Dürfen Handwerker in die Mietwohnung, wenn der Kündigungstermin noch nicht ist?
Hallo Zusammen,
ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und der Mietvertrag läuft bis zum 29.02.2024.
In meine neue Wohnung möchte ich zum 01.01.2024 einziehen. An sich müsste ich dann 2 Monate doppelt zahlen (Januar & Februar). Alles soweit in Ordnung.
Ab dem 01.03.2024 zieht jemand neues ein.
Der Eigentümer möchte im Januar und Februar 2024 das ganze Badezimmer neu machen, bevor die neue Person einzieht.
Ist es rechtens, dass es renoviert wird und ich die zwei Monate zahle, da der Vertrag ja bis zum Ende Februar läuft?
Oder wäre ich eigentlich somit raus?
7 Antworten
Sobald jemand anderes die Wohnung nutzt, z. B. weil sie schon vor Ablauf der Mietzeit zurück gegeben wurde, ist das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf die Miete.
Auch die Renovierung der Wohnung ist eine solche "andere Nutzung". Im Umkehrschluss ist es doch auch so, dass bei einer derart umfassenden Badsanierung die Wohnung praktisch unbewohnbar ist und Du Anspruch auf Mietminderung hättest. Ggf. bis zu 100 %
Deshalb gibt es nur eine Verhandlungsoption: Sobald die Badsanierung beginnt, z. B. am 28. Januar, übergibst Du die Wohnung an den Vermieter und musst ab da keine Miete mehr bezahlen, bzw. würdest für den Januar sogar noch was zurück bekommen.
Das hatte ich schon mal. 😡
Der Vermieter hat drauf bestanden, das ich weiterzahle, wollte aber trotzdem renovieren.
Hab die Handwerker nicht in die Wohnung gelassen. 😂
Danach hat er auf die Miete verzichtet. 😁
Du bezahlst, also ist das auch Deine Wohnung und niemand darf die betreten, wenn es nicht ein Notfall ist. Dass es praktisch wäre, spielt keine Rolle.
Ich würde mich beim Mieterverein über die rechtliche Situation informieren, und dann mit dem Vermieter sprechen.
Du willst schließlich Deine Kaution wieder zurück haben.
Giwalato
Ich bin kein Anwalt für Mietrecht.
Aber ich meine das Du den Handwerker nicht einlassen mußt solange Dein Mietvertrag läuft und Du zahlst.
Einige Dich mit dem Vermieter - unbedingt schriftlich - das Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst wenn die Renovierung beginnen soll.
Mache dem Vermieter klar daß Du ansonsten jedem bis zum letzten Tag Deines Vertrages den Zutritt verweigert.
Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort! :-)