meinung nach hat er doch richtig gehandelt, CDU und BSW hatten in diesem Augenblick doch gar keine Grundlage, mit einem Antrag zur Geschäftsordnung das Verfahren ändern.

Warum?

https://verfassungsblog.de/demokratische-diskontinuitat/

Noch ist es Aufgabe des Alterspräsidenten, diesen zuzulassen oder über diesen abzustimmen?

Warum?


Ranelisure  28.09.2024, 05:16

Das Verfassungsgericht sieht das aber anders DerRoll

DerRoll  28.09.2024, 07:08
@Ranelisure

Zitiere mal genau WO das Verfassungsgericht das anders sieht? Ich finde in der Entscheidung auf Seite 16

Aus dieser Stellung folgt insbesondere, dass er weder zu einer Entscheidung über die Auslegung der Geschäftsordnung befugt ist noch Anträge des Plenums ablehnen darf.

Danach wird festgestellt dass alle weiteren Schritte (Beschluss über die Tagesordnung, Festlegung der Geschäftsordnung etc.) Sache des Plenums sind und daher WEDER vom Alterspräsidenten NOCH vom Gericht präjudiziert werden dürfen. Daher ist nun der Alterspräsident verpflichtet worden zunächst die Beschlussfähigkeit fest zu stellen und DANN in die Sitzung einzusteigen. Wichtig ist aber, er hat KEINERLEI Recht in die Willensbildung einzugreifen so wie er das in der Sitzung getan hat.

https://www.youtube.com/watch?v=96AT-tCFLRU

Natürlich ist er dafür verantwortlich. Es ist das Recht des einzelnen Abgeordneten, jederzeit Geschäftsordnungsanträge zu stellen. Das ist er als Alterspräsident nicht demokratisch legitimiert sondern hat lediglich eine ,,Vertreterrolle,,

Jetzt darf der politische Mainstream die Suppe auslöffeln, die sie sich über die letzten Jahre eingebrockt hat. Möge das politische Verhalten der AfD eine Abschreckung sein, die AfD zu wählen.

Wer sich am Donnerstag den Lifestream der ersten konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages angesehen hat, dem dürfte vor Wut über das Verhalten der Kartellparteien die Galle hochgekocht sein.

Die komplette Selbstentlarvung der CDU begann bereits mit der Wahl des arroganten Plagiators Mario Voigt zum Vorsitzenden der CDU-Thüringen und endete mit dem gemeinsamen Aufsetzen der Drucksache 8/7 mit der BSW und dem vierstündigen Herumgröhlen wie eine Meute Taharrushs im Thüringer Landtag.

Doch wer sich noch viel mehr als die thüringische Mettbrötchen-CDU entlarvt hat, ist die deutsche Journaille.

Politik ist in ihrer Gesamtheit mehr als nur kompliziert, mit einigen wenigen Ausnahmen. Hierzu zählt die Tagesordnung bei der Konstituierung eines neuen Land- oder Bundestages. Diese ist nämlich immer gleich und wird in dieser Form oder ähnlich bei jedem Parteitag, bei jeder Vorstandswahl in einem Kreisverband oder sogar bei der Vorstandswahl des Karnickelzüchtervereins Bottrop-Kirchhellen angewandt.

Am Ablauf gibt es nichts misszuverstehen. Nach einer Eingangsrede müssen Schriftführer ernannt werden, denn was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden. Danach muss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden, denn ohne Beschlussfähigkeit kann nichts beschlossen werden. Dann muss ein Präsident gewählt werden, damit der Landtag gegründet ist. Bis dahin gilt stillschweigend die Geschäftsordnung des vorherigen Landtages. Denn mit Beginn der konstituierenden Sitzung endet der alte Landtag, und mit der Wahl des Landtagspräsidenten beginnt der Neue. Ab dann kann sich der neue Landtag eine neue Geschäftsordnung geben, falls gewünscht.

Jeder Journalist im Land, der über Politik schreibt, weiß, dass man den Alterspräsidenten während seiner Rede nicht anbrüllt. Jeder weiß, dass sich Abgeordnete nicht einfach selbst das Wort erteilen können. Jeder weiß, dass der Alterspräsident für den kurzen Zeitpunkt, in dem er in Abwesenheit eines Präsidenten agiert, Ordnungsmaßnahmen verhängen kann. Jeder weiß, dass jede Amtshandlung ohne Schriftführer hinfällig ist, da, was nicht dokumentiert ist, nicht stattgefunden hat, und jeder weiß, dass ohne festgestellte Beschlussfähigkeit keine Beschlüsse getroffen werden können.

Es ist also glasklar und unmissverständlich, dass das, was CDU, BSW, die Linke und SPD am Donnerstag im Thüringer Landtag abgezogen haben, verfassungswidrig, geschäftsordnungswidrig und durch und durch illegal und erst recht unmoralisch war.

Und genau bei solch einem einfachen, unmissverständlichen Sachverhalt entlarvt sich die gesamte deutsche Presse als Lügenpresse, indem sie einfach so tut, als wüsste sie all das nicht. Einige Beispiele:

  • MDR: „In der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags kam es zum Eklat: AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler weigerte sich, Anträge aus dem Plenum aufzurufen.“
  • n-tv: „Während er redete und redete, versuchten die Abgeordneten vergeblich, ihn zu stoppen und den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zu stellen. Wahlweise ignorierte Treutler das, oder er unterbrach die Sitzung immer wieder.“
  • Deutschlandfunk: „Der AfD-Politiker Treutler, der die konstituierende Landtagssitzung als Alterspräsident leitete, reagierte auf Anträge der anderen Fraktionen, zumindest die Beschlussfähigkeit festzustellen, mit mehrfachen Unterbrechungen.“
  • ZEIT: „Treutler weigerte sich, Abstimmungen durchzuführen oder auch nur die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen.“
  • FAZ: „Als Alterspräsident sollte er die Sitzung bis zur Wahl eines neuen Landtagspräsidenten eigentlich leiten. Nach sechs Pausen und hitzigen Wortduellen vertagte er die turbulente Sitzung am Ende.“
  • BILD: „Der Alterspräsident des Landtags, AfD-Mann Jürgen Treutler (73) leitete die Sitzung. Sein Auftritt war so undemokratisch, dass ihm selbst der Landtagsdirektor auf offener Bühne rechtswidriges Verhalten bescheinigte.“
  • Tagesspiegel: „Vier Stunden lang blockierte am Donnerstag der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler absichtlich die erste Sitzung des neu gewählten Landtags, indem er sich weigerte, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen.“
  • Focus: „Das ist der AfD-Alterspräsident, der für Chaos im Thüringer Landtag sorgte.“
  • Berliner Morgenpost: „Treutler ignoriere Anträge von Abgeordneten, verteile Ordnungsrufe und drohe mit Sitzungsabbruch. All dies liege nicht in der Kompetenz eines nur mit protokollarischen Aufgaben betrauten Alterspräsidenten.“
  • Berliner Zeitung: „Der AfD-Politiker schaltete außerdem seinem CDU-Widersacher Andreas Bühl das Mikro ab.“

Niccolò Machiavelli schreibt in „Der Fürst“, dem ersten Werk der modernen politischen Philosophie: „Wer in der Politik lügt, muss immer mehr lügen, um die erste Lüge zu verdecken. Letztlich verstrickt er sich in seinen eigenen Widersprüchen und wird entlarvt.“ 

Das haben die Kartellparteien am Donnerstag vorbildlich unter Beweis gestellt – gleiches gilt erst recht für den Journalismus!