Nein, darf er nicht.

er besitzt nur die Klasse A2 bis 35kW, die Klasse A ist auf dreirädrige Krafträder beschränkt, die rührt aus dem vorherigen Besitz der Klasse B, weil vor dem 19.01.2013 erworben. (damals durfte man mit Klasse B auch dreirädrige Motoräder führen, das ist also der Besitzstandschutz aus der alten Klasse B)

Das Führen eines Kraftrades der Klasse A, das nur zwei Räder hat, wäre ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach §21 StVG und wäre eine Straftat.

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ursprünglich ist es einfach nur anerzogener Kram.

Katholiken und Protestanten werden durch Ihre Eltern erzogen und (gegen Ihren Willen) getauft, also wor des durch die Eltern vorbestimmt.

Bei den Moslems ist es ja nicht anders, auch da geschieht die Erziehung zum muslimischen Glauben durch die Eltern.

I.d.R. sind die Kinder dann so geprägt, dass sie sich mit 14 nicht gegen die Religion entscheiden.

Bei mir war es in der Kindehit (auf dem Dorf) sehr prägend, mit 14 Jahren bin ich aber aus dem Religionsunterricht raus, leider erst mit 34 aus der Kirche ausgetreten, verschleudertes Geld.

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Wie kann man es moralisch vertreten zu einer Religion zu gehören, die oft als Rechtfertigung für ekelhafte Taten benutzt wird?

Hi 👋🏻,

als ich 12 war wurde ich sexuell missbraucht von einem katholischen Betreuer aus dem Kinderheim, in dem ich damals gelebt habe.

Als meine Angst vor diesem Mann so schlimm wurde, dass ich zur Polizei bin, hab ich nicht die Hilfe bekommen, die ich erwartet habe.

Die Polizei hat mich belächelt. Von der damaligen, diensthabenden Erzieherin habe ich für "meine Tat" Hausarrest bekommen. Das Jugendamt hat sich aufgeführt, weil sie jetzt mehr Arbeit meinetwegen hatten.

Im großen und ganzen musste ich mir anhören "der macht sowas nicht, er ist doch so religiös! Er nennt sogar seine Kinder nach biblischen Namen! Außerdem ist er verheiratet!" und "du willst nur Aufmerksamkeit, entschuldige dich gefälligst bei ihm!".

Das Verfahren wurde schnell wieder eingestellt; ich sollte in ein Heim für Schwererziehbare & nicht mal mein Suizidversuch kurz darauf hat sie nachdenklich gestimmt.

Der einzige, der mir geglaubt hat, war mein Vater. Und mein Vater war Atheist.

Nach der ganzen Scheiße, hab ich den Protestantenunterricht abgebrochen, habe die Konfirmation verweigert & habe seither nie wieder eine Kirche betreten.

Ich habe mittlerweile eine richtige Abneigung gegenüber Christen, v.a. Katholiken und ich kann 0 verstehen, wie man zu einer Religion gehören kann, die nicht zum ersten Mal solche Taten rechtfertigt oder vertuscht oder auch andere Dinge sagt, wie Homosexualität sei eine Sünde & Abtreibung ist Mord.

Danke im Voraus LG

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Aus der katholischen Kirche kann man nur austreten ...
Lest mal das Buch "Gottes heimliche Kinder", dann tretet ihr alle aus.

Hier gab es vor 40 Jahren auch einen mIssbrauch durch einen Priester und immer, wenn man den Kinderschänder erwischt hat, wurde er einfach nur versetzt.

Das hat vor zwei Jahren meine damals 81-jährige Mutter noch dazu bewogen, aus der kath. Kirche auszutreten.

Ihre Begründung war, Zitat:" ... ich kann dieses kinderf*****de Bande nicht unterstützen", sie ist sogar mit dem Taxi zum Amtsgericht gefahren und hat mir abends stolz erzählt, dass das (incl Taxi) die besten 62 EUR waren, die sie je investiert hat.

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Ja, beim Fahrwerk kann es nur einen Rüstzustand geben, da der Umbau auch immer mit einer Achsvermessug einhergeht, alsi ein "wahlweise", so wie bei Sommer und Winterrädern oder Sonderrädern und Serienrädern gibt es dabei nicht.

Du musst also das Serienfahrwerk wieder abnehmen lassen und das alte aus dem Fahrzuegeschein / Zulassungsbescheinigung austragen lassen

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Kann man gar nicht sagen.

Du kannst ein Hubraumsatrkes Auto mit 70PS haben (hohe Steuer) oder einen Downsizing Motor mit wenig Hubraum (niedrige Steuer) ab EZ 2009 CO2 Ausstoß bemessen kann es ebenso sein.

