Kind aus Wohnung entfernen?

3 Antworten

Teile ihm noch einmal schriftlich mit, wann der Auszugstermin sei und dass er sich bitte um eine Unterkunft wo auch immer kümmern solle und du für alle Kosten, die ggf. durch seine Verweigerungshaltung nicht aufkommen wirst. Er damit rechnen darf, dass der Vermieter ihn per Räumungsklage vor die Tür setzen wird.

Dann bereitest du in aller Ruhe deinen Umzug vor, machst ihn, dann wird er ja auch nur wenig Möbel zurückbehalten, das allein sollte ihm klar sein.

In die neue Wohnung lässt du ihn nicht hinein, zu Besuch nur, wenn eine andere, kräftige vor Ort ist, um ihn ggf. freundlich führend aus der Wohnung zu führen, sollte er meinen, bleiben zu können.

Anmelden kann er sich bei dir nicht, dazu benötigt er eine Mietgeberbescheinigung und die erhältst du- bitte achte darauf, dass nur dein Name dort darauf steht, wenn du allein dort einziehst.

Er muss lernen, auf eigenen Füßen zu stehen, es ist Sommer, da ist es im Freien doch auch ganz nett.

Sie ziehen fachgerecht um und lassen den Knaben zwangsweise räumen.

Was Sie da wohl erziehungsmäßig "versaubeutelt" haben, dass regelt dann ein Gerichtsvollzieher unter Hinzuziehung von Hilfskräften der Staatanwaltschaft, sobald ein Räumungstitel vorliegt.

Bis dahin haften Sei für die vertragsgemäße Herausgabe der Wohnung.

Ein einfacher Weg wäre es übrigens , den mißratenen Sprößling einfach auszusperren.


sassenach4u  24.06.2024, 15:10

DAS geht leider nicht so einfach, wenn er dort gemeldet ist, kann er sich sogar mit der Polizei wieder den Zugang erzwingen.

schelm1  24.06.2024, 15:34
@sassenach4u

Ne, den Zugang in fremde Wohnungen kann man unabhängig davon ob man da gemeldet ist oder war, nicht erzwingen.

Vorliegend entscheidet die Ex-Mieterin, die bekanntlich das bestehende Mietverhältnis gekündigt hat.

Von Experte Gerhart bestätigt

Dein Sohn wird für die alte Wohnung gar keinen Mietvertrag haben und sich auch nicht an den Kosten o.ä. beteiligt haben schätze ich?

Für so ne Situation ist nicht mal ne Räumungsklage notwendig, er gilt dann im Zweifel als illegaler Wohnungs/Hausbesetzer. Nur dadurch dass er gemeldet ist, gibt es keinen Rechtsanspruch darauf dass er da wohnen darf. Er hat lediglich ein Aufenthaltsrecht DURCH euch, dass erlischt sobald ihr auszieht.

Hier kannst du oder der Vermieter problemlos ein neues Schloss einbauen wenn er mal draußen ist und ihm das Zeug vor die Türe stellen.

Zur Eigensicherheit trotzdem schriftlich mit Nachweis Frist setzen, mit Betonung dass er gar keinen Anspruch auf weiteren Aufenthalt hat mangels bestehenden Mietverhältnis


zeratulh0211 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 13:47

Okay danke. Mir wurde nur gesagt, dass ich bis Zum 25Lebensjahr meines Kindes verantwortlich bin für dessen Wohnsituation. Stimmt dies?

LePetitGateau  24.06.2024, 13:48
@zeratulh0211

Du bist nur unterhaltspflichtig (egal ob Barunterhalt oder Unterhalt in Naturalien) wenn der Sohnemann IRGENDWAS macht, um künftig selbstständig leben zu können. Ausbildung. Studium usw.

Und selbst hier wäre das Thema : Im Zweifel KÖNNTE eventuell Barunterhalt verlangt werden wenn er wirklich im Studium ist oder eine (Erst)Ausbildung macht usw.

Du musst ihm aber definitiv keine Wohnung in dem Alter stellen. Er muss nicht bei dir wohnen, du musst ihm nichts anmieten. Er muss sich selbst um seine Wohnsituation kümmern