Kindergeld für sich selbst beantragen?
Hallo zusammen,
ich bin 21 Jahre alt, wohne alleine und meine Eltern leben im Ausland. Mit meinem Vater habe ich seit mehreren Jahren keinen Kontakt und weiß auch nicht, wo er wohnt. Zu meiner Mutter habe ich jedoch Kontakt und weiß, wo sie lebt. Ich möchte Kindergeld beantragen. Muss meine Mutter den Antrag stellen, damit ich anschließend den Abzweigungsantrag stellen kann? Oder kann ich das direkt selbst beantragen? Da meine Mutter in der Türkei ist, müsste ich ihr die Dokumente zuschicken, damit sie den Antrag stellt und ich dann den Abzweigungsantrag machen kann. Gibt es eine Möglichkeit, das Kindergeld direkt für mich selbst zu beantragen?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Anspruch auf Kindergeld hat man nur, wenn man (deine Eltern) in Deutschland erwerbstätig sind, bzw. in Deutschland leben.
Da deine Eltern beide nicht in Deutschland leben oder erwerbstätig sind, haben sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Und somit erübrigt sich die Frage.
Habe den ganzen Spaß durch, meine Eltern haben Betreuer und war früher im Heim.
Deine Mutter muss den Antrag stellen, oder dein Vater.
Problem: Deine Mutter wohnt nicht in Deutschland, du musst also deinen Vater finden, anders geht es nicht. Du als "Kind" bist leider uninteressant für die Familiekasse.
Was noch wichtig ist: Lass den Abzweigungsantrag, lass auf den Antrag direkt deine IBAN schreiben sonst zieht sich das unnötig lange.
Frag am besten bei der Familienkasse nach was deine Optionen sind, wegen deinem Vater. Aber selbst beantragen wird definitiv nicht gehen.
Ich weiß nicht ob du es inzwischen geschafft hast, aber du kannst einen Abzweigungsantrag stellen bei der Familienkasse. Du musst dafür nur die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn du in deiner eigenen Wohnung lebst, in deiner ersten Ausbildung bist und unter 25 Jahre bist
Das müssten seine Eltern tun, er kann das nicht tun auch wenn er alleine wohnt. Zumindest will das die Familienkasse Dortmund so
Du kannst es selber beantragen aber nur wenn du überhaupt noch Anspruch darauf hast.
Da die Eltern weder in Deutschland leben noch erwerbstätig sind, gibt es von vornherein keinen Anspruch auf Kindergeld.
Bei der Kindergeld stelle die für dich zuständig ist.
Aber wie