Die Versicherung hängt von der Typklasse ab, nicht von der Motorleistung.

Ein 100 PS Golf ist teurer in der Haftpflicht, als ein 300PS Porsche

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Da das von einer Firma kommt, würde ich nichts machen.

Kommt es von einer Behörde, gilt die Halterhaftung, dann kommst Du nicht drum rum.

Bei einer Firma gilt der Verursacher als Ansprechpartner, das ist aber der Fahrer und nicht der Halter. Angeben, man möge Dir den Fahrer nennen und dann würdest Du das an den weiterleiten.

Dann abwarten und sonst zum Anwalt geben.

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Selbstverständlich hat sie etwas dagegen.

Die Betriebserlaubnis des Motorrades ist erloschen. Du hast Änderungen vorgenommen, die die Fahrzeugart ändern, von denen eine Gefährdung zu erwarten ist und die das Geräuschverhalten verschlechtert haben.

Siehe §19(2) StVZO.

Das Motorrad entspricht ja nicht mehr seiner Betriebserlaubnis.

Lass die Drossel austragen und unverzüglich die Papiere ändern

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Der dann erwischte Fahrer, wenn er ermittelt ist, also bei einer Poluzeikontrolle z.B. und der Halter, also Du, weil Du Deiner Halterpflicht nicht nachgekommen bist.

Lt §29 StVZO ist der Halter zur Vorführung zur HU verpflichtet.

Wenn Deine Eltern nur irgendwo parkend erwischt werden, dann nur Du, weil man die Nutzung keinem nachweisen kann.

Es ist im übrigen vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug mit abgelaufener HU benutzt wird oder (auch auf privatem Grund) geparkt wird.

Für Dich der dümmste Fall, das Auto steht auf privatem Gelände, das Ordnungsamt sieht die abgelaufene Plakette, also kannst Du ein Verwarn- nach 9 Monaten auch ein Bussgeld bekommen.

Die Vorführpflicht des Halters ist einzig davon abhängig, dass das Fahrzeug zum Strassenverkehr zugelassen ist.

Ob es am Strassenverkehr teilnimmt ist vollkommen irrelevant

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Das kommt drauf an.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Brief) stehen leider nicht alle Fahrzeugdaten drin.

Solange Dein Auto in Feld 2.1 und 2.2 alle Schlüsselnummer hat und D2. nicht 000 000 steht, und Dein Fahrzueg im Serienzustand ist, klappt das auch mit der ZBII als Dokument. Auch, wenn das Fahrzeug-Datensatz bei der Prüforganisation von der vorherigen Prüfung noch gespeichert ist.

Ist Feld 2.2 000 000, stehen keine Daten zur Verfügung, weil diese in der ZBI (früher Schein) stehen, ebenso bei Umbauten, weil die auch nur dort eingetragen sind. Wenn Du wür Umbauten noch anderweitige Dokumente hast (Änderungsabnahmen für Federn / Räder usw) ... mitbringen.

Ansonsten kann die Zulassungsstelle Dir den Datensatz zu Deinem Fahrzeug auch ausdrucken, dann kannst Du den bei der HU vorlegen. Das kostet nur ein paar Euro Verwaltungsgebühr

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Das ist einfach erklärt:

Wenn der Händler das Auto als Tageszulassung zuläßt, dann macht es es oft als "Selbstfahrervermietfahrzeug", das ist für das Autohaus ggf steuerlich günstiger (nicht in der Kftz-Steuer aber bei der Abschreibung für das Autobaus, schließlich fahren damit als Vorführer verschiedene Personen, ob das auf dem Papier stattfindet oder das Fahrzeug im Laden steht ist dabei vollkommen egal)

Ein Pkw als Selbstfahrervermietfahrzeug bekommt aber nur 12 Monate HU Frist und nicht 36, wie bei Zulassung als Nicht-Vermieter.

Findet in den ersten 7 Monaten nach Erstzulassung ein Halterwechel (vom Autohaus / Vermieter auf den neuen Halter) statt und wird gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt, beträgt die neue HU Frist 36 anstelle 24 Monate.

Das geht nur in den ersten 7 Monaten nach Erstzulassung.

Findest Du in Anlage VIII StVZO Punkt 2.1.2.1.1

Wurde Dein Fahrzeug also im April 21 als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassem umd im Juni 21 eine HU durchgeführt, beträgt die neue HU Frist Juni 24.

Das ist für den Händler die einzige Möglichtkeit aus den 12 Monaten wieder 36 Monate zu machen.

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Ja, gibt es, dann ist das für den ZWeitwagen ein Sondertarif, dessen SF Klasse nur bei dieser Versicherung gilt.

Ich habe das bei einem Motorrad so, hat die selbe SF Klasse, wie mein Auto und das obwohl mein Hauptfahrzeuge gar nicht bei dieser Versicherung versichert ist.

