Vermieter will Wohnung besichtigen?

5 Antworten

Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, warum der Vermieter oder eine beauftragte Person in die Wohnung müssen, dann gehört es zur Pflicht eines Mieters, dies zu ermöglichen. Falls der Vermieter in der Ankündigung aber gar keinen Anlass genannt hatte, zu welchem Zweck die Besichtigung ist, dann kann man nicht entscheiden, ob der Grund berechtigt ist, und dann muss man auch niemanden herein lassen.

Ja, musst du natürlich reinlassen, aber dir darf kein einzelner Termin aufgedrückt werden, sondern er muss mit dir abgestimmt werden.

Das musst du wohl oder übel dulden wenn es vorher angekündigt wurde und zu den normalen Tageszeiten erfolgt.

Weist der Vermieter ein berechtigtes Interesse nach z. B. weil er die Wohnung verkaufen oder renovieren möchte solltest du dich nicht quer stellen.

Verweigerst du die Besichtigung riskierst du eine Abmahnung mit weiteren Konsequenzen von deinem Vermieter.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Ja, bei berechtigtem Interesse darf der Vermieter/Eigentümer/Vertreter die Wohnung besichtigen. Termine zur Auswahl muss er dir anbieten. Fotos, die deine Privatsphäre zeigen, darfst Du verweigern.

ne die musste reinlassen. Wahrscheinlich wird es beliehen oder verkauft. Katze im Sack kauft keiner.


BIGGI196507  30.01.2025, 18:15

Kapitalwohnung oder wie das heist