Kündigung innerhalb der Probezeit - treuwidriges Verhalten?
Ich brauche dringend eine rechtliche Einschätzung zu meiner Kündigung und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Meine Probezeit endet am 28. Februar 2025 (unbefristeter Vertrag im TvöD), und während der Probezeit habe ich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das bedeutet, dass mir die Kündigung spätestens am 14. Februar 2025 zugehen müsste, damit sie noch innerhalb der Probezeit wirksam ist.
Mir wurde mündlich mitgeteilt, dass ich gekündigt werde, aber ich habe die schriftliche Kündigung bisher nicht erhalten. Ich frage mich, was passiert, wenn mir die Kündigung erst nach dem 14. Februar zugeht – gilt dann automatisch die längere Kündigungsfrist nach der Probezeit?
Zudem habe ich in der Personalabteilung gearbeitet und dort immer die Anhörungen für den Betriebsrat vorbereitet. Ich habe aber keine solche Anhörung für meine eigene Kündigung vorbereitet, was mich stutzig macht. Kann es sein, dass der Betriebsrat gar nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde?
Außerdem wurden zwei neue Mitarbeiter eingestellt, einer als Personalkoordinator und eine andere Person für genau meine Aufgaben. Ich habe sogar die Arbeitsverträge für diese beiden erstellt, ohne zu wissen, dass ich selbst gekündigt werde. Das Ganze fühlt sich für mich sehr unfair an.
Habe ich eine Chance, gegen diese Kündigung vorzugehen, z. B. wegen treuwidrigem Verhalten oder weil die Kündigung möglicherweise erst nach der Probezeit wirksam wird? Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?
6 Antworten
Die verkürzte Frist gilt für jede Kündigung, die dir bis zum 28.02. zugestellt wird. Die Frist selbst muss nicht innerhalb der sechs Monate liegen, nur der Kündigungstermin und somit der Zugang bei dir.
Und natürlich wird die Anhörung zu deiner Entlassung möglichst nicht über deinen Tisch gehen. Das wird dann schon jemand anders gemacht haben.
Gegen eine Kündigung in der Probezeit bzw. vor Wirksamkeit des Kündigungsschutzgesetzes kommst du nur an, wenn du gerichtsfest beweisen kannst, dass Gründe vorlagen, die rechtlich nicht okay sind. Dir muss aber kein Grund genannt werden, das ist ja die Besonderheit in den ersten sechs Monaten. Und gerade der öffentliche Dienst wird da ganz sicher kein Kündigungsschreiben verfassen, in dem eine Begründung in diesem Fall drin steht.
Prinzipiell wurdest du noch gar nicht gekündigt, denn das muss immer schriftlich geschehen. Wenn aber die Frist einmal eingehalten wurde, ist ein vorgehen bei Kündigungen in der Probezeit sehr schwierig.
Wenn man dich kündigt, weil du eine Frau oder Schwarz bist, oder dergleichen, kann man eventuell etwas machen; aber das müsste man auch beweisen, dass es daran lag.
Ich gehe davon aus, dass du mit der kürzeren Frist gekündigt werden kannst, wenn dir die schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit gegeben wird.
Das bedeutet, dass mir die Kündigung spätestens am 14. Februar 2025 zugehen müsste
Nö, bis zum 28.02. und dann halt mit 14 tägiger Frist.
Treuewidrigem verhalten ist so hart, das du selbst außerhalb der Probezeit nahezu keine Chance gegen die Kündigung hast.
Du wirst auch mit Sicherheit nicht deine eigene Anhörung vorbereiten, das hat schon jemand anders gemacht.
Rein theoretisch könnt man dich in der Probezeit auf fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen
Rein theoretisch könnt man dich in der Probezeit auf fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen
Bei einer fristlosen Kuendigung macht es keinen Unterschied, ob sie in der Probezeit erfolgt oder danach. Fristlos geht in beiden Faellen nur aus sog. "wichtigem Grund" und dann muss der Kuendigungsgrund auch auf Verlangen mitgeteilt werden.
Aber es war ja treuwidrig, da das Gespräch eigentlich für „Weiterbildungswünsche“ angesetzt war und ich aber in diesem Termin gekündigt wurde :(
Das Personalgespräch bedeutet in erster Linie, dass du noch ein paar Tage Zeit hast deinen direkten Vorgesetzten vom Gegenteil zu überzeugen.
Finde es immer bedauerlich, wenn man nicht rechtzeitig auf Fehler aufmerksam gemacht wurde- nur so kann man sich verbessern.
Seit fast 6 Monaten in der Personalabteilung im Bereich TVöD und die Beteiligung eines Betriebsrats - gibt mir allerdings zu denken.
Es hindert dich aber niemand von dir aus das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen .