Neue Wohnung Mieten, Vermieter nun Insolvenz?
Hallöchen,
Folgendes: wir haben uns um eine neue Wohnung beworben. Alles sieht soweit auch gut aus. Wir haben es auch schriftlich ( per E-Mail) das an uns die Wohnung vermietet werden soll.
Unsere jetzige Wohnung haben wir auch schon gekündigt aber mit den Zusatz das die Kündigung nur gelten gemacht werden kann,wenn es zu einem neuen Mietvertrag der neuen Wohnung kommt.
Ich habe auch einen Anruf erhalten das wir die Wohnung zu 95%bekommen. Mietvertrag der neuen Wohnung haben wir auch schon. Von uns auch schon unterschrieben zurück.
Tja nun hat sich herausgestellt,das der Vermieter in Insolvenz gegangen ist( mit Eigenverwaltung)
Wir brauchen nur noch den Neuen Mietvertrag von den unterschrieben zurück und dann wäre alles ok.
Ja wäre......nur weder unter deren Nummer oder auch nicht im Callcenter ist keiner mehr zu erreichen.
Ich hab voll die Angst was jetzt passiert.
Ja es ist der gleiche Vermieter. Wollen von 3. Stock im EG ziehen.
Kann mir da jemand Tipps geben? Ich warte jeden Tag darauf das der neue Mietvertrag kommt,aber nix.....
4 Antworten
Ihr braucht weder einen neuen Mietvertrag noch müsst ihr Angst haben, die Wohnung unmittelbar zu verlieren.
Kauf bricht nicht Miete, heißt, wenn ein neuer Eigentümer das Wohngebäude erwirbt tritt er mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis als neuer Vermieter ein und darf nicht mal die Miete erhöhen. Er KÖNNTE bestenfalls nach ablauf einer gewissen Frist wegen Eigenbedarfs kündigen, falls er selbst in die Wohnung einziehen will oder diese für einen nahen Angehärigen braucht. Aber das geht dann auch nicht von Heute auf Morgen.
Was allerdings passieren kann ist, dass ein Insolvenzverwalter (Eigenverwaltung kann ja auch wieder wegfallen, wenn das nicht funktioniert) an Euch herantritt und Euch auffordert, die Miete künftig an ihn zu überweisen (bzw. auf ein Treuhandkonto). DEM müsstet ihr dann auch nachkommen und könntet ab dem Zeitpunkt des Zuganges dieser Aufforderung (wie es juristisch so schön heißt) "schuldbefreiend nur noch an ihn leisten".
Ihr müsst euch DANN wenn es um Fragen des Mietverhältnisses geht eben mit ihm und nicht mehr mit dem vorherigen Vermieter/Eigentümer auseinandersetzen. Schwierig wird es dann ggf. wenn es um Schäden geht, die der Vermieter regeln muss (Heizung kaputt, Fenster undicht, sowas). Auch das müsste der IV dann zwar regeln, aber die sind oft dann doch nicht unbedingt hochmotoviert, sich darum zu kümmern, weil ihnen eigentlich andere Aufgaben obliegen und machen das dann eher halbherzig nach Gutsherrenart.
Auch ein Umzug innerhalb des Hauses ist unschädlich, bewirkt dann aber natürlich einen neuen Vertrag über die neue Wohneinheit. Aber im Grunde genommen gilt dafür das Gleiche wie für den alten Vertrag. Der Vermieter bzw. Insolventverwalter muss dann halt diese Änderung - gerade wenn sie eine Veränderung der Einnahmenseite bewirkt DAS halt mit den Gläubigervertretern ausklamüsern. DAS ist aber sein Problem, nicht Eures. Es ist ja in seinem Sinne und wohl auch im Sinne der Gläubiger, wenn die Einnahmenseite des insolventen Schuldners geregelt wird.
Keine Sorge. Insolvenz in Eigenverwaltung heißt normalerweise, dass der Laden, wie gewohnt, weiterläuft. Wenn sie jetzt auch temporär nicht erreichbar sind, so werden sie es bald wieder sein.
Das ist nicht so tragisch. Irgendwann bekommt das Haus einen neuen Besitzer und fertig. Davon merkst du quasi nichts
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf
Guck mal, ob du auf der Seite die Insolvenz findest. In den Veröffentlichungen müsste eigentlich stehen, wer die Verwaltung übernommen hat. Den würde ich ansprechen.
Man muss nicht alle Angaben kennen. Versuch es mit denen, die du hast.
Unterschreibt der den den neuen Mietvertrag oder können wir uns die neue Wohnung nun abschminken?