Wie so oft würde ein Blick ins Gesetz reichen:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Der Amtsarzt MUSS dich komplett untersuchen.

Ziehst du dich nicht aus, kann er das nicht.

Dann ist der Job ade.

Das ist nicht als verwerflich anzusehen, weil es nun mal der gottverdammte Job vom Arzt ist, dich KOMPLETT zu untersuchen.

Somit: Keine Nötigung (und sexuelle Nötigung erst Recht nicht, da das ganze in irgend einer Art dann sexualisiert sein müsste. Eine stink normale Untersuchung vom Arzt ist nicht sexualisiert... Nacktheit ungleich Sex!)

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Hallo,

schau dir doch mal NFP-Sensiplan an, ob das was für dich ist.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/die-methode

Vorteile:

- Sicherer bzw. genauso sicher wie die Pille (je nach Quelle)

- Frau lernt ihren Körper verstehen

- Natürlich, keine Hormone etc.

- Kann jederzeit "geswitcht" werden auf "Kinderwunsch"

Nachteile:

- Es gibt einige Regeln, die es zu lernen und zu beachten gibt

- Disziplin der Anwenderin ist Voraussetzung

- Es gibt in jedem Zyklus eine berechnete "fruchtbare Zeit". In dieser muss entweder enthaltsam gelebt werden oder auf andere Verhütungsmethoden ausgewichen werden (sogenannte Mix-Methode)

- Sexuell übertragbare Krankheiten!

Sollte dich NFP ansprechen, würde ich einen Kurs bei deinem örtlichen Berater empfehlen. Immerhin geht es da um deine eigene Sicherheit, daher würde ich (nur die Meinung eines Einzelnen) mir das nicht im Selbststudium beibringen wollen...

Und bevor jetzt wieder die zahlreichen Kommentare kommen:

Nein, NFP hat NICHTS mit der (unsicheren) Kalendermethode zu tun.

Ja, NFP ist SEHR sicher!

Also unterm Strich: Wenn du dich an die Regeln hältst, ist NFP mindestens genau so sicher wie die Pille.

Der Pearl Index bei NFP Sensiplan liegt bei 0,4

Bei 7.866 Zyklen traten nur drei unbeabsichtigte Schwangerschaften auf. Das entspricht einer Methodensicherheit von 0,4 PI (Pearl Index). Damit liegt Sensiplan bei richtigem Gebrauch im Bereich der Pille.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/sicherheit

Diese Zahl ist unter anderem in der Langzeitstudie der Universität Heidelberg bestätigt.

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/verfahren/natuerliche-familienplanung-200343

so lag die Rate der ungewollten Schwangerschaften nur noch bei 0,6 pro 100 Frauen. Man spricht dann von einer hochsicheren Verhütungsmethode, wenn der Wert von ungewollten Schwangerschaften pro 100 Frauen innerhalb eines Jahres unter 1 liVerhütungsmethode.e2it als hochsichere Verhütungsmethode.

NFP gilt somit als hochsichere Verhütungsmethode.

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Im Führungszeugnis stehen nur VERURTEILUNGEN von mindestens 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafen ODER alles ab einer 2. Verurteilung. Also VERURTEILUNG. Vor Gericht gewesen und der Richter spricht einen schuldig. Ausschließlich dann.

War bei dir nicht der Fall => Es steht nichts im Führungszeugnis.

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Schlechte Idee

Mal davon abgesehen, dass Enteignung sowieso Käse ist und mit dem GG fast nicht zu vereinbaren...

Das machst du als Staat genau EINMAL, danach geht alles den Bach runter, weil niemand mehr jemals in irgendwas investieren wird. Keine neuen Wohnungen mehr, keine Fabriken mehr nichts mehr.

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Dafür gibts 2 "Alternativen".

  1. Alternative: Es gibt ein aktuelles Strafverfahren. Person A könnte evtl. der Täter sein. Die erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) soll zur Klärung des Falls beitragen, z.B. indem die Polizei dann potentiellen Zeugen Vergleichsfotos o.ä. präsentieren kann. Nach Abschluss des Verfahrens müssten die gespeicherten Daten der ED-Behandlung gelöscht werden.
  2. Alternative und viel häufiger: Person A hat eine Straftat begangen und es ist davon auszugehen oder zumindest nicht auszuschließen, dass sie wieder eine Straftat verüben wird. Klassiker bei Jugendlichen sind z.B: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl... Die ED-Behandlung wird hierbei über das aktuelle Verfahren hinaus gespeichert und dient dazu, künftige Straftaten von Person A leichter Ermitteln zu können (z.B. weils Fotos gibt, welche mit etwaigen Überwachungskameraaufzeichnungen gegengeprüft werden können, Personenbeschreibung, Fingerabdrücke etc.)
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| Ja. Es würde uns Millionen Euro sparen.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/tempolimit-130-unfaelle-wohlfahrtsgewinne-100.html

Die Studie ist glaub ich 3 Jahre alt, aber kam zumindest zu dem Ergebnis, dass ein Tempolimit dem Gesamtkomplex "Deutschland" knapp 1 Mrd € im Jahr sparen würde...

