Kann ich Dir nur von abraten.
Die Hercules 80 AC ist als Leichtkraftrad zulassungsfrei und daher wird keine Steuer fällig, bei einem H-Kennzeichen würde eine Pauschalsteuer von 45 EUR im Jahr anfallen.
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Bevor ihr jetzt wieder über mich herfallt, weil ich sage "zulassungsfrei".
JA, ein Leichtkraftrad größer 50 bis 125ccm und max 11kW Leistung ist gemäß §3 Abs 3 Buchstabe c zulassungsfrei.
Siehe Fahrzeugzullassungsverordnung FZV
§3 FZV
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht1.
folgende Arten von Kraftfahrzeugen:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
Jedoch fordert der §4 Abs 2 Punkt 2, dass ein solches Fahrzeug ein eigenes amtliches Kennzeichen führt.
§4 Abs 2 FZV
2) Eine das Fahrzeug führende Person darf folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 auf öffentlichen Straßen nur dann in Betrieb setzen, wenn das jeweilige Fahrzeug zudem ein Kennzeichen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 führt:
- Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometern pro Stunde,
- Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c,
Das wird im Volksmund gerne mit einer Zulassung, wie man das vom Auto kennt, verwechselt, es handelt sich jedoch nur um eine Kennzeichenzuteilung an ein zulassungsfreies Fahrzeug.