Zeigt die AfD jetzt die undemokratische Flagge?
Die erste Sitzung des Landtages in Erfurt wurde zu einem Eklat, da der AfD-Alterspräsident seine Meinung, entgegen den demokratischen Gepflogenheiten durchsetzen wollte.
Jetzt muss der Verfassungsschutz entscheiden.
Ist das ein Vorzeichen?
4 Antworten
wurde zu einem Eklat, da der AfD-Alterspräsident seine Meinung, entgegen den demokratischen Gepflogenheiten durchsetzen wollte.
Fake News.
Die AfD wollte genau das abarbeiten, was demokratische Gepflogenheit ist. Die Ordnungspunkte durchgehen. Dabei wurden sie massivst von der CDU und den anderen Parteien gehindert.
Das ist ein bitterer Tag für die Demokratie wegen den Blockparteien CDUSPDBSWLinke
Das ist egal. Du sollst keine Falschbehauputungen und Fake News aufstellen.
Das sind keine. Das Verfassungsgericht wird das zeigen.
Was waren bisher alle Jahre die Gepflogenheiten? Ja, dass die Konstituierung so erfolgt, wie sie die AfD durchführen wollte - nämlich, dass sie den Landtagspräsidenen vorschlagen darf - das wollten die Blockparteien auf undemokratischer Weise verhindern.
Die afd wollte Gegenkandidaten verhindern.
Schon wieder lügst du. Du bist einfach nur ein Troll, der seine Lügen verbreitet.
Undemokratisch sind die Altparteien, die parlamentarische Regeln und Gepflogenheiten plötzlich nicht wahrhaben wollen.
Jetzt muss der Verfassungsschutz entscheiden.
Oh je. Du willst politisch gebildet sein? Du scheinst ja nicht mal den Unterschied zwischen Verfassungsschutz und Verfassungsgericht zu kennen.
Schauen wir mal, was dabei raus kommt.
Undemokratisch hat sich vor allem die CDU verhalten.
Eine änderung der geschäftsordnung weil ihnen nicht passt wie gewählt wurde.
Und GO-Anträge darf der Sitzungsprösident nicht abweisen
Doch das darf er, da bei der Konstituierung keine GO-Anträge vorgesehen sind.
Sag mir mal wozu sie überhaupt einen GO-Antrag gestellt haben, wenn die Beschlussfähigkeit sowieso in Ordnungspunkt §1.4 dran gekommen wäre? Wozu das?
Die Beschlussfähigkeit muss immer ganz vorne festgestellt werden.
Du hast so wenig Ahnung: https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Organigramm_GO_Gesetze_Arbeitsplan/geschaeftsordnung_des_thueringer_landtags_02.pdf
Laut Gesetz $1.4.
Verbreite hier nicht deine Lügen und Unwahrheiten.
Hier kannst du den Verlauf nachlesen.
Snd sie nicht, sie sind offensichtliche Lügen, weil du die AfD hasst. Ist ja auch okay, kannst du hassen, trotzdem solltest du keine Lügen verbreiten.
Dann warte das Verfassungsgerichtsurteil ab.