Ja

Mehrfach... meistens als Retourkutsche nach einer Widerstandsanzeige.

Sprich Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung etc.

Nie verurteilt worden - und bevor jetzt wieder dämliche Kommentare kommen im Sinne von "Polizisten werden ja nie verurteilt": Ich hab mir tatsächlich nichts vorzuwerfen...

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obwohl es doch laut Gesetz nicht zulässig ist, mehrfach für eine Straftat verurteilt zu werden

Das ist halt nur zu 90% richtig:

Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Diese Garantie im Grundgesetz wird auch „Verbot der Doppelbestrafung“ genannt. Juristen nutzen auch den lateinischen Ausdruck: „ne bis in idem“ – „nicht zweimal in derselben Sache“.

Wenn wir uns jetzt die beiden Urteile anschauen, ging es aktuell um:

Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-urteil-geldstrafe-100.html

und

Wegen desselben Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt.

Gleiche Quelle.

Also zwei unterschiedliche Straftaten mit demselben Inhalt.

Wenn ich dein Auto mutwillig zerkratze, du lässt es neu lackieren und 2 Monate später zerkratze ich dein Auto nochmal, sind das ja auch zwei Straftaten, wofür ich zweimal verurteilt werden würde...

Abgesehen davon, daß inzwischen hier Strafsummen zusammen gekommen sind, die in Anbetracht der Sachlage doch mehr als unverhältnismäßig anzusehen sind

Die Summen sind doch irrelevant, es geht um Tagessätze. Jetzt ist er zu 130 Tagessätzen verurteilt worden, also zu ca. 4 Nettomonatsgehälter. Das tut weh, ist aber bei Volksverhetzung durchaus im Rahmen. Darauf stehen btw. auch bis zu 5 Jahre Haft.

Trotzdem muss ich fairerweise sagen - und das obwohl ich weder Herrn Höcke noch die AfD leiden kann - dass ich die Urteile auch übertrieben finde. Ich bin so ehrlich - dass die Aussage "Alles für Deutschland" verboten ist, hab ich auch erst vor einem Jahr erfahren... bei Höcke kommt halt hinzu, dass gegen ihn bereits wegen der Aussage eine Anzeige lief und er den Spruch dennoch weiterhin rumposaunt hat....

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Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird. Da bist du auf jeden Fall drunter.

Wie läuft das Verfahren nach einem Diebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben.

2. Bei einem Ladendiebstahl wird normalerweise eine Bearbeitungsgebühr verlangt (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Ggf. wird diese noch von dir im Nachgang eingefordert.

3. In der Regel erhältst du ein Hausverbot. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot nochmal in den Club, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch. 

4. Wegen der Anzeige: Ggf. kriegst du einen Brief, in dem du dich zum Vorwurf äußern kannst. Vermutlich wirst du aber eher vorgeladen. In dem Fall könntest du der Vorladung nachkommen, nicht erscheinen oder um die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung bitten.

Ob du bei einer schriftlichen Äußerung antwortest oder nicht, ist allein dir überlassen. Ich mein aber, dass es sicher nicht schaden würde, sich zu entschuldigen und drauf hinzuweisen, dass du ja vor Ort kooperativ warst etc... um deinen guten Willen zu zeigen.

5. Die Konsequenzen sind von vielen Faktoren abhängig: Bist du schon vorbestraft? Zwischen 18 und 21 Jahren wird vermutlich das Jugendstrafrecht angewandt. In dem Fall würde ich vermuten, dass es auf ~20 Sozialstunden rausläuft. Im Erwachsenenstrafrecht wird es vermutlich auf einen Strafbefehl rauslaufen. Da tippe ich auf eine niedrige dreistellige Summe, ca. 200-300€.

6. Wenn du den Strafbefehl nicht annimmst, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wird es wohl ebenfalls auf eine Geldstrafe rauslaufen. Eine Freiheitsstrafe wirds nicht geben.

