Ich ruf regelmäßig Bürger an - auf allen Kanälen, die mir zur Verfügung stehen, also auch auf dem Handy.

Woher wir die Nummern haben können:

  • Du hast sie irgendwann vor x Jahren mal bei irgend einem Vorgang angegeben.
  • Ein Zeuge hat sie genannt, weil er möchte, dass du kontaktiert wirst
  • Eine Telekommunikationsanfrage bei den jeweiligen Providern
  • Internetrecherche
  • Oder oder oder

Natürlich könnte es auch NICHT die Polizei gewesen sein, such doch einfach die Nummer, ob sie wirklich zur Polizei gehört...

Wenn die "110" angerufen hat, ist es hingegen definitiv Fake! Ansonsten einfach die Rufnummer Googlen, ob sie wirklich zur Polizei gehört...

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Andere Antwort

Zunächst muss sich niemand beleidigen lassen. Die Anzeige von Habeck war also vollkommen nachvollziehbar und in Ordnung.

Da Hatespeech immer mehr zugenommen hat und zunimmt, wurde das Strafmaß für das Delikt "Beleidigung" erst vor Kurzem erhöht, wenn sie "öffentlich", also z.B. im Internet getätigt wird:

§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§  11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Ganze hat also noch einmal einen zusätzlichen Drive bekommen. Ich geh davon aus, dass das auch der Grund war, wieso es zu einer Hausdurchsuchung kam. Die Justiz will aktuell dieser Strafverschärfung einfach Folge leisten. Ich bin da sehr, sehr gespalten. Auf der einen Seite: Wie sollte der Täter im vorliegenden Fall OHNE Hausdurchsuchung ermittelt werden? Vermutlich gar nicht... Eine Durchsuchung bei einem Beschuldigten nach §102 StPO hat eine seeeeehr niedrige Schwelle, da reicht ein Verdacht... ich hatte schon Durchsuchungen bei "weniger klaren" Sachverhalten.

Trotzdem bleibt es (in meinen Augen) "nur" ein Ehrdelikt... und für Ehrdelikte so ein Fass auf zu machen ist in meinen Augen übertrieben.

Aber wie gesagt, rechtlich war hier alles einwandfrei und so wenig ich es nachvollziehen kann, auch ein Habeck muss sich nicht beleidigen lassen.

Habeck erstellt Anzeige samt Hausdurchsuchung

Diese Aussage ist natürlich Quatsch und zeugt entweder von extremen Unwissen oder ist einfach nur billige Hetze. Habeck hat mit der Hausdurchsuchung überhaupt nichts zu tun... Du kannst nicht eine Anzeige erstatten und dann fordern, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Das liegt alles in der Entscheidungsgewalt der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts...

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Ihr habt euch also zu einer Schlägerei verabredet, in die DU auch eingewilligt hast:

Damit kannst du dich nicht mehr auf "Notwehr" o.ä. berufen, da du ebenfalls eine Straftat begangen hast - Körperverletzung.

§ 228 StGB
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Bleibt also stehen: Du begehst eine Körperverletzung nach §223 StGB

Die anderen vermutlich eine gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB.

Schmerzensgeld gibts für keinen, Strafe für jeden und Behandlungskosten müssen jeweils von der Gegenpartei übernommen werden...

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Wie oft stellst du denn jetzt dieselbe Frage noch?

Ihr habt eine wechselseitig KV geplant, siehe dazu deine Frage hier:

https://www.gutefrage.net/frage/zusammengeschlagen-3

Damit kannst du dich nicht mehr auf "Notwehr" o.ä. berufen, da du ebenfalls eine Straftat begangen hast - Körperverletzung.

§ 228 StGB
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Bleibt also stehen: Du begehst eine Körperverletzung nach §223 StGB

Die anderen vermutlich eine gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB.

Schmerzensgeld gibts für keinen, Strafe für jeden und Behandlungskosten müssen jeweils von der Gegenpartei übernommen werden...

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Wie oft stellst du denn jetzt dieselbe Frage noch?

Ihr habt eine wechselseitig KV geplant, siehe dazu deine Frage hier:

https://www.gutefrage.net/frage/zusammengeschlagen-3

Damit kannst du dich nicht mehr auf "Notwehr" o.ä. berufen, da du ebenfalls eine Straftat begangen hast - Körperverletzung.

§ 228 StGB
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Bleibt also stehen: Du begehst eine Körperverletzung nach §223 StGB

Die anderen vermutlich eine gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB.

Schmerzensgeld gibts für keinen, Strafe für jeden und Behandlungskosten müssen jeweils von der Gegenpartei übernommen werden...

