Kennzeichen abweichend vom Versicherungshalter?
Kaufe mir grade mein 1. eigenes Auto und habe ein Wunschkennzeichen. Sagen wir ich komme aus Musterstadt und möchte jetzt das Kennzeichen MU - X - 1234. Das Problem ist aber, dass die Versicherung über meinen Vater laufen wird, weil es billiger ist. Er kommt aber nicht aus Musterstadt, sondern aus einem anderen Landkreis. Gibt es eine Möglichkeit wie ich trotzdem MU bekomme?
4 Antworten
Hey,
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf deines ersten eigenen Autos! Das ist aufregend! 😊
In Bezug auf das Kennzeichen kann es etwas kompliziert sein, wenn die Versicherung über deinen Vater läuft, der in einem anderen Landkreis wohnt. Normalerweise hängt die Vergabe des Kennzeichens vom Zulassungsbezirk ab.
Du könntest jedoch mit deiner örtlichen Zulassungsstelle sprechen und nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Kennzeichen MU zu bekommen, auch wenn dein Vater in einem anderen Landkreis gemeldet ist. Es könnte spezielle Regelungen oder Ausnahmen geben, von denen du bisher nichts weißt.
Es lohnt sich auf jeden Fall, nachzufragen. Vielleicht gibt es eine Lösung, die dir erlaubt, dein Wunschkennzeichen zu erhalten.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen und weiterhin viel Freude mit deinem neuen Auto! 🚗✨
Beste Grüße 😊👍
Es geht darum, daß es entgegen Deiner Aussage in der Antwort keine Rolle spielt, wo der Versicherungsnehmer wohnt (also der Vater), sondern nur darauf ankommt, wo der Halter seinen Wohnsitz hat. 🙄
...und das Wunschkennzeichen nicht grenzenlos gewählt werden kann!
Das Kennzeichen hängt ausschließlich vom Wohnort des Halters ab, der Wohnort des Versicherungsnehmers spielt keine Rolle (die Versicherung muss nur eine deutsche sein, eine ausländische Versicherung wird für Kraftfahrzeuge nicht akzeptiert)
Wenn du das Auto anmeldest bist du "Halter" .. bekommst die Rechnung für die KfZ Steuer, sucht das Kennzeichen aus (gegen Aufpreis) und bekommst die Post wenn das Auto geblitzt wird.
Die Versicherung ist unabhängig davon, der Versicherugsnehmer muss weder Halter sein noch den gleichen Wohnsitz haben. Der meldet das Auto an, gibt an wer Fahrer ist und wie alt, dann bekommst du die Versicherungsbestätigung für die Anmeldung und die Rechnung für die Versicherung geht an den Vater. Auch kein Problem wenn du dann eine Abbuchungsermächtigung von deinem eigenen Konto erteilst.
Das Kennzeichen richtet sich nach der Meldeadresse des Halters. Wo der Versicherungsnehmer wohnt, ist nicht relevant dafür.
Der Versicherungsnehmer kann sogar auf Helgoland leben und der Halter in Garmisch-Partenkirchen. Auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens hat das keinen Einfluß.