7. Dein Arbeitgeber wird davon nichts erfahren!

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin (solange du Ersttäter bist und nicht zu mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst), wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe fällt eher niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

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https://de.stardewvalleywiki.com/B%C3%BCndel

Hat man alle Bündel im Gemeinschaftszentrum fertig, ist das Haus vollständig renoviert und der Joja-Markt schließt. In der ersten Nacht vor einem regnerischen oder stürmischen Tag wird anschließend eine Zwischensequenz ausgelöst, in welcher ein Blitz in den verlassenen Joja-Markt einschlägt. Daraufhin werden die Türen erneut geöffnet. Betritt man den Markt jetzt, wartet ein einzelner Zurückgelassener der Junimos mit dem fehlenden Bündel.

Und zwar: Kino!

https://de.stardewvalleywiki.com/Kino

Das Kino ist ein Gebäude, welches es erlaubt einmal pro Woche, allein oder mit einem Gast, einen Film zu schauen. Es wird nach Abschluss des Gemeinschaftszentrums oder der Entwicklungen von Morris freigeschaltet.

Es geht vor allem darum, dass du nach dem Abschluss eines Raums ja meistens eine neue Spielmechanik freischaltet - Gewächshaus etc.

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Es gehen beide Varianten.

Ich bezeichne mich als sehr, sehr gerichtserfahren. Ich kann die erfragten Details komplett auswendig runterrasseln, ohne was zu vergessen.

Wenn du jedoch was vergisst, ist das überhaupt kein Problem. Dann frägt dich der Richter einfach und du sagst "Ja/Nein".

Angaben die du machen musst:

Vorname, Name, aktuelles Alter (nicht Geburtsdatum), Staatsangehörigkeit, Familienstand, ladungsfähige Anschrift, Erklärung, ob du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist....

Sagst du jetzt nur Fritz, Otto. 26 Jahre und das wars, wird dich der Richter fragen? Deutsch? Ja. verheiratet? Nein, ledig. Die Anschrift XYZ ist aktuell? Ja. Mit dem Angeklagten nicht verwandt? Nein.

Passt.

Alles easy, mach dir keinen Kopf, kein Richter reißt dir denselben runter und wenn du kaum zu Atem kommst, merken die das und handeln dementsprechend...

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Jetzt mag ich die Grünen nicht besonders... und find wahrlich nicht alles gut, was Habeck sagt... und trotzdem sehe ich mich genötigt, ihn zu verteidigen:

https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse18/a16/standortauswahl/habeck-294782

Ausbildung, beruflicher Werdegang1989
Abitur Heinrich-Heine-Schule, Heikendorf
1989 – 1991
Zivildienst Hamburger Spastiker Verband
1991 – 1996
Studium der Philosophie, Philologie und Germanistik in Freiburg i Br., Roskilde (DK), Hamburg
1996
Magister Artium
1999
Dr.phil.
Seit 1998
freier Schriftsteller
Politische und gesellschaftliche Funktionen, Ehrenämter2002 – 2004
Kreisvorstandssprecher Schleswig-Flensburg
2008 – 2009
Fraktionsvorsitzender im Kreistag Schleswig-Flensburg
Landtagsfunktionseit 27.10.2009
Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stellv. Mitglied des Finanzausschusses
Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Mitglied des Einigungsausschusses
seit der 17. WP (2009)
Mitglied des Landtages
seit der 18. WP (2012)
Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein
(Landtagsmandat niedergelegt)

Ihn jetzt auf seine Eigenschaft als "Kinderbuchautor" zu reduzieren, zeigt in meinen Augen von der geistigen Reife des Reduzierers :D

Ansonsten: Nein, ich finde nicht, dass durch das GG oder ähnliches ein bestimmter Werdegang für den jeweiligen Politiker vorgeschrieben sein sollte...

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Dann würde ich dir empfehlen, auf GOG vorbei zu schauen. Die haben gerade einen Sale :)

https://www.gog.com/de/promo/2024_summer_sale

Wenn du unten als Preisspanne bis 3 € eingibst, und unter DLC "DLCs und Extras ausblenden" aktivierst, erhältst du dezente 1416 Spiele im Angebot. Da dürfte was für dich dabei sein :)

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In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Dort allerdings nur im Erziehungsregister, nicht im Zentralregister (schön verwirrende Begriffskombination), was den Umfang der auskunftsberechtigten Stellen noch einmal weiter einschränkt (auf die in § 61 Abs. 1 BZRG Behörden).

Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

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Aber wenn du es nur für den Gurt willst, ist doch ein Gurtschneider viel sinnvoller?

https://www.medundorg.de/shop/Praxisausstattung/Arztkoffer/Notfalltaschen/Teqler-Gurtschneider.html?srsltid=AfmBOordUWz-vxd4egSdQ2evbufw6cYGUt78No7LFEArZmm5ie43wYao2iw

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§ 30 StVO
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) 1Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. 2Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. 3Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Ist mit 80€ Bußgeld bewährt.

Ergibt für mich ökologisch auch keinen Sinn, du kannst das Handy doch einfach so am Auto laden, da muss der Motor nicht laufen?

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Auf den "gängigen" Keyseller-Seiten die den von dir genannten Preis aufrufen, wird massivst Geldwäsche mit dem Verkauf der Keys betrieben.

In er Praxis funktioniert das vereinfacht wie folgt:

Ich kauf mir geklaute Kreditkartendaten z.B. im Darknet.

Ich hol mir mit diesen Kreditkartendaten massenweise Keys - muss ich ja nicht zahlen, alles cool.

Ich verkauf dieses Keys auf einschlägigen Plattformen.

Den Erlös habe ich als "weiß gewaschenes Geld".

Der Kreditkarteninhaber merkt, dass seine Daten widerrechtlich verwendet wurden und verlangt Rückerstattung.

Variante a) Sein Schaden wird beglichen => Die Bank bleibt auf dem Schaden sitzen, was im Jahr X,X% vom Umsatz ausmacht, weswegen die Gebühren etc. dementsprechend erhöht werden.

Variante b) Sein Schaden wir nicht beglichen => Eine Privatperson hat einen zum teil massiven Schaden erlitten.

Ggf. werden die Keys im Nachgang gesperrt, ist jedoch eher nicht die Regel, wenn das passiert zusätzlich Variante c) Käufer hat einen Schaden, weil sein Key nicht mehr geht.

Wenn der Preisunterschied so extrem gravierend ist, wie du beschreibst, wird der Käufer sich vermutlich zudem der Datenhehlerei (§202d StGB) schuldig machen - aber wohl nie angezeigt oder bestraft werden, ist also nur Rechtstheorie...

Dennoch denken die meisten nicht so weit, sondern sehen "Boah, ich kann sparen!" - dass sie damit Straftäter unterstützen, bzw. überhaupt erst ermöglichen, dass der Straftäter aus seiner Straftat überhaupt Kapital schlägt, ist ihnen egal...

Es gibt weitere Seiten, die ein Spiel, das z.B. auf Steam 60€ kostet zum Release für 50€ anbieten. Das ist schon eher im Legalen denkbar. Die erwerben direkt vom Publisher/Entwickler vor Release Tausende von Keys, kriegen dafür einen Mengenrabatt - da der Verkäufer dann schon Mal eine gute Vorstellung hat, wieviel er verkauft, also planbares Geld hat - und kann damit die Keys mit einem Gewinn, aber immer noch günstiger als auf Steam verkaufen.

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So hatte auch bereits das Bundessozialgericht in den Fällen Az.: B 14 AS 45/07 R und Az.: B 4 AS 10/08 R entschieden, dass Jobcenter bei Beantragung von Leistungen keine weitere Begründung für die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen benennen müssen – Hintergrund ist die Überprüfung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 7 SGB II sowie § 9 SGB II

Quelle:

https://www.buergergeld.org/buergergeld-vorlage-von-kontoauszuegen-beim-jobcenter/#google_vignette

Also sogar das Bundessozialgericht hat die Rechtmäßigkeit bereits bestätigt...

Ansonsten halt die für Sozialhilfe klassischen Paragraphen:

Sozialgesetzbuch (SGB)
§ 60 Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

und natürlich

§ 67a Erhebung von Sozialdaten
(1) Die Erhebung von Sozialdaten durch die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch für die Erhebung der besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.
(2) Sozialdaten sind bei der betroffenen Person zu erheben. Ohne ihre Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden
1.
bei den in § 35 des Ersten Buches oder in § 69 Absatz 2 genannten Stellen, wenn
a)
diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind,
b)
die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und
c)
keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden,
2.
bei anderen Personen oder Stellen, wenn
a)
eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder
b)
aa)
die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich machen oder
bb)
die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde
und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden.

Und es ist ja auch irgendwo logisch: Ich will Geld von einer Institution ohne augenscheinliche Gegenleistung zu erbringen. Dankenswerterweise krieg ich das Geld, aber nur unter bestimmen Voraussetzungen. Natürlich muss ich dann nachweisen, dass die Voraussetzungen auch während des Bezuges der finanziellen Zuwendung weiterhin vorliegen...

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Amtsanmaßung.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gibts tatsächlich regelmäßig mal, siehe z.B. hier

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.privat-angebracht-geldstrafe-fuer-ein-tempo-30-schild.cc2c441a-2635-44a8-ad11-b83b778ba600.html

Was die Straßenverkehrsbehörde tun darf, kann sich ein Normalbürger noch lange nicht erlauben - das ist die Botschaft aus einem bizarren Streit um ein Tempo-30-Schild in einer Bietigheimer Wohnstraße. Weil vor seiner Haustüre angeblich viel zu schnell gefahren wird, hat ein Rentner an seinem Gartenzaun in der Lugstraße auf eigene Faust ein Schild mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit aufgehängt. Die private Erinnerung ans geltende Tempolimit allerdings kommt den 67-Jährigen jetzt teuer zu stehen - das Amtsgericht Besigheim hat den auf Verkehrssicherheit pochenden Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt.
Fürs Bietigheimer Ordnungsamt ist die Verkehrserziehung am Straßenrand nämlich keine Lappalie, sondern eine Straftat. "Amtsanmaßung" lautet der Vorwurf, der dem Anwohner gemacht wird. Wer sich um die Einhaltung eines Tempolimits sorgt, darf auf seinem Grundstück zwar durchaus ein Plakat mit einem Bild spielender Kinder aufstellen. Ein offizielles Verkehrsschild wie in der Lugstraße aber ist ausschließlich Sache des Staats - und muss deshalb den hoheitlichen Behörden vorbehalten bleiben.
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Die rechtliche Grundlage kommt auf die Zielsetzung an:

Ist bereits eine Straftat vorgefallen und die Frau Tatverdächtige, darf sie vom Polizisten (oder einem anderen) nach §127 StPO festgehalten werden, bis die Identität feststeht. Würde sie sich z.B. wehren und um sich schlagen und treten, dürfte der Polizist sie schon auf Grund der Notwehr nach §32 StGB festhalten.

§ 127 Vorläufige Festnahme StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

Bei einer präventiven Personenkontrolle nach dem jeweiligen Polizeiaufgabengesetz ist ein "Festhalten" ebenfalls erlaubt, insofern die eigentliche Personenkontrolle rechtmäßig ist, siehe z.B. das bayrische PAG, Absatz 2 des Artikel 13:

(2) 1Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. 2Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt und Kleidungsstücke sowie Gegenstände, die eine Identitätsfeststellung verhindern oder erschweren, abnimmt. 3Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann

Im Übrigen ist deine Aussage

Bei der Kontrolle Darf ein männlicher Polizist keine Frauen durchsuchen. 

so in ihrer Absolutheit falsch. Schauen wir uns dazu z.B. das bayrische PAG an, Artikel 21, Absatz III:

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Für eine UNTERsuchung ist dann sowieso ein Arzt zuständig (§81a StPO)

§ 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Gibt es gerade keine diensthabende Ärztin, kann die Untersuchung durch einen männlichen Arzt durchgeführt werden, (§81d StPO)

§ 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts
(1) Kann die körperliche Untersuchung das Schamgefühl verletzen, so wird sie von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen. Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch, die Untersuchung einer Person oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. Auf Verlangen der betroffenen Person soll eine Person des Vertrauens zugelassen werden. Die betroffene Person ist auf die Regelungen der Sätze 2 und 3 hinzuweisen.
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Ja

Mal ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert.

Wir haben drei Kinder, einen 5 1/2 jährigen Sohn, eine fast 4 jährige Tochter und unsere Jüngste ist gerade 2 Jahre alt geworden.