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Klingt nach der Rainbow Six Reihe

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Das entscheidet zwar der Richter und wir können nur raten: Aber nach doch schon einigen Gerichtsverfahren als Erfahrung würde ich mal schätzen ~30 Sozialstunden...

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Uiui, schwierig.

Also zunächst mal glaub ich nicht, dass du hier jemanden findest, der die genaue Rechtslage von 2009/2010 kennt - ich zumindest hab davon keine Ahnung ;)

Aber gehen wir mal davon, dass wäre jetzt passiert. Gezbdlegendes wird man im jeweiligen Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes finden, z.B. NRW:

§ 120, Abs. 1 NRW Schulgesetzes. Hier steht:

(1) Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der in § 36 genannten Kinder sowie der Eltern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen in der Schule nur den Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Wenn die Unterrichtsaufnahmen also dazu dienen, den Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können, sollte eine Videoaufnahme erlaubt sein - auch ohne Einwilligung der Betroffenen.

Was auf keinen Fall geht, wäe eine Veröffentlichung des Videomaterials, z.B. auf Youtube o.ä. (§§22,33 KunstUrhG). Das Vorzeigen der Aufnahmen IN der Klasse ist jedoch keine Veröffentlichung. Von einer Veröffentlichung spricht man, wenn der Personenkreis der das Material zu Gesicht bekommt, für den Veröffentlicher nicht mehr greifbar ist, es also jeder sehen könnte...

2009/2010 waren die Datenschutzbestimmungen noch wesentlich aufgeweicht, als heute. Ich gehe nicht davon aus, dass es damals Dementsprechend verboten gewesen wäre. Daher komme ich mit meinem Laienwissen und mit der Einschränkung, dass ich den Rechtsstand von damals nicht kenne, zu dem Schluss, dass die Videoaufnahme vermutlich rechtmäßig war, auch wenn mein komplettes moralischen Empfinden da dagegen spricht.

So oder so ist die Frage müßig denn auch bei einem Verstoß wäre dieser längst verjährt und damit irrelevant...

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Du nimmst die Kohle oder einen beliebigen anderen Brennstoff "in die Hand", also am besten auf nen Shortcut unten legen und dann einmal draufklicken. Dann "Strg" (oder Shift, bin mir gerade unsicher) gedrückt halten und auf das Gebäude klicken, dass du auffüllen magst. NICHT das Gebäudemenü öffnen. Also quasi "on the fly" (vorbeilaufen, Strg+Linksklick auf das Gebäude, solange du einen Brennstoff in der Hand hast...)

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Vielleicht Spirits & Spells? Bzw Castleween hieß es glaub ich in Deutschland?

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Mal ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert.

Wir haben drei Kinder, einen 5 1/2 jährigen Sohn, eine fast 4 jährige Tochter und unsere Jüngste ist gerade 2 Jahre alt geworden.

Meine Frau arbeitet voll, 39 Stunden in der Woche, ich in Teilzeit 32 Stunden. Am Vormittag bis 13:30 Uhr sind die Kurzen im Kindergarten/Krippe, dann hol ich sie ab und verbring den Nachmittag mit ihnen.

Workflow schaut also so aus: Meine Frau richtet die Kids zusammen, bringt sie in den Kindergarten und fährt dann in die Arbeit. Ich fang um 06:00 Uhr an und hau dann so ab, dass ich sie gut abholen kann. Bespaße und versorge sie, bis meine Frau am späten Nachmittag heimkommt.

Allgemein zur "Kinderzeit": Es ist so fucking anstrengend :D Du bist immer gefordert, immer weint einer, streiten sich, muss gewickelt werden (nur noch die Kleine zum Glück) - oder mittlerweile aufs Klo. Du willst ja auch nicht nur daheim rumsitzen mit den Kids, also anziehen, Spielzeug mitnehmen, Essen, Trinken, Windeln, Mülltüten und dann z.B. zum Spielplatz.

Hausarbeit o.ä. kannst du in der Zwischenzeit vergessen. Das bleibt alles liegen, bis die Kinder im Bett sind. Dann Aufräumen, Waschen, Spülen, Brotzeit für den nächsten Tag herrichten und dann sich entscheiden, ob wir auch ins Bett gehen (weil tot), 30 Minuten Zweisamkeit verbringen (schön) oder tatsächlich noch Trainieren (määää :-( )

Und das sind noch die positivsten Erfahrungen: Die Nächte sind viel, viel grausamer! Kind 1 weint, Kind 2 will nicht schlafen, Kind 3 steht um 04:30 Uhr auf. JEDEN! EINZELNEN! TAG! Kind 1 hat leider ins Bett gepiselt, Kind 2 will bei dir schlafen, Kind 1 braucht was zu trinken, Kind 3 hatte einen Alptraum und muss getröstet werden, Kind 2 will doch in seinem Bett schlafen, Kind 1 ist kalt, Kind 2 will, dass du bei ihm schläfst (klar, die Kinderbetten sind nämlich genau für meine Statur ausgelegt), Kind 3 will eine Milch...