Unabhängig davon muss ich aber auch zugeben, dass ich mich mit dem Thema viel zu wenig beschäftigt habe, als dass ich eine fundierte Meinung hätte. ... kann daher nur Studien zitieren...

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 (vermutlich von der Polizei dazu gedrängt)

Wie kommst du denn auf sowas? (Pst, du unterstellst jemanden eine Falschaussage und ich behaupte mal frech, dass du das gerade selber auch machst...) Die Polizei kriegt nicht mehr Geld oder weniger, egal ob der Zeuge dich be- oder entlastet. Wieso also die Zeugenaussage vor Gericht unverwertbar machen und sich selber einem Disziplinarverfahren, was bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann, aussetzen? Ist doch Blödsinn....

wegen Falscher Verdächtigung

Ziemlich sicher falscher Tatbestand. Wohl eher "Verleumdung" oder "üble Nachrede".

Besteht die Möglichkeit den Zeugen schriftlich aufzufordern, die Aussage richtigzustellen oder direkt Strafanzeige stellen?

Du willst wirklich einen Zeugen beeinflussen? Das kommt a) vor Gericht nicht gut an und könnte je nach Ausgestaltung deines Briefes b) Nötigung sein.

Wieso so kompliziert? Wenn du der Meinung bist, dass der Zeuge dich betreffend falsch aussagt, kannst du entweder JETZT eine Anzeige wegen Verleumdung stellen (Davor würde ich aber Akteneinsichtsgesuch beantragen, damit du WIRKLICH weißt, dass was der Zeuge im Wortlaut gesagt hat) oder (so würde ich es machen) ein Gerichtsverfahren abwarten und wenn ich dann freigesprochen werde den Zeugen anzeigen, denn dann hab ich mithilfe des Gerichtsurteils ja den Beweis, dass der Zeuge gelogen hatte....

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Das Filmen kann ggf. gegen die Privatsspähre verstoßen. Dann gäbe es einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, die Aufnahme zu löschen. Das aber in der Regel nur, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Aufnahme veröffentlicht wird.

So oder so unterliegt die Aufnahme keinem Verweisverwertungsverbot, kann also vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden.

Je nach Konstellation liegt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (VOWi, kostet 30€) oder eine Nötigung im Straßenverkehr (Straftat nach §240 StGB) vor. Zudem hast du eine Beleidigung mit Gestern durch den Mittelfinger begangen (§185 StGB). Durch das Video sind deine Delikte nachweisbar, dass die anderen dir einen Vogel und auch den Mittelfinger gezeigt haben, eher nicht.

Zudem zählt dein Verhalten (das der anderen Fahrerin auch, nur wie gesagt: Keine Nachweisbarkeit) als sogenanntes "Aggressionsdelikt im Straßenverkehr". Unabhängig von einer möglichen Strafe würde bei einer Anzeige die Fahrerlaubnisbehörde einen Abdruck der Anzeige erhalten und könnte sagen, dass du dich nicht im Griff hast und für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist.

Das alles ist aber eher unwahrscheinlich - hatte ich schon, aber ist definitiv nicht die Regel.

Aber das alles, nur weil man sich beim Autofahren ärgert? Lass doch die anderen Deppen sein, fahr zurück, mach Platz, alles easy... du ärgerst dich 5 Sekunden über die anderen, die müssen ihr ganzes Leben mit sich selber klar kommen... ist auf jeden Fall besser, als auf einmal rechtlich so in der Kacka zu sitzen...

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Nein. Die Lebensgestaltung muss bei Stalking "nicht unerheblich" beeinträchtigt werden. Dazu zählt z.B., dass man umzieht, seine Arbeitsstelle wechselt, seine Freizeitaktivitäten gravierend ändert (andere Fitnessstudio etc.).

Das sehe ich bei 3-4 Anrufen pro Jahr nicht gegeben.

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Wir wollten früher immer 4 Kinder haben... haben uns aber jetzt bei 3 Kindern dazu entschieden, das es reicht.

Für unsere Familie ist die Größe und Konstellation genau die richtige.

Denke, das muss jeder für sich selber entscheiden. Vermute aber mal, ohne es selber zu wissen, dass jetzt "ein Kind mehr auch schon egal" wäre :D

Aber unterschätze nicht die Umstellung von 1 auf 2 und dann auch auf 3 Kinder.

Zuerst hast du 1 Kind, um das sich alles dreht. Dann auf einmal musst du deine Aufmerksamkeit und Zeit aufteilen! Für uns war der Cut zwischen Kind 1 und Kind 2 so extrem wie zwischen kein Kind und Kind 1.

Kind 3 war nicht mehr so ein tragischer Cut, ist aber im Alltag öfter problematisch. Mit 2 Kindern kann einer alleine es schon noch irgendwie handeln. Bei 3 Kinder komm ich doch durchaus öfter an meine logistischen wie psychischen Grenzen...

Aber ganz allgemein: Soviel Kinder wie für euch gut sind und die ihr "gut" erziehen und versorgen könnt ist für euch das richtige. Da kann dir ansonsten keiner reinreden :-)

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Gehen wir es mal durch: Das Anrempeln dürfte strafrechtlich vermutlich nichts sein.

Die Backpfeife stellt eine Körperverletzung nach §223 StGB dar:

§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Du willst wissen, ob die Körperverletzung durch die Notwehr gedeckt ist, dazu sagt §32 StGB:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es ist jetzt also schon mal strittig, ob das Anrempeln überhaupt ein "rechtswidrig Angriff" war. Auf jeden Fall ist er aber nicht mehr "gegenwärtig", weil das Anrempeln schon vorbei ist, das heißt du hast aus "Rache" oder ähnlichem gehandelt. Damit ist die Notwehr nicht anwendbar.

Ergebnis: Du hast eine Körperverletzung begangen und hast dafür keine Rechtfertigung.

Wirst du dafür angezeigt, kann es sein, dass du dafür angeklagt und schlussendlich verurteilt wirst.

Es gibt natürlich viele weitere Konstellationen, bei denen die rechtliche Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, aber mit den kargen Informationen, die du uns gibst, lautet das Ergebnis: Vorsätzliche Straftat, Verurteilung möglich.

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Ja

Mehrfach... meistens als Retourkutsche nach einer Widerstandsanzeige.

Sprich Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung etc.

Nie verurteilt worden - und bevor jetzt wieder dämliche Kommentare kommen im Sinne von "Polizisten werden ja nie verurteilt": Ich hab mir tatsächlich nichts vorzuwerfen...

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obwohl es doch laut Gesetz nicht zulässig ist, mehrfach für eine Straftat verurteilt zu werden

Das ist halt nur zu 90% richtig:

Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Diese Garantie im Grundgesetz wird auch „Verbot der Doppelbestrafung“ genannt. Juristen nutzen auch den lateinischen Ausdruck: „ne bis in idem“ – „nicht zweimal in derselben Sache“.

Wenn wir uns jetzt die beiden Urteile anschauen, ging es aktuell um:

Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-urteil-geldstrafe-100.html

und

Wegen desselben Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt.

Gleiche Quelle.

Also zwei unterschiedliche Straftaten mit demselben Inhalt.

Wenn ich dein Auto mutwillig zerkratze, du lässt es neu lackieren und 2 Monate später zerkratze ich dein Auto nochmal, sind das ja auch zwei Straftaten, wofür ich zweimal verurteilt werden würde...

Abgesehen davon, daß inzwischen hier Strafsummen zusammen gekommen sind, die in Anbetracht der Sachlage doch mehr als unverhältnismäßig anzusehen sind

Die Summen sind doch irrelevant, es geht um Tagessätze. Jetzt ist er zu 130 Tagessätzen verurteilt worden, also zu ca. 4 Nettomonatsgehälter. Das tut weh, ist aber bei Volksverhetzung durchaus im Rahmen. Darauf stehen btw. auch bis zu 5 Jahre Haft.

Trotzdem muss ich fairerweise sagen - und das obwohl ich weder Herrn Höcke noch die AfD leiden kann - dass ich die Urteile auch übertrieben finde. Ich bin so ehrlich - dass die Aussage "Alles für Deutschland" verboten ist, hab ich auch erst vor einem Jahr erfahren... bei Höcke kommt halt hinzu, dass gegen ihn bereits wegen der Aussage eine Anzeige lief und er den Spruch dennoch weiterhin rumposaunt hat....

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Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird. Da bist du auf jeden Fall drunter.

Wie läuft das Verfahren nach einem Diebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben.

2. Bei einem Ladendiebstahl wird normalerweise eine Bearbeitungsgebühr verlangt (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Ggf. wird diese noch von dir im Nachgang eingefordert.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot nochmal in den Club, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch. 

4. Wegen der Anzeige: Ggf. kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst. Vermutlich wirst du aber eher vorgeladen. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.

Ob du bei einer schriftlichen Äußerung antwortest oder nicht, ist allein dir überlassen. Ich mein aber, dass es sicher nicht schaden würde, sich zu entschuldigen und drauf hinzuweisen, dass du ja vor Ort kooperativ warst etc... um deinen guten Willen zu zeigen.

5. Die Konsequenzen sind von vielen Faktoren abhängig: Bist du schon vorbestraft? Zwischen 18 und 21 Jahren wird vermutlich das Jugendstrafrecht angewandt. In dem Fall würde ich vermuten, dass es auf ~20 Sozialstunden rausläuft. Im Erwachsenenstrafrecht wird es vermutlich auf einen Strafbefehl rauslaufen. Da tippe ich auf eine niedrige dreistellige Summe, ca. 200-300€.

6. Wenn du den Strafbefehl nicht annimmst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wird es wohl ebenfalls auf eine Geldstrafe rauslaufen. Eine Freiheitsstrafe wirds nicht geben.

7. Dein Arbeitgeber wird davon nichts erfahren!

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin (solange du Ersttäter bist und nicht zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst), wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe fällt eher niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

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https://de.stardewvalleywiki.com/B%C3%BCndel

Hat man alle Bündel im Gemeinschaftszentrum fertig, ist das Haus vollständig renoviert und der Joja-Markt schließt. In der ersten Nacht vor einem regnerischen oder stürmischen Tag wird anschließend eine Zwischensequenz ausgelöst, in welcher ein Blitz in den verlassenen Joja-Markt einschlägt. Daraufhin werden die Türen erneut geöffnet. Betritt man den Markt jetzt, wartet ein einzelner Zurückgelassener der Junimos mit dem fehlenden Bündel.

Und zwar: Kino!

https://de.stardewvalleywiki.com/Kino

Das Kino ist ein Gebäude, welches es erlaubt einmal pro Woche, allein oder mit einem Gast, einen Film zu schauen. Es wird nach Abschluss des Gemeinschaftszentrums oder der Entwicklungen von Morris freigeschaltet.

Es geht vor allem darum, dass du nach dem Abschluss eines Raums ja meistens eine neue Spielmechanik freischaltet - Gewächshaus etc.

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Es gehen beide Varianten.

Ich bezeichne mich als sehr, sehr gerichtserfahren. Ich kann die erfragten Details komplett auswendig runterrasseln, ohne was zu vergessen.

Wenn du jedoch was vergisst, ist das überhaupt kein Problem. Dann frägt dich der Richter einfach und du sagst "Ja/Nein".

Angaben die du machen musst:

Vorname, Name, aktuelles Alter (nicht Geburtsdatum), Staatsangehörigkeit, Familienstand, ladungsfähige Anschrift, Erklärung, ob du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist....

Sagst du jetzt nur Fritz, Otto. 26 Jahre und das wars, wird dich der Richter fragen? Deutsch? Ja. verheiratet? Nein, ledig. Die Anschrift XYZ ist aktuell? Ja. Mit dem Angeklagten nicht verwandt? Nein.

Passt.

Alles easy, mach dir keinen Kopf, kein Richter reißt dir denselben runter und wenn du kaum zu Atem kommst, merken die das und handeln dementsprechend...

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Jetzt mag ich die Grünen nicht besonders... und find wahrlich nicht alles gut, was Habeck sagt... und trotzdem sehe ich mich genötigt, ihn zu verteidigen:

https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse18/a16/standortauswahl/habeck-294782

Ausbildung, beruflicher Werdegang1989
Abitur Heinrich-Heine-Schule, Heikendorf
1989 – 1991
Zivildienst Hamburger Spastiker Verband
1991 – 1996
Studium der Philosophie, Philologie und Germanistik in Freiburg i Br., Roskilde (DK), Hamburg
1996
Magister Artium
1999
Dr.phil.
Seit 1998
freier Schriftsteller
Politische und gesellschaftliche Funktionen, Ehrenämter2002 – 2004
Kreisvorstandssprecher Schleswig-Flensburg
2008 – 2009
Fraktionsvorsitzender im Kreistag Schleswig-Flensburg
Landtagsfunktionseit 27.10.2009
Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stellv. Mitglied des Finanzausschusses
Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Mitglied des Einigungsausschusses
seit der 17. WP (2009)
Mitglied des Landtages
seit der 18. WP (2012)
Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein
(Landtagsmandat niedergelegt)

Ihn jetzt auf seine Eigenschaft als "Kinderbuchautor" zu reduzieren, zeigt in meinen Augen von der geistigen Reife des Reduzierers :D

Ansonsten: Nein, ich finde nicht, dass durch das GG oder ähnliches ein bestimmter Werdegang für den jeweiligen Politiker vorgeschrieben sein sollte...

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