Meine Frau arbeitet voll, 39 Stunden in der Woche, ich in Teilzeit 32 Stunden. Am Vormittag bis 13:30 Uhr sind die Kurzen im Kindergarten/Krippe, dann hol ich sie ab und verbring den Nachmittag mit ihnen.

Workflow schaut also so aus: Meine Frau richtet die Kids zusammen, bringt sie in den Kindergarten und fährt dann in die Arbeit. Ich fang um 06:00 Uhr an und hau dann so ab, dass ich sie gut abholen kann. Bespaße und versorge sie, bis meine Frau am späten Nachmittag heimkommt.

Allgemein zur "Kinderzeit": Es ist so fucking anstrengend :D Du bist immer gefordert, immer weint einer, streiten sich, muss gewickelt werden (nur noch die Kleine zum Glück) - oder mittlerweile aufs Klo. Du willst ja auch nicht nur daheim rumsitzen mit den Kids, also anziehen, Spielzeug mitnehmen, Essen, Trinken, Windeln, Mülltüten und dann z.B. zum Spielplatz.

Hausarbeit o.ä. kannst du in der Zwischenzeit vergessen. Das bleibt alles liegen, bis die Kinder im Bett sind. Dann Aufräumen, Waschen, Spülen, Brotzeit für den nächsten Tag herrichten und dann sich entscheiden, ob wir auch ins Bett gehen (weil tot), 30 Minuten Zweisamkeit verbringen (schön) oder tatsächlich noch Trainieren (määää :-( )

Und das sind noch die positivsten Erfahrungen: Die Nächte sind viel, viel grausamer! Kind 1 weint, Kind 2 will nicht schlafen, Kind 3 steht um 04:30 Uhr auf. JEDEN! EINZELNEN! TAG! Kind 1 hat leider ins Bett gepiselt, Kind 2 will bei dir schlafen, Kind 1 braucht was zu trinken, Kind 3 hatte einen Alptraum und muss getröstet werden, Kind 2 will doch in seinem Bett schlafen, Kind 1 ist kalt, Kind 2 will, dass du bei ihm schläfst (klar, die Kinderbetten sind nämlich genau für meine Statur ausgelegt), Kind 3 will eine Milch...

Herrlich :)

Und ganz ehrlich? Ich möchte meine Familie für nichts auf der Welt eintauschen :) Ja, es ist super anstrengend. Ja, meine/unsere Hobbys sind fast komplett zum Erliegen gekommen. Aber wenn sie dann anfangen dir ein Lied zu singen, mit ihrer kleinen Schwester zu spielen, wenn sie Lachen, wenn sie mit dir Spielen wollen, wenn sie dir im Haushalt helfen (wollen), wenn sie mit leuchtenden Augen vom Besuch bei der Feuerwehr erzählen, wenn sie in deinen Armen einschlafen, wenn sie Angst haben und sich ganz fest an dich drücken und egal wie schlimm es davor war, wenn DEINE Nähe, DEINE Anwesenheit ihnen Sicherheit gibt - es gibt glaub ich wenig Sachen, die erfüllender sind :)

Hab ich mir auch schon vorgestellt, wie es ohne Kinder wäre? Mit viel Freizeit, viel freiem Einkommen und Platz? ABER SICHER DOCH!

Möchte ich das? Ganz sicher nicht! Für mich gibt es keine schlimmere Vorstellung, als dass ich meine Kinder nicht mehr hätte :-(

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Meinung des Tages: Abfallmenge in Deutschland rückläufig - tragt Ihr aktiv zur Müllvermeidung bei?

Es gibt die Tage durchaus auch positive Meldungen zu verkünden: Erstmals seit 2013 wurde 2022 hierzulande weniger Müll entsorgt. Zero Waste liegt aktuell voll im Trend. Hierbei stellt sich auch die Frage danach, welche konkreten Maßnahmen zur Müllvermeidung die gutefrage Community kennt und unternimmt..

