Das musst Du mit Deinem AG absprechen.

Du bekommst für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs.

Auf alle Fälle solltest Du während der Berufsschulferien Urlaub nehmen. Nimmst Du Urlaub wenn Berufsschulunterricht ist, bist Du nur von der Arbeit aber nicht vom Schulbesuch befreit.

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Hab nämlich vom Arbeitnehmer einen Brief mit Androhung rechtlicher Schritte bekommen wenn das Juli Gehalt nicht bis zum 14. da ist.

Dann lass den AN "rechtliche Schritte" einleiten. Wenn er zu einem Anwalt für Arbeitsrecht geht, wird dieser ihm bestimmt mitteilen, dass er auf Auszahlung des Gehalts zum 14. Juli keinen Anspruch hat.

Du musst dem AN zum vertraglich/tariflich/gesetzlich vereinbarten Zahlungstermin sein Gehalt auszahlen.

Ich kenne auch so einen Fall. Da hat der AG dem AN geschrieben, dass zum üblichen Termin gezahlt wird und falls er eine frühere Zahlung möchte, muss er dafür 30,00 € bezahlen.

Der AN hat den Zahlungstermin abgewartet.

Hier noch mal zum nachlesen:

Kündigung zum 15. ᐅ letzter Arbeitstag, Gehalt & Urlaubsanspruch

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ich habe bereits den Chef der Firma direkt nach einer Übernahme gefragt aber da ich erst seit 2 Monaten da bin meinte er ich soll noch ein paar Monate arbeiten, weil sie müssten bei Übernahme auch irgendeine ablöse zahlen.

Das ist so üblich. Bei uns werden oft Zeitarbeitnehmer übernommen, allerdings auch erst nach neun Monaten, da der Betrieb bei früherer Übernahme auch eine "Ablöse" zahlen müsste.

kann ich trotzdem den Chef der Zeitfirma auch nach einer Übernahme fragen?

Warum? Hast Du dort einen befristeten Arbeitsvertrag?

 Evtl können die zwei Chefs sich ja auf irgendwas einigen.

Worauf und warum?

Wenn es um die Ablöse geht, die ist i.d.R. vertraglich festgelegt.

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Ob 30 oder 28 ist egal

Es gibt viele AG die geben nur den Mindesturlaub und das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage.

Wenn mir bei einem AG ein toller Job mit gutem Verdienst angeboten wird und ich auch sonst mit dem Angebot zufrieden bin, wären mir die zwei "verlorenen" Urlaubstage egal.

Bei vielen AG gibt es auch Zeitkonten und man kann von evtl. anfallenden Überstunden auch mal den einen oder anderen Tag als Freizeitausgleich bekommen.

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Nach der Ausbildung war ich in einem Betrieb beschäftigt. Dann habe ich zu meinem jetzigen AG gewechselt und das ist nun schon 41 Jahre her.

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😂🤣😂🤣

Jetzt hast Du aber einiges reingepackt ArunKong, gleich zwei Kontinente

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Ihr habt doch bestimmt ein Zeitkonto das man ins Minus fahren kann.

Bei uns im Betrieb sind immer MA im Minus, weil sie später kommen/früher gehen oder einen Tag Gleitzeit machen. "Böse" ist deswegen niemand.

Dem AG/Vorgesetzten ist es sogar lieber, die MA gehen freiwillig in Minus als dass sie Ansprüche auf Annahmeverzug nach § 615 BGB erheben und der AG die Stunden in denen nichts zu tun ist bezahlen muss.

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Morgens zwei große Tassen Kaffee. Stark, schwarz und ohne Zucker.

Manchmal trinke ich im Betrieb noch einen Espresso aber unregelmäßig. Am Wochenende gibt es oft noch einen "Nachmittagskaffee".

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Ich kaufe nicht jeden Tag ein aber wenn, dann ist immer Obst und Gemüse dabei. Da kaufe ich aber nicht immer dieselben Sorten, ich kaufe auch nach Saison.

Von Mitte April bis letzte Woche habe ich z.B. immer weißen und grünen Spargel sowie Erdbeeren gekauft.

Spargel ist jetzt vorbei, da kaufe ich an Gemüse was mich gerade "anlacht". Momentan sind neben anderem Obst (z.B. Ananas, Mango, Äpfel, Heidelbeeren) immer Kirschen im Einkaufskorb.

Brot und Brötchen kaufe ich nur ein- bis zweimal die Woche, da ich immer portionsweise einfriere.

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Wenn Du am 8. Juli nicht mehr arbeitsunfähig bist, kannst Du selbstverständlich Deinen Urlaub antreten.

Dein AG hat den Urlaub genehmigt und die jetzige Arbeitsunfähigkeit hebt die Genehmigung nicht auf.

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Die Kündigung musst Du Deinem AG geben, nicht der Berufsschule.

Deine Kündigungsfrist beträgt nach § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz vier Wochen zu jedem beliebigen Datum (also nicht nur zum 15. oder Monatsende) wenn Du die Ausbildung aufgibst oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest.

Dein Arzt wird Dich arbeitsunfähig schreiben, wenn er feststellt, dass Du dort nicht mehr arbeiten kannst.

Es kann aber passieren, dass Du für diese vier Wochen keine Ausbildungsvergütung mehr bekommst, wenn Du momentan arbeitsfähig bist und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Tag beginnt an dem Du kündigst und am letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses endet.

Die Kündigungsfrist fängt einen Tag nachdem der AG die Kündigung erhalten hat an zu laufen

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Nun ist es ja so, dass es laut Bundesurlaubsgesetz frühestens erlaubt ist, nach 6 Monaten Urlaub zu nehmen, 

Wo hast Du das her? Das stimmt nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 4, dass der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechs Monaten erworben wird.

Im § 5 steht zum Teilurlaub, dass man für jeden vollen Monat Anspruch auf 1/12 des im Betrieb gegebenen Jahresurlaub hat.

Ob Du im November Urlaub bekommst oder nicht, wird Dir Dein AG sagen. Allerdings sehe ich ein Problem, wenn Du in einer Zeit in Urlaub gehen möchtest in dem es Berufsschulunterricht gibt.

Da kannst Du zwar im Betrieb Urlaub nehmen aber nicht für den Berufsschulunterricht. Mit verreisen ist dann also nichts, außer Du hast Blockunterricht der zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet.

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Wenn die fristgemäße Kündigung zum Monatsende ist, wird selbstverständlich das volle Gehalt gezahlt.

Endet das Arbeitsverhältnis am 15. eines Monats, weil mit der Frist von vier Wochen nach § 622 Abs. 1 BGB auch zu einem 15. gekündigt werden kann, wird bis zum 15. bezahlt.

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Muss man Überstunden machen?

Offiziell arbeiten müssen wir nur bis 16:15 Uhr. Da ich auf den Bus angewiesen bin, welcher nur um 16:30 Uhr fährt und DI + DO noch ein 2. um 18:00 Uhr (ist mir aber zu spät) gehe ich immer auf den 16:30 Uhr Bus.

Gehe daher meistens direkt nach 16:15 Uhr raus und warte auf den Bus.

Meine Kollegin ist meistens auch mit dem Bus da aber bleibt noch ein paar Minuten länger.

Das hatte schon oft zur Folge, dass noch etwas dringendes reinkam (Flugstreichung eines Geschäftsführers oder Mitarbeiters) und sie sich da zu verpflichtet fühlte noch hier zu bleiben und das alles mitzuteilen und eine Lösung zu finden.

Gestern war ich bereits weg und es kam um 16:24 Uhr noch eine Mail wegen der Flüge der Geschäftsführer und dass sie storniert worden sind.

Dann ging sie erst auf den 18:00 Uhr Bus. Das kam schon öfters vor.

Muss man Überstunden machen? Ich sehe es nicht ein hier zu bleiben daher gehe ich immer direkt bereits um 16:15 Uhr raus und habe ihr geraten dies auch zu tun, damit eben genau das nicht passiert. Darauf antwortete sie nichts.

Und dann habe ich gesagt es hätte ja sein können, dass sie nicht mehr da ist. Und sie sagte dann genervt, dass sie aber noch da war und angerufen wurde.

Was ich in so einem Fall tun würde: Nicht abnehmen, direkt abmelden und am nächsten Tag wenn jemand fragt sagen man was nicht mehr da und hats nicht mitbekommen.

Heute ist sie sehr angepisst.

Muss man Überstunden machen? Laut Gesetz dürfte uns keiner zwingen.

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Ich verstehe Dein Problem nicht. Deine Kollegin macht doch die Überstunden und nicht Du.

Wenn sie ein paar Minuten länger bleibt und dann noch etwas erledigt, ist das ihre Entscheidung und die solltest Du respektieren.

Warum soll sie jetzt strikt jede "Überminute" ablehnen, nur weil Du pünktlich gehst und sie nicht verstehst?

Heute ist sie sehr angepisst.

Wegen Dir oder wegen der Arbeit?

Ist es wegen der Arbeit, kann sie etwas ändern. Ist sie wegen Dir und Deiner Einmischung angepisst, lass es in Zukunft bleiben. Sie ist alt genug um selbst zu entscheiden ob es ihr wichtiger ist noch etwas im Betrieb zu bleiben oder den früheren Bus zu bekommen

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