Mach Paketwurf in meinen Vorgarten, wie lange muss ich warten bis ich das Paket entsorgen darf?
Der Zusteller eines Versanddienstes hat letzen Donnerstag einfach ungefragt ein Paket in ,einen Vorgarten geworfen und der Empfänger ist ein Nachbar von mir. Wie lange muss ich darauf warten dass der Nachbar sein Paket bei mir abholen kommt, bevor ich das Paket im Müll entsorgen darf?
Ich habe kein Problem damit, wenn mein Nachbar das Paket abholen kommt, aber ich bin nicht bereit ungefragt den Zustellboten zu spielen. Um sowas zu vermeiden bestelle ich ja auch nicht bei Shops, die solche unzuverlässigen Lieferdienste beauftragen.
Wer will kann auch auf die moralische Komponente meiner Frage eingehen, aber hauptsächlich interessiert mirch die rechtliche Seite.
Ich will das die Lieferdienste ihre Angestellten fair und angemessen nach Tariflohn bezahlen und sie nicht unter Lohndumping und Zeitdruck setzen und sie deshalb diese asozialen Verhaltensweisen ihrer Arbeitgeber auf mich übetragen müssen.
9 Antworten
Ich habe das auch oft 😊
Ich mache in so einem Fall (einfach, weil ich die Nerven nicht habe endlos zu warten) -> Ich bringe es ihm rüber und gut is 😊
Na ja ich pflege einfach „Nachbarschaftshilfe“ - einfach weil ich mir denke -> Ich würde mich auch freuen, wenn ein Nachbar das Paket annimmt 😊 und ich nicht meilenweit zum Paketshop rennen muss
Aber der 2. Aspekt ist auch: Mir tun die Boten manchmal wirklich leid (= schlechtes Gehalt - Stress + dann auch noch bei der Hitze)
Findest du es von dem Zusteller zuviel verlangt eine NAchricht in den Briefkasten des Empfängers zu werfen, wo er sein Paket abholen kann?
Ich dachte das wäre auch die Regel, wenn ein Empfänger zu HAuse nicht angetroffen wird - oder etwa nicht!?
JA damit hast du vollkommen recht 😊 - Wenn er schon das Paket bei dir abgibt -> muss er wenigstens einen Zettel beim Nachbarn hinterlassen, dass er es auch abholt 😊 -> Aber meistens machen sie es halt leider nicht 😉
Ich denke wenn alle sich hier blöd stellen (einschliesslcih der hier Antwortenden) dann mache ich ich das auch am besten und übersehe das Paket einfach wochenlang in meinem GArten. :)
Ja ich verstehe, was du meinst 😊 = Du hast keine „Bringschuld“ 😊
-> Ich mache es einfach nur, um meine Ruhe zu haben 😊 -> Damit mich nicht jemand frühmorgens oder spätabends „rausklingelt“ 😉
Wenn du niemanden informierst musst du unendlich warten. Du musst den Paketdienst darüber informieren & eine Abholung fordern oder das Paket in eine Filiale bringen. Es liegen lassen geht auch nicht. Wenn sich weder Paketdienst noch absender melden musst du es ggf. Ins Fundbüro bringen.
Dein Nachbar weiss mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, dass dein Paket bei dir liegt. Deshalb wird er es auch nicht ungefragt abholen. Die einfachste Lösung ist es , den Nachbarn das noch einmal zu bringen und nach der Telefonnummer zu fragen. Passiert das dann nohmal, kannst du ihm eine sms/WhatsApp schicken.
Wenn du dazu nicht bereit bist , sondern das Paket lieber entsorgen willst oder in einen Paketshop bringen willst, bist du ein echt toller Nachbar!
Zu den Paketdiensten die angeblich nicht gut bezahlen.
In Deutschland gibt es keinen Paketdienst der nicht mit Subunternehmern arbeitet und jedes Subunternehmen bezahlt anders, weshalb es unmöglich ist einen Paketdienst zu wählen der immer fair bezahlt.
DHL&UPS arbeiten bei der Zustellung teils teils mit egenen Angestellten und Subunternehmern. Die anderen großen arbeiten nur mit Subunternehmern.
Subunternehmer sind generell nicht schlecht, aber es kann halt schwarze Schafe geben.
Schlechte Arbeit bedeutet Übrigens nicht schlecht bezahlt.
Wir hatten auch mal einen miserablen DHL Zusteller der kein Subunternehmer war und miserabel gearbeitet hat (abgestellt, Pakete beim falschen Nachbarn abgegeben usw.) der wurde durch einen neuen DEUTLICH besseren Ersetzt der genau das Gleiche verdient.
Du würdest es also hinnehmen, wenn dieses Verhalten von Zustellern zur Regel werden würde, dass wenn sie den eigentlichen Empfänger zu Hause nicht antreffen, oder unter Zeitdruck stehen, oder die Unternehmen Personalkosten sparen wollen, du stattdessen unbezahte Botengänge unternehmen würdest, bzw. den Empfängern hinterhertelefonieren!?
Nicht hinterher telefonieren, einfach eine WhatsApp schreiben.
Außerdem ist es nicht Regel sondern in dem Fall eine Ausnahme, davon Abgesehen ist es fraglich ob der Zusteller das mit Absicht bei dir abgestellt hat.
Unterstützten wird dieses Verhalten kein Unternehmen. Davon abgesehen weisst du immernoch nicht, ob der Zusteller unter Druck steht oder unterbezahlt wird. Kein Mensch würde Freiwillig so einen Job machen wenn er massiv schlecht bezahlt wird.
DHL sucht ohne Ende Zusteller, und die bezahlen nach Tarif. Ich habe als Ex Arbeitgeber für Fahrer selber die Erfahrung gemacht, dass man den Zustellern einen Vorteil zu DHL geben muss. Ist der Job genauso schlecht wie bei DHL und wird gleich oder schlechter bezahlt gibt es für den Arbeitnehmer keinen Grund nicht zu DHL zu wechseln. Damit hatte uns damals aich ein Zusteller "gedroht".
Eventuell hat dein Nachbar dich als Nachbar ausgewählt aber das Falsch mitgeteilt und dich als Abstellort angegeben.
Eine Frage:
Wie würdest du dich fühlen, wenn dein Nachbar aus irgendeinem Fehler ein Paket von dir angenommen hat, du es nicht mitbekommen hast, ggf. danach suchst und mach einem Nachforschungsauftrag 3 Wochen später herausfindest das es bei dem Nachbarn ist und der es aber vor ner Woche ungefragt entsorgt hat??
(Davon abgesehen dass es verboten ist die zu entsorgen)
Wenn du das Paket einfach vernichtest machst du dich in jedem Fall strafbar. Entweder musst du es beim nächsten Paketshop abgeben, oder bei deinem Nachbarn.
Ich will aber das die Lieferdienste ihre Angestellten fair und angemessen nach Tariflohn bezahlen und sie nicht unter Lohndumping und Zeitdruck setzen und sie deshalb diese asozialen Verhaltensweisen ihrer Arbeitgeber auf mich übetragen müssen.
Glaub mir das wollen viele aber daran kannst du nicht viel ändern.
Gut, wenn das allen hier egal ist, dann rufe ich den Versanddienstleister an und fordere ihn auf das in meinem Garten entsorgete Paket zu entfernen, oder ich stelle ihm die Reinigungskosten in Auftrag. Das sind doch tolle Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, die sicherlich auch den Fiskus freuen werden.
Du darfst das überhaupt nicht entsorgen! Du hast eine Garantenstellung! Wenn es eine Fundsache wäre, müsstest du es ins Fundbüro bringen. Jetzt weißt du aber, wem es gehört und deshalb wirst du es Bitteschön auch dort abliefern!
Hast du bei deiner Rechtsbelehrung nicht etwas unterschlagen, nämlich das ich den Versanddienstleister auffordern kann sein Paket aus meinen GArten zu entfernen!?
Durch deine Frage und Kommentare hat du dich schon genügend in Misskredit gesetzt!
Erst willst du die Zusteller arbeitsrechtlich stärken und im selbem Moment den Zusteller in die Pfanne hauen, da er das Paket nicht korrekt ausgeliefert hat!
Wie bitte? Ist mir doch egal, wenn viele der Gutefrage Nutzer ein großer Haufen von rückgratslosen Duckern und Kriechern ist. Wie ich Eingangs schrieb, interessiert mich hauptsächlich die rechtliche Seite meiner Frage.
Was fällt dir ein, uns gf-Nutzer so zu beleidigen! Wir halten wenigstens was auf Nachbarschaft und Mitmenschlichkeit. Aber dich zerfrisst bald dein Querulantentum und macht dich mehr und mehr zum unbeliebten Außenseiter.
Tja, dann bleibt wohl nur noch learning by doing. Ich denke ich warte dann mal so drei Jahre, weil woher soll ich wissen was eine angemssene Wartezeit ist, bis ein NAchbar seine Sendung bei mir anholen kommt. In der Schule kommen solche praxistauglichen Belehrungen ja nicht vor.
Und welchen von euch beiden Rechtsexperten soll ich nun glauben!?
Stillvor 1 Stunde, 38 Minuten
Dann ist meine Antwort für dich bindend. Du haftest!
SuperKuhnibert4vor 12 Minuten
Nochmal: Nein, ist es nicht. Er muss das Paket nicht mal annehmen. Er kann es im Garten liegen lassen, bis es vergammelt.
Du kannst es sofort entsorgen, wenn du willst. Wenn es dort hingeworfen wurde ohne deine Zustimmung, kannst du es wie Müll behandeln.
Stell dir mal vor, ein Räuber entledigt sich seiner Beute auf deinem Grundstück.....Welche Moralvorstellungen hast du eigentlich?!
Eigentlich muss derjenige der die Aussage trifft seine Aussage belegen, aber wenn du willst:
Wenn du das Paket im Vorgarten gefunden hast, ist es eine Fundsache, wenn du es nicht als Paketannahme betrachtest.
Da musst du nach §965 BGB den rechtmäßigen Inhaber informieren oder ins Fundbüro bringen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html
Nach §966 BGB ist man zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__966.html
Meines Wissens nach ist das Entsorgen kein Aufbewahren der Sache.
Den Wert ermitteln kannst du nicht, da du es nicht öffnen darfst.
Es ist also nicht möglich das Paket zu entsorgen.
Anonym83829 schreibt aber ich würde mich dadurch strafbar machen.
Wenn's dich so umtreibt, musst du einen Anwalt fragen. Ich würde es natürlich auch nicht so machen. Aber nach meinem Rechtsempfinden, kannst du es wie Müll behandeln wenn es ohne deine Zustimmung dort "hingeworfen" wird. Es ist ja ohne deine Zustimmung auf deinem Grundstück erfolgt.
Wie gesagt, das ist keine Handlungsempfehlung.
Und dann wundert es dich dass das immer wieder geschieht!? Ehrlich?