Abnahme des Abfallaufkommens in Deutschland

Der Trend zu einem geringeren Müllaufkommen hat sich auch 2022 fortgesetzt: Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag das Abfallaufkommen in Deutschland mit 399,1 Millionen Tonnen 2022 erstmals seit 2013 unter der Marke von 400 Millionen Tonnen. Zugleich lag der Wert 3% (12,4 Millionen Tonnen) unter dem Wert des Vorjahres 2021.

Seit dem bisherigen Höchststand von 417,2 Millionen Tonnen im Jahr 2018 kann eine kontinuierliche Abnahme des Abfallaufkommens beobachtet werden. Das Bundesamt veröffentlichte die Daten anlässlich des Internationalen Tags der Umwelt, der am 05.06. stattfindet.

Positiver Trend bei privaten Haushalten und Kantinen

Laut offiziellen Zahlen konnte insbesondere bei sog. "Siedlungsabfällen", also Abfällen aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren Einrichtungen wie Arztpraxen und Kantinen, der prozentual größte Rückgang verzeichnet werden. In diesem Bereich sank die Menge des Abfalls um 6,2% (3,2 Millionen Tonnen) im Vergleich zum Vorjahr. Obgleich ein Rückgang des Mülls bei allen Abfallarten registriert worden ist, machen Bau- und Abbruchabfälle mit ca. 216,2 Millionen Tonnen den weiterhin größten Anteil am Gesamtabfall in Deutschland aus.

Von der Gesamtmenge an Abfall in Deutschland konnten 2022 rund 326,5 Millionen Tonnen wieder verwertet werden; das entspricht in etwa einer Verwertungsquote von 81,8%. Verglichen mit den Vorjahren veränderte sich die Quote kaum und bleibt in Deutschland demnach auf einem relativ hohen Niveau.

Zero Waste als Lebenseinstellung

Zero Waste liegt im Trend: Egal, ob beim Supermarktbesuch, beim Klamottenshopping im Second-Hand-Laden, im Restaurant oder Café - viele Deutsche achten inzwischen vermehrt darauf, weniger Müll zu produzieren. Gerade mit Blick auf die immensen Mengen an Müll, die Jahr für Jahr durch die Fast Fashion-Industrie produziert wird, macht der Griff zur Second-Hand-Ware hierbei einen nicht unwesentlichen Faktor aus. Wer aktiv an der Abfallverringerung teilhaben will, sollte am besten seine eigene Müllproduktion genauer analysieren. Bereits mithilfe kleinerer Maßnahmen wie z.B. Stoffbeutel anstelle vom Plastiktüten oder To-Go-Becher im Café kann der Einzelne wunderbar dazu beitragen, das Müllaufkommen weiter einzudämmen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Maßnahmen habt Ihr persönlich in letzter Zeit ergriffen, um Euren Müllverbrauch zu reduzieren?
  • Welche Tipps habt Ihr für den Alltag, um weniger Müll zu produzieren?
  • Welche konkreten Schritte / Maßnahmen wünscht Ihr Euch auf deutscher und evtl. europäischer Ebene von der Politik?
  • Wie kann man Kinder und Jugendliche am besten für das Thema sensibilisieren?
  • Welche Rolle spielt Recycling in Eurem Alltag und wie könnte es - auch auf gesamteuropäischer Ebene - verbessert werden?
  • Wie könnten Städte / Gemeinden ggf. effektiver dazu beitragen, Müll zu vermeiden?
  • Kennt Ihr innovative Ansätze oder Technologien, die helfen könnten, weniger Müll zu produzieren oder diesen besser zu recyclen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wissen/klima/abfall-aufkommen-rueckgang-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/weniger-muell-in-deutschland-102.html

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen#deutschlands-abfall

https://www.greenpeace.de/engagieren/nachhaltiger-leben/zero-waste-tipps?BannerID=0322000015001483&BannerID=0322000015001483&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIvu-pyKbBhgMVZa2DBx2-uzW2EAAYASAAEgIfcPD_BwE

...zum Beitrag
Ich habe in letzter Zeit weniger Müll produziert, und zwar...

Wir recyclen eh schon immer und hatten schon immer für unsere 3 Kinder Stoffwindeln - aber meine Frau die Gute ist jetzt dazu übergegangen Spülmittel und Waschpulver selber herzustellen... das ist unglaublich, wie einfach das geht und wieviel Müll es auf einmal unterm Strich ausmacht, gerade wenn man Windeln wäscht...

