23, Mutter und jetzt in Ausbildung. Kann ich mein Kindergeld beziehen?

4 Antworten

Deine Eltern beantragen das Kindergeld für dich und leiten es dann an dich weiter.

Wenn Du wieder in Ausbildung und nicht in Elternzeit bist, besteht unter 25 auch wieder Anspruch auf Kindergeld für dich.

Den Antrag muss ein Elternteil stellen, entweder überweisen dir deine Eltern nach Bewilligung das Kindergeld oder geben gleich deine Bankverbindung an.

Könntest das Kindergeld nach Bewilligung durch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse auch direkt an dich auszahlen lassen, sollte es da Probleme mit den Eltern und der Überweisung geben.

Denn wohnst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern und bekommst von ihnen nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir das Kindergeld selber zu.

Kindergeld kann rückwirkend nur noch für max. 6 Monate nachgezahlt werden.

Das Kindergeld, welches Du für Dein Kind bekommst, ist Dein Kindergeld.

Kindergeld, welches für Dich gezahlt hat, gehört grundsätzlich den Eltern.

Die müssen den Antrag stellen.


Ja. Im Grunde bis du 24 bist. Evtl in besonderen Ausnahmen länger. Dazu kann dir die Kindergeldkasse mehr zu sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung