Fahrpreisnacherhebung wegen Sitzen in 1. Klasse im RE mit überfüllter 2. Klasse - nachdem gebuchter Anschluss-ICE wegen Verspätung bei der Bahn verpasst wurde?

5 Antworten

Grundsätzlich ist eine Fahrkarte nur in der angegebenen Wagenklasse gültig. Bei Überfüllung kann die erste Klasse für alle Fahrgäste freigegeben werden (was nach meiner Erfahrung auch gemacht wird), aber ein Anspruch darauf besteht nicht.

Rechtsgrundlage ist der der § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO):

(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein
Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf
Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht
nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist
berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden
ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__13.html

Ob Recht oder Gesetz ist nicht entscheidend, sondern der Mut sich an den Service der DB zu wenden und den Fall wahrheitsgetreu zu schildern und Beweise vorlegen kannst. Wenn der so war, wie Du es darstelltest, ist die Bahn ggfs. bereit, einer Kulanz zu zustimmen. Wer will schon verärgerte Kunden?

Das ist leider so Rechtens, was die Bahn da macht. Du hättest einen ICE später fahren müssen.

Erstmal ist wichtig, ob du tatsächlich eine Stunde Verspätung hattest und dies evtl auch von einem Schaffner bestätigt bekommen hast. Denn je nachdem kannst du einen Anteil deines Fahrpreises auch rückerstatten, so um die 25-50% je nachdem wie lange es nun genau war. 

Betreffend der 60€: Dein Ticket war nunmal nicht für die erste Klasse gültig, auch wenn es im RE war. Überfüllung rechtfertigt das nicht, da man quasi die Beförderung bezahlt - keine Platzgarantie.

Das ist völlig richtig so. Du hattest ein Ticket für 2. Klasse und darfst damit nicht in der 1. Klasse fahren.

Was du gemacht hast, war einfach nur dreist und damit kommt man eben nicht immer durch.