Ansonsten greifen wir immer öfter zu unverpacktem Obst.

Unterm Strich werden wir so die Welt nicht retten, aber es ist ohne großem Aufwand zumindest ein bisschen Müll, was eingespart wird...

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Sonstiges

Obwohl ich von der Politik der AfD vermutlich nur profitieren würde (CIS-Mann, obere Mittelschicht, keinerlei Migrationshintergrund, keinerlei "Anzeichen" einer Minderheit) halte ich fast alles, was die AfD in ihren Parteiprogrammen vorgestellt hat/vorstellt, für katastrophal für unsere pluralistische Gesellschaft, in der ich sehr gerne lebe.

Ich verteufle die AfD nicht, genauso wenig wie die Linken etc., weil ich der festen Überzeugung bin, dass eine starke Demokratie wie die Deutsche auch mit Extrempositionen umgehen können muss... mal davon abgesehen, dass natürlich (fast) jede Weltanschauung auch auf politischer Ebene vertreten sein muss. Wenn es nun Mal Bürger gibt, die Angst vor Überbevölkerung und Ausländern haben, muss diese Angst irgendwo ihren Platz finden. Um genau bei dem Thema zu bleiben, finde ich es desaströs, dass keine der etablierten Parteien es 2014 geschafft hat, sich den Sorgen, Ängsten und Nöten der Bürger anzunehmen (ich selber bin ja bei der Polizei in Passau, ich war selber an der Grenze mit dabei und ja, ich kann komplett nachvollziehen, wenn Anwohner z.B. am Grenzübergang sich Sorgen gemacht haben, wenn täglich um die 1000 illegale Einwanderer über die Grenze gedrückt haben... wobei ich dienstlich viel weniger Probleme mit den Zuwanderer habe, als mir die AfD weis machen will :D)

entweder du wählst die AFD oder du hasst die AFD.

Tatsächlich mache ich mir Sorgen / macht es mir Angst, dass wir als Gesellschaft immer mehr zur Polarisierung neigen. Du bist ein Fan der Klimakleber oder du würdest sie am liebsten alle zuammen fahren. Du betrachtest die AfD als staatszersetztend oder als alleiniger Heilbringer. Du forderst JETZT sofort eine gendergerechte Sprachreform oder du hältst Gendern für absoluten Mist.

Zwischenmeinungen gibt es fast überhaupt keine mehr...

Ich hab zwei Sorgen bzgl. der Zukunft für meine Kinder:

  1. Eine komplett polarisierte Gesellschaft, in der es nicht mehr möglich ist, einen Konsens zu finden, weil ja der andere mit einer anderen Meinung zwangsläufig mein Feind ist.
  2. Stichwort Verantwortungsvoller Umgang mit den neuen Medien - das ist aber ein anderes Thema und ich führ es hier nicht weiter aus, nur der Vollständigkeits halber.

Also back to topic:

ICH hoffe für MICH persönlich, dass die AfD niemals in eine Regierungsverantwortung kommt, weil ICH MIR nicht vorstellen kann, dass das dem jeweiligen Land oder sogar dem Bund gut täte.

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§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Damit ist denk ich alles gesagt.

Zum Thema Raucher: 9 von 10 Raucher, die ich HÖFLICH darauf anspreche, gehen ein paar Schritte zur Seite oder stellen das Rauchen ein, wenn ich mich davon gestört fühle. REDEN bringt die Leute zusammen, nicht sich assi zu verhalten...

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"Sollten" - vermutlich gar nicht.

Aber "dürfen/können": Da ist die Antwort schwieriger. Auch als Vater braucht man ab und zu "Freizeit" oder "Me-Time". Wenn der Diskobesuch ohne negative Auswirkungen auf die restliche Familie abläuft (Lebenspartner und Kind werden nicht vernachlässigt, es wird kein Geld zum Fenster raus geworfen, was dann wo anders fehlt, etc.), sondern wirklich nur dem persönlichen Wohlempfinden des Vaters dient - dann wäre meine Antwort "Sooft er es braucht und niemanden damit schadet".

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