Kostenaufteilung WG?
Hallo,
Wir haben in unserer 3er WG gerade die Situation, dass der Partner einer Mitbewohnerin nun mit einziehen wird. Wir beide anderen sind dagegen, aber da wir Untermieter sind und auch keine Konflikte hier möchten, nehmen wir es so hin.
Nun gibt es die Frage wegen der Kostenaufteilung: Der Partner, der nun mit einzieht ist bereit, sich 1/4 an den Nebenkosten zu beteiligen. Tatsächlich Miete will die Person nicht zahlen, da Sie ja in das Zimmer der Freundin mit einzieht. Nun finden wir aber, da die Gemeinschaftsräume ja mitgenutzt werden, dass zumindest ein kleiner „Beischuss“ an Miete angebracht wäre.
Wie seht ihr das?
Vielleicht kennt sich auch jemand rechtlich aus, wie es bei geteilten Zