Kfz umeldung bei verstorbenem halter und verschollenem brief?
Moin!
Ich habe mir in letzter zeit viel durchgelesen und komme trotzdem nicht weiter.
Meine frage
Mein opa hat 1988 einen mercedes gekauft (1.hand) und ist 2020 verstorben. Der fahrzeug schein ist noch da, aber der brief nicht.
Im Schein steht noch der name von meinem Opa da meine Oma das Fahrzeug nie gefahren ist. Bzw. Nie auf sich umgemeldet hat.
Ist es möglich, dass ich als 2. Hand das Fahrzeug zulassen kann, oder muss das über meine oma gemacht werden, da Sie alleinige erbin ist?
2 Antworten
Folgende Unterlagen werden für die Aufbietung des Fahrzeugbriefes zunächst benötigt:
- Sterbeurkunde, falls der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde der Tod deines Opas noch nicht bekannt sein sollte
- Testament oder Erbschein
- Verlusterklärung deiner Oma über die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis deiner Oma
- Erklärung deiner Oma, dass das Fahrzeug auf deinen Namen umgeschrieben werden darf
- nach Beantragung der Aufbietung des Fahrzeugbriefes kann das Fahrzeug nach knapp 3 Wochen umgeschrieben werden
Ich denke, hier müßte deine Oma zunächst als Erbin den Brief aufwarten lassen. Das kann erstmal ein paar Wochen dauern, da schon beim KBA alleine 2 Wochen Frist ablaufen müssen. Liegt der Brief dann irgendwann vor, dann kannst du den zulassen mit Einverständnis deiner Oma selbstverständlich.
Ein Erbschein wird nur dann benötigt, wenn ein Testament des Opas nicht vorliegt!
Das heißt also ich müsse mit meiner oma, dem Fahrzeug Schein, den erbschein und einer eidesstattlichen Versicherung zur Zulassungsstelle gehen und zuerst einen neuen brief beantragen?