Kfz Versicherung Schadensfreiheitsklasse Sonderfall?

7 Antworten

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Das ist KEIN Sonderfall sondern bei vielen regelmäßig so.

SELBST bekommst einen (SF-Rabatt höher als 1/2 ) nur für einen eigenen Vertrag.

Deine Eltern können aber auf ihren SFR verzichten (unwiederbringlich), dann kannst du so anfangen, wie es deine Führerscheindaten hergeben.

Dies steht alles in den Bedingungen (AKB = Allg. Kraftfahrtbedingungen) und nur diese haben Gültigkeit beim Versicherer:

Mit mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei jeder Kfz-Versich. Anspruch auf Einstufung SF 1/2, wobei der Beitragssatz zwischen 60% und max. 85% der Grundprämie beträgt - je nach Gesellschaft!

Verzichten deine Eltern für immer auf den aktuellen SF-Rabatt, dann könnten die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum auf dich übertragen werden ;-))

Bei der Kravag Allg. Versich.-AG hast du z.B. als Eltern-Kind-Regelung folgende Sondereinstufung in SF 1 unter Punkt c:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
 - (Versicherung, Autokauf, Kfz-Versicherung)

siola55  27.11.2024, 16:47

...bin aber immer mal wieder mit dem Auto meiner Eltern gefahren, bei denen ich seit 4 Jahren mitversichert bin.

Also eine "Mitversicherung" gibt es bei der Kfz-Versich. gar nicht, sondern nur "weitere Fahrer", welche die Höhe der Versich.prämie evtl. beeinflussen!

Das ist kein Sonderfall 😅

Du fängst bei 0 an so wie jeder andere der noch nie ein Auto auf sich versichert hat.

Du kannst zu einem Versicherungsberater gehen und mit diesem sprechen. Manche erkennen die Zeit an, andere nicht. Möglichkeit zwei: du informierst dich in der Familie, ob du nen bestehende Schadenfreiheitsklasse übernehmen kannst bspw. wenn deine Eltern beide mal n Vertrag hatten.

Das ist kein Sonderfall, das ist Alltag.

Du hast keinen SFR. Jede Versicherung stuft dich mit SF1/2 ein, weil du seit mind. 3 Jahren des FS hast. Andere verbesserte Ersteinstufungen können möglich sein, z.B. Zweitwagen bei dem Versicherer bei dem die Eltern ihr Auto versichert haben. Die Eltern können auch ihren SFR an dich abtreten (max. so viele Jahre wie du den FS hast), aber verlieren diesen dadurch unwiderruflich.