Kann ich Kindergeld und Unterhalt für mich beanspruchen?
Meine Mutter ist arbeitslos und ich versteh mich nicht besonders mit ihr, ab dem nächsten Monat bekomme ich AFBG was im etwa 844€ sind. Ich würde gerne ausziehen aber weiß nicht ob ich einen Antrag auf das Kindergeld und Unterhalt stellen kann und ausgezahlt bekommen könnte auf mein Konto oder ob das verrechnet wird. Hat da jemand Erfahrungen/Informationen zu? Möchte echt ausziehen ( bin 18 Jahre alt und in der Ausbildung)
6 Antworten
Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Einen Abzweigungsantrag für die Familienkasse findest Du zum Ausdrucken im Internet.
Nach deinem Auszug stünden dir derzeit 930 Euro Unterhalt zu, würden die Eltern leistungsfähig sein, dass Kindergeld und deine Nettovergütung würde bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diesen Betrag angerechnet.
Es müsste dann auch vorher in einer betrieblichen Erstausbildung ein möglicher vorrangiger Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit geprüft werden, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.
Wenn du ausgezogen bist, dann überweist dir deine Mutter das Kindergeld. Sie teilt dem Amt mit, dass ab deinem Auszug das Kindergeld nun nur noch ein durchlaufender Posten für sie ist.
Dann musst du mit dem was du durch die AFBG bekommst und dem Kindergeld klar kommen.
Und AFBG ist doch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz?! Ob man daneben noch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde es allerdings verneinen.
Oder meinst du doch die reguläre Ausbildungsvergütung?
Wie dem auch sei: Unterhalt in Bar hast du von deiner Mutter nicht zu erwarten. Zum einen ist sie nicht leistungsfähig und zum anderen würdest du ja freiwillig ausziehen, während sie dir Zuhause Kost und Logis bietet.
Unterhalt wird nach der sog. Düsseldorfer Liste berechnet, und ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Wenn deine Mutter arbeitslos ist, kannst du da wahrscheinlich wenig erwarten. Das Kindergeld steht dir aber in jedem Fall zu.
Vielleicht hilft dir diese Seite: https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
Kindergeld bekommen nur die Eltern nicht die Kinder . Da es Geld für Unterhalt, Essen und Kleidung ist
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf
Das Leben bringt Weisheit, die Familienkasse bringt Anträge und Formulare
Für beides kannst du einen Abzweigungsantrag bei der jeweiligen Behörde stellen.
Sobald du ausziehst gehst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus, deiner Mutter wird dein Anteil vom Bürgergeld abgezogen.
Es ist halt so, du brauchst das Geld mehr als Sie wenn du eine eigene Wohnung beziehen möchtest.
aber diese Anträge werden erst bewilligt wenn ich ausgezogen bin oder? Also habe mir mal so ein Formular angeschaut und da war halt die Frage ob ich eine eigene Wohnung habe.
Abzweigungsantrag für das Kindergeld kannst du jederzeit stellen. Wie es mit dem Unterhalt aussieht kann ich dir nicht sagen.
Aber wird mir das dann nicht verrechnet weil meine Mutter ja Bürgergeld bekommt und ich dadurch auch