Kleinunternehmer/Elternzeit/Arbeitsplatz zurück?
Hallo,
Mein Chef und ich sind alleine in der Firma. Nun bin ich schwanger und mein Arbeitgeber sagte mir, dass er, dadurch dass er ein Kleinunternehmen führt, mir meinen Arbeitsplatz nach der Elterzeit nicht wieder zur Verfügung stellen muss.
Hat mein Arbeitgeber damit recht?
Aber hab unbefristeter Vertrag, arbeite dort bald 3 Jahre. Davor war 2 Jahre befristeter Vertrag da er war zufrieden auf mich, nach dem 2 Jahre hatte er mich auf unbefristeter Vertrag gegeben.
Mein Chef ist nett und auch familienfreundlich da meine 2 Kinder waren manchmal krank oder Termine.
Ich arbeite seit bald 3 Jahre immer noch Teilzeit (20 Wochenstunden)…..
nach dem Elternzeit möchte ich auch wieder 20 Wochenstunden gleich bleiben.
Ich wünsche mir gerne 1 Jahr nach der Elternzeit wieder meiner Arbeitsplatz zurück.
ihr wisst mehr über rechtlichen Rat?
freu mich auf eure Rückmeldung.
2 Antworten
Regelungen zur Elternzeit sind im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) getroffen.
Die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesfamilienministeriums enthält hierzu ausführliche Informationen. Kap. 2.11 dieser Broschüre informiert zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Elternzeit.
Der Anspruch auf Elternzeit ist im § 15 BEEG geregelt. Eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmen besteht hierbei nicht.
Während der Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen. Der Kündigungs-schutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn) und endet mit deren Ablauf.
In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber aber bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) die Zulässigkeitserklärung der Kündigung beantragen. Ein solcher besonderer Ausnahmefall kann beispielsweise die Existenzgefährdung des Betriebes sein.
Der Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden (§ 17 BEEG). Auch hier gibt es keine spezielle Regelung für Klein-unternehmen.
Hallo. Ich verstehe leider schwer….hab schon vorhin viel gegoogelt aber mir ist zu kompliziert zu verstehen.
ich meine es geht’s um Kleinunternehmen, ob Chefs müssen mich wieder zur ursprünglicher Arbeitsplatz zurücknehmen! Wer hat eure Erfahrungen/Erlebnis? Bitte hier berichten. Vielen Dank.
In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber aber bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) die Zulässigkeitserklärung der Kündigung beantragen. Ein solcher besonderer Ausnahmefall kann beispielsweise die Existenzgefährdung des Betriebes sein.
Falls der Betrieb läuft gut bis nach dem Elternzeit ist er verpflichtet mich wieder Arbeitsplatz zurücknehmen oder?