Auszug zu April, neue Wohnung erst im Herbst bezugsfrei, abmelnden/ummelden?
Moin,
ich finde leider wenige Infos zu solch einem Fall, vielleicht hat hier jemand Ahnung:
Ende März ziehe ich aus meiner jetzigen Wohnung aus (der Mietvertrag ist bereits gekündigt) und werde Ende diesen Jahres in eine noch renovierungsbedürftige Wohnung in einer anderen Stadt ziehen, bis dahin komme ich bei meinem Partner unter. Melde ich mich dann auf seine jetzige Wohnung um? Oder was sollte ich tun?
Danke im Voraus!
Judith
1 Antwort
Du musst deinen neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen melden. Ist auch soweit gebührenfrei. Jeder Wohnsitzwechsel muss gemeldet werden. Auch, wenn es nur zwischenzeitlich ist. Wobei 6-7 Monate für mich keine kurze Zwischenzeit ist.