Die damilige directline hat das mal angeboten, durch Umfirmierung zu verti haben die das übernommen.

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Kannst Du machen, wie möchtest.

Ich würde erst die neue Hauptuntersuchung machen, ggf fällt ja noch etwas auf, dass Du den Wagen zurückgeben willst.

Und natürlich, die neue Plakette muss nicht abgekratzt werden.

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ist im Prinzip uninteressant, den Eintrag gab es damals in den alten Papieren gar nicht, da hat irgendwer bei der Umschreibung auf die neuen Zulassungsbescheinigungen etwas falsch eingetragen.

Wie gesagt, der Eintrag hat eigentlich keinerlei Bewandnis, man braucht ihn auch nicht zu ändern, wenn man das Auto umlackiert.

Wenn es mein Auto wäre, würde ich es ändern lassen, damit eben bei einem späteren Verkauf erst gar nicht der Verdacht aufkommt ...

Beim Cabrio meiner Frau war auch die Farbe gelb eingetragen, obwohl das Fahrzeug blau ist. Ich habe das bei der Zulassungsstelle ändern lassen, ein Blick aufs Fahrzeug hat gereicht, ich brauchte keinerlei Eintragung vom DEKRA oder TÜV.

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Kann ich Dir nur von abraten.

Die Hercules 80 AC ist als Leichtkraftrad zulassungsfrei und daher wird keine Steuer fällig, bei einem H-Kennzeichen würde eine Pauschalsteuer von 45 EUR im Jahr anfallen.

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Bevor ihr jetzt wieder über mich herfallt, weil ich sage "zulassungsfrei".

JA, ein Leichtkraftrad größer 50 bis 125ccm und max 11kW Leistung ist gemäß §3 Abs 3 Buchstabe c zulassungsfrei.

Siehe Fahrzeugzullassungsverordnung FZV

§3 FZV

(3) Einer Zulassung bedürfen nicht1.

folgende Arten von Kraftfahrzeugen:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c) Leichtkrafträder,

Jedoch fordert der §4 Abs 2 Punkt 2, dass ein solches Fahrzeug ein eigenes amtliches Kennzeichen führt.

§4 Abs 2 FZV

2) Eine das Fahrzeug führende Person darf folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 auf öffentlichen Straßen nur dann in Betrieb setzen, wenn das jeweilige Fahrzeug zudem ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 führt:

  1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometern pro Stunde,
  2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c,

Das wird im Volksmund gerne mit einer Zulassung, wie man das vom Auto kennt, verwechselt, es handelt sich jedoch nur um eine Kennzeichenzuteilung an ein zulassungsfreies Fahrzeug.

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Da wird nix übersetzt.

Wenn Dein Roller eine EG-Typgenehmigung hat (erkennbar an der Betriebserlaubnis nummer mit einem "e" beginnend auf dem Typschild) und Du das CoC-Papier (Certifocate of conformity) davon hast, reicht eine neue HU und Du kannst ihn zulassen.

Ist das CoC nicht vorhanden, kannst Du beim Hersteller ein neues beantragen oder Du läßt Dir bei TÜV / DEKRA eine Datenbestätigung erstellen, das liegt preislich oft günstiger.

Anfrage CoC beim Hersteller wurde mir mal 210 EUR genannt und DEKRA hat für die Datenbestätigung 111EUR genommen.

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Lt §6 der Fahrerlaubnisverordnung wird die Klasse A2 wie folgt beschrieben:

Klasse A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Lt unten stehendem Beitrag gibt es zwar eine Drossel auf 35kW, allerdings darfst Du ein Krad mit Klasse A2, dessen ursprüngliche Leistung mehr als 70kW beträgt, nur fahren, wenn Du Deine Klasse A2 vor dem 27.Dezember 2016 erworben hast.
Die Ausnahme gilt nur innerhalb Deutschslands, im Ausland wäre diese Berechtigung nicht gültig.

Siehe §76 Punkt 6a der Fahrerlaubnisversordnung:

§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.

Wenn Du Deine Klasse A2 nach dem 27.12.2016 erworben hast, kannst Das vergessen

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Ja, gilt sie und es ist egal, wie alt die ist. Wenn Du noch einen Erste Hilfe Kurs von vor 20 Jahren (damals waren das 8 Doppelstunden) hast, wird der auch anerkannt.

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Das Feld K ist gar kein Pflichtfeld.

Außerdem gab es bei Inverkehrbringung dieses Kraftrades noch Schein und Brief und die hatten gar kein Feld K.

2000 kan nein Fahrzueg auch eine nationale ABE haben, die eine 4stellige BE-Nr. hat

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