Mahnung Deutsche Bahn?

10 Antworten

Da gehts ja um die alte Geschichte:

https://www.gutefrage.net/frage/strafanzeige-in-de-und-dann-nach-dubai-fliegen

Wie dir damals mitgeteilt wurde, liegt ein Erschleichen von Leistungen vor. Punkt.

Die Strafanzeige hast du dir damals übrigens selber zuzuschreiben gehabt, weil du deinen Personalausweis nicht vorgezeigt hast. Sonst wird in der Regel beim "Erst-Schwarzfahrer" keine Polizei hinzugezogen.

Was die jetzt noch von dir wollen? Den erhöhten Fahrpreis. Die Anzeige ist rein strafrechtlicher Natur, zivilrechtlich wird die DB weiterhin auf das erhöhte Beförderungsentgeld bestehen... Und doch eine Mahnung hast du bereits erhalten: Damals im Zug, als du dich geweigert hast, zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Orderbob 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 13:58

Von meinem Kumpel der dabei war und in def selben Lage war, sich allerdings Ausweis, Hat die Bahn nach seinem Widerspruch dann plötzlich nur den normalen Ticket Preis plus Bearbeitungsgebühr verlangt und sich entschuldigt. Das hätte ich auch im Zug bezahlt allerdings nicht die Sitten widrige Forderung, wegen der ich meinen Ausweis nicht zeigen wollte.

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Dommie1306  08.07.2021, 14:18
@Orderbob

Die Forderung ist nicht sittenwidrig, sondern in den AGB hinterlegt, denen du mit Einsteigen in dem Zug zugestimmt hast.

Wie auch immer, du weißt es scheinbar eh besser, dann mach wie du meinst und zahl halt in einem halben Jahr noch die Inkassogebühren dazu...

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FordPrefect  08.07.2021, 13:59

Plain and simple. Danke.

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Möglicherweise hattest du einen Sparpreis Ticket mit Zugbindung. Damit war das Ticket in deinem Zug nicht gültig. Eine Fahrpreisbacherhebung ist dann möglich. Manchmal hängt das vom verhandlungsgeschick und Verhalten ab, was für eine Summe rauskommt.

Da du offensichtlich keine Zahlung geleistet hast und auch keinen Widerspruch eingelegt hast, wirst du auf dieser Summe sitzenbleiben.


Rheinflip  08.07.2021, 13:50

Ich habe dir das schon vor ein paar Monaten gesagt: Zahl das Ticket

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Orderbob 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 14:05
@Rheinflip

Ich habe keine Zahlungsaufforderung bekommen. Ich habe in der Bahn kein Ticket bekommen auch per Post danach nichts. Wie hätte ich das denn zahlen sollen? Einzige was ich bekomme war irgendwas von der Polizei

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Paejexa  08.07.2021, 15:27
@Orderbob

Der Brief, den du nun bekommen hast, ist die Zahlungsaufforderung

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Orderbob 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 13:53

Ich habe ja nichts bekommen, weder in der Bahn noch danach. Wogegen soll ich dann Wiederspruch einlegen ?

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Wer ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss zahlen. Tust du es nicht, wird es ein gerichtliches Mahnverfahren geben, und die Kosten für Dich steigen immer weiter. Kann Dir aussuchen ob jetzt zahlen oder später noch viel mehr, und durch Schufaeintrag ist dann noch Bonität im Eimer.

Ich habe mir den alten Beitrag eben mal angeschaut.

Die Sachlage war folgende: du hattest ein Sparpreis- bzw. Supersparpreis-Ticket mit Zugbindung, hast jedoch (aus irgendwelchen Gründen) den falschen Zug genommen. Zu diesem Zeitpunkt war dein Ticket also ungültig, entsprechend warst du ein Schwarzfahrer ohne Ticket.

