Aufenthalt des Kindes bei Abwesenheit des Vaters?
Vor ca. 2 Jahren wurde vom Gericht geteiltes Sorgerecht angeordnet und der Umgang festgelegt. Danach ist das Kind alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montag beim Vater. Nun ist er aber Donnerstag und Freitag abwesend und verlangt, dass das Kind diese beiden Tage in der Wohnung einer Freundin verbringt. Steht ihm das zu? Hat er dieses „Recht“?
6 Antworten
Hallo 🙋♀️
hab das gleiche Problem. Der Vater hat die Kinder nur alle 2 Wochen am Wochenende Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, er ist aber nie zuhause sondern seine 17 jährige Tochter kümmert sich.
Naja ich sage mal so Umgang ist was anderes aber Hauptsache der Vater darf überall mitreden!!!!!
Ob es den Kindern gut geht , sie gut versorgt sind etc. interessiert niemanden.
Das gilt ebenfalls für die Mutter.
Es ist einfach nur traurig das der alleinerziehende Elternteil soviel Pflichten hat aber der andere Teil sich an nichts halten muss.
Er/Sie muss die Kinder nicht alles 2 Wochen nehmen und auch halbe Urlaubszeit ist keine Pflicht aber wehe der andere Elternteil behindert den Umgang und schon wird geklagt.
Verdrehte Welt !!!!!!! Beide Elternteile sollten in die gleiche Verantwortung gezogen werden und nicht diese Ungleichheit.
Ja.
Was der Vater in seiner Umgangszeit mit dem Kind macht, bleibt ihm überlassen. Auch eine kurzzeitige Fremdbetreuung ist möglich.
Der Vater muss sich aber darum kümmern, dass die Übergabe bzw die Abholung von der Schule wie gewohnt klappt.
Hallo zusammen, es ist wahrscheinlich alles, wie die Neuwahlen in Berlin, ziemlich undurchsichtig. Berlin hat in jeglicher Hinsicht eine Sonderstellung. Ich weiß, dass es im Land Bayern solche Fragen und auch andere nicht gibt. Selbsterfahrung!!!!
zum Wohl des Kindes! Das Kind kann sprechen, warum entscheiden andere… das hohe Gericht darüber?
Gibt es nur in Berlin
Erlebe täglich ( berufsbedingt) Kinder im wechselmodell - sozial/ emotional nicht bindungsfähig. Wenn das, das Ziel ist, bräuchte wir uns nicht über das sehr fragwürdige Wahlergebnis wundern.
In meiner beruflichen Praxis wird Patizipation sehr groß geschrieben. Warum dann nicht bei Gericht?
du redest dummes zeug. ein kind sagt was mutti gerne hören will.
ja natürlich steht ihm dazu. er bestimmt in seiner zeit des umgangs im rahmen der alleinigen alltagssorge wo sich das kind aufhält, zu wem es kontakt hat und wer es betreut. tust du ja auch oder muss er erst erlauben ob kind das wochenende bei oma oder tante xy verbringt?
Beide Eltern haben zu beiden Teilen das Sorgerecht, wenn er während seiner Zeit bei einer neuen Freundin ist hat die liebe Mutti nicht hineinzukamellen und ihr als Großeltern erst Recht nicht. Die Tochter dürfte zudem alt genug sein, solche Sachen allein und ohne den Zipfel der Eltern zu klären, ihr bringt da deutlich mehr Unruhe rein als nötig ist.
Das Kind sprich euer Enkel hat das gute Recht die Zeit bei seinem Vater zu sein ob nun bei sich zuhause oder bei der neuen Freundin, nochmal, ihr habt das nicht zu entscheiden da es SEINE Zeit mit dem Kind ist, Eifersüchteleien kann man sich also getrost sparen.
Seine Zeit? Welche Zeit, wenn er nicht da ist. Das Kind ist gerade 5 Jahre alt geworden und hat die "Ersatzmutter" vor einem halben Jahr kennengelernt.
Sie wird das Kind 1.) nicht fressen und 2.) das Kind wird die Partnerin auch nun langsam aber sicher kennen. Nochmal, ihr als Großeltern habt da überhaupt keine Aktien dran und was mich noch mehr wundert, vor 8 Jahren war die letzte Frage hierzu und das Kind ist 5? also entweder bin ich heute absolut verpeilt oder ihr könnt selbst nicht rechnen ^^"
Klar, du darfst genauso das Kind von jemand anderen betreuen lassen.
Komisch! Ich dachte immer, es geht um das Wohl des Kindes. Und wenn eine 5-jährige sagt, sie möchte lieber bei Mama bleiben, zählt es nicht. Der Vater hat ja Rechte!