Kann das Jugendamt mich weggnehmen wenn ich nicht zu schule gehe?
4 Antworten
In letzter Konsequenz, wenn alles andere versagt, ja. LG
In letzter Konsequenz: ja. Schulverweigerung ist eine Kindeswohlgefährdung.
Und wenn Maßnahmen wie Ansetzen bei den Eltern (Aufklärung, Geldbußen etc.), Gespräche mit dem Kind (Schulpsychologe, Gesprächsmaßnahmen) und sogar tägliches Abholen lassen von Polizei (manchmal machen es auch Schulsozialarbeiter, aber es ist eignetlich nicht ihr Job) nicht fruchten, so wird es zu einer Inobhutnahme kommen. Meistens mit Einweisung in die Psychiatrie.
Das passiert erst bei einem Totalverweigerer, bei dem jede normale Maßnahme nicht fruchtet, der unter 18 ist und wo ein Besuch zuhause ergibt, dass die Eltern ihm nicht gewachsen sind - aber es passiert selten, da die Jugendämter oft doch sehr passiv sind und selbst dann nicht einschreiten, wenn es offenkundig und nach objektivem Ermessen nötig wäre.
irgendwann kommst du in eine psychiatrie. und von dort aus in ein geschlossenes heim. wenn du ständig deine pflichten verweigerst sollten deine eltern dich rauswerfen