Personen ohne gültiges Ticket zahlen den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60€. Dieser doppelte Fahrpreis bezieht sich auf den Flexpreis und der ist in der Regel ganz schön teuer. Der doppelte Fahrpreis ist also Flexpreis x2. Wenn du von Berlin nach Hamburg fährst bist du da locker bei 50€ und mehr, den Supersparpreis bekommt man für 20€. Mal als Vergleich. 50€ mal 2 sind also 100€, das wäre schon das fünffache und es ist vollkommen rechtens.

Du hattest dann also deine Personalien der Polizei gegeben und diese hat sie an die DB weitergeleitet. Mit diesen Daten wurde dir nun die Fahrpreisnacherhebung zugestellt. Das ist der erste Brief, den man als Schwarzfahrer erhält. Die Mahngebühren beziehen sich nicht auf vorangegangene Forderungen, sondern auf die Bearbeitungs- und Zustellgebühren für diesen einen Brief mit der Fahrpreisnacherhebung.

Denn die zahlt man niemals vor Ort im Zug, dazu sind die Zugbegleiter gar nicht berechtigt.

Da du dein Vergehen selbst zugegeben hast, bleiben dir 3 Möglichkeiten:

1. du bezahlst die geforderte Summe

2. du betreibst Glücksspiel mit einem Einspruch und zahlst auf Kulanz weniger, oder mehr, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen

3. du reagierst auf das Schreiben gar nicht und lässt es sinnlos eskalieren

Mein Tipp für die Zukunft: günstige Tickets sind toll, aber eine Zugbindung sollte man immer einhalten. Wenn man sich nicht festlegen möchte, muss man eben tiefer in die Tasche greifen und den Flexpreis bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Orderbob 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 16:15

Danke für die Antwort.

Die Zugbegleiter wollten Vorort 150,01 Euro via Kreditkarte haben. Das hat mich verwundert, zumal die Zusammensetzung des Preises nicht erörtert werden konnte

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Ich habe eben per Post eine Fahrpreisnacherhebung bekommen mit Mahnkosten, obwohl ich nie vorher irgendwas von der bahn diesbezgl. bekommen habe.

Das ist eben jetzt das schriftliche Mahnverfahren.

Lediglich vor 2 Monaten wurde mir trotz Ticket, allerdings mit falscher Zugnummer versucht, der 4x Fahrpreis abzuknöpfen.

Wenn die Zugnumer nicht stimmt, ist das Ticket - je nach Art des Tickets - auch schlicht nicht gültig. Näheres siehe Beförderungs- und Fahrkartenbedingungen.

Als ich mich weigerte sowas zu zahlen, sondern ein normales ice Ticket , haben die mich direkt angezeigt Vorort.

Und was ist jetzt die Frage?

Was wollen die jetzt noch?

Du schuldest der DB den Aufpreis zum regulären Fahrkartenpreis zzgl. Mahn- und Verfahrenskosten. Solltest du der Meinung sein, dem sei nicht so, steht es dir frei, den Mahnbescheid resp. die Zahlungsklage der DB abzuwarten und das dann dem Ricjter zu erklären.

Ich habe auch in der bahn keine Rechnung oder sowas erhalten

Doch - liegt dir doch eben vor.


Orderbob 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 14:04

Ja, Jetzt liegt mir etwas vor. Mit Mahnkosten, die halt wie gesagt immer noch keinen Sinn ergeben, da ich vorher nichts bekommen habe.

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FordPrefect  08.07.2021, 14:07
@Orderbob

Die Mahnkosten ergeben sich aus dem vorliegenden Zahlungsverzug - du hättest auch direkt bei der Bahn den Aufpreis zahlen können, dann wäre keine Mahnung notwendig geworden..

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Paejexa  08.07.2021, 15:27
@FordPrefect

Die Fahrpreisnacherhebung wird nicht im Zug bezahlt 😅 das Schreiben, das der Fragesteller bekommen hat, ist das Forderungsschreiben

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FordPrefect  08.07.2021, 15:28
@Paejexa

Das is htig, aber es wäre m.E. dem Fragesteller jederzeit unter Angabe seiner Personendaten möglich gewesen, das Entgelt in jedem Schalter der DB direkt zu bezahlen.

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