Herrlich :)

Und ganz ehrlich? Ich möchte meine Familie für nichts auf der Welt eintauschen :) Ja, es ist super anstrengend. Ja, meine/unsere Hobbys sind fast komplett zum Erliegen gekommen. Aber wenn sie dann anfangen dir ein Lied zu singen, mit ihrer kleinen Schwester zu spielen, wenn sie Lachen, wenn sie mit dir Spielen wollen, wenn sie dir im Haushalt helfen (wollen), wenn sie mit leuchtenden Augen vom Besuch bei der Feuerwehr erzählen, wenn sie in deinen Armen einschlafen, wenn sie Angst haben und sich ganz fest an dich drücken und egal wie schlimm es davor war, wenn DEINE Nähe, DEINE Anwesenheit ihnen Sicherheit gibt - es gibt glaub ich wenig Sachen, die erfüllender sind :)

Hab ich mir auch schon vorgestellt, wie es ohne Kinder wäre? Mit viel Freizeit, viel freiem Einkommen und Platz? ABER SICHER DOCH!

Möchte ich das? Ganz sicher nicht! Für mich gibt es keine schlimmere Vorstellung, als dass ich meine Kinder nicht mehr hätte :-(

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Wir haben jetzt ein Mehrgenerationenhaus vermietet. Faktisch sind es 3 Wohnungen, wobei eine davon direkt angebaut ist, also einen separaten Eingang besitzt und die anderen beiden Wohnungen OG und UG sind.

Ist auf dem Land und dachten "Schauen wir halt mal" - innerhalb von 24 Stunden ~20 Anfragen.

Ich persönlich denke, dass die Vorteile überwiegen. Bei der Kindererziehung ist dann meistens einer da, der sich um die jüngste Generation kümmern kann, wenns bei den "Alten" nicht mehr so gut läuft, können die jüngeren ihnen helfen...

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Mit der Idee kommst du nur ca. 10 Jahre zu spät, als dass du noch damit Geld verdienen könntest.

Für den Urlaub als solches ist sie aber gut ;-)

https://frontrowsociety.net/reisen_vr_virtual_reality/

https://mixed.de/virtual-reality-reiseziele/

https://360panotour.de/blog/virtuelles-reisen/

https://360panotour.de/blog/virtuelles-reisen/

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Es ist doch komplett irrelevant, ob du einen Kassenbon hast oder nicht.... es besteht deinerseits KEIN Rückgaberecht. Dieses gibt es nur bei Onlinekäufen...

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Servus,

die meisten Kommissariate haben Bürodienstzeiten. Wenn natürlich irgend was spezielles ansteht - TKÜ-Auswertung, Observation etc. müssen wir außerhalb der Geschäftszeiten in Dienst. Zusätzlich gibts den sogenannten KDD (Kriminal-Dauer-Dienst), der 24/7 im Dienste ist, um bei Kapitaldelikten z.B. am Wochenende oder in der Nacht sofort ausrücken zu können.

Bei Großlagen - Personenschutz, große Sportereignisse o.ä. wird i.d.R. nach einigen wenigen Freiwilligen gesucht, die am Wochenende aushelfen wollen.

Alles aber immer zu 100% auf Überstunden, also jede Minute, die du länger im Dienst bleibst, kannst du irgendwann wieder abfeiern...

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Ich habe mehrere (viele) VR-Brillen ausprobiert und bin dann privat bei der Meta Quest 3 hängen geblieben - in meinen Augen die beste VR Brille aktuell auf dem Markt, soweit ich das überblicken kann. Auf Idealo hab ich sie für 480€ gefunden - das wäre nur knapp über deinem Budget.

Mein Rat wäre, leg die 80 Zacken oben drauf! Allein schon das Feature, dass sie kabellos ist, ist soooo eine Verbesserung ggü. allen kabelgebundenen VR-Brillen...

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Umgang mit der Schusswaffe gehört natürlich zwingend zur Ausbildung. Weigert sie sich, eine zu tragen, ist sie nicht geeignet und wird aus dem Dienst entfernt.

Selbst wenn nicht, fällt sie spätestens bei der Schießübung durch und wird halt dann aus dem Dienst entfernt.

Nein, eine Ausnahme wird es nicht geben.

Ggf. bei herausragenden Leistungen wird sie umgesetzt und in eine Verwaltungsstelle o.ä. reingesteckt, aber dann ist sie halt keine Polizistin...

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Die Hälfte. Steht aber doch auch so in den Regeln? Alle Karten mischen und gleichmäßig an alle Spieler verteilen...

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