Neue Wohnung Mieten, Vermieter nun Insolvenz?

4 Antworten

Ihr braucht weder einen neuen Mietvertrag noch müsst ihr Angst haben, die Wohnung unmittelbar zu verlieren.

Kauf bricht nicht Miete, heißt, wenn ein neuer Eigentümer das Wohngebäude erwirbt tritt er mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis als neuer Vermieter ein und darf nicht mal die Miete erhöhen. Er KÖNNTE bestenfalls nach ablauf einer gewissen Frist wegen Eigenbedarfs kündigen, falls er selbst in die Wohnung einziehen will oder diese für einen nahen Angehärigen braucht. Aber das geht dann auch nicht von Heute auf Morgen.

Was allerdings passieren kann ist, dass ein Insolvenzverwalter (Eigenverwaltung kann ja auch wieder wegfallen, wenn das nicht funktioniert) an Euch herantritt und Euch auffordert, die Miete künftig an ihn zu überweisen (bzw. auf ein Treuhandkonto). DEM müsstet ihr dann auch nachkommen und könntet ab dem Zeitpunkt des Zuganges dieser Aufforderung (wie es juristisch so schön heißt) "schuldbefreiend nur noch an ihn leisten".

Ihr müsst euch DANN wenn es um Fragen des Mietverhältnisses geht eben mit ihm und nicht mehr mit dem vorherigen Vermieter/Eigentümer auseinandersetzen. Schwierig wird es dann ggf. wenn es um Schäden geht, die der Vermieter regeln muss (Heizung kaputt, Fenster undicht, sowas). Auch das müsste der IV dann zwar regeln, aber die sind oft dann doch nicht unbedingt hochmotoviert, sich darum zu kümmern, weil ihnen eigentlich andere Aufgaben obliegen und machen das dann eher halbherzig nach Gutsherrenart.

Auch ein Umzug innerhalb des Hauses ist unschädlich, bewirkt dann aber natürlich einen neuen Vertrag über die neue Wohneinheit. Aber im Grunde genommen gilt dafür das Gleiche wie für den alten Vertrag. Der Vermieter bzw. Insolventverwalter muss dann halt diese Änderung - gerade wenn sie eine Veränderung der Einnahmenseite bewirkt DAS halt mit den Gläubigervertretern ausklamüsern. DAS ist aber sein Problem, nicht Eures. Es ist ja in seinem Sinne und wohl auch im Sinne der Gläubiger, wenn die Einnahmenseite des insolventen Schuldners geregelt wird.

Keine Sorge. Insolvenz in Eigenverwaltung heißt normalerweise, dass der Laden, wie gewohnt, weiterläuft. Wenn sie jetzt auch temporär nicht erreichbar sind, so werden sie es bald wieder sein.


EumelFelix 
Beitragsersteller
 07.12.2023, 20:13

Unterschreibt der den den neuen Mietvertrag oder können wir uns die neue Wohnung nun abschminken?

Das ist nicht so tragisch. Irgendwann bekommt das Haus einen neuen Besitzer und fertig. Davon merkst du quasi nichts

https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf

Guck mal, ob du auf der Seite die Insolvenz findest. In den Veröffentlichungen müsste eigentlich stehen, wer die Verwaltung übernommen hat. Den würde ich ansprechen.

Man muss nicht alle Angaben kennen. Versuch es mit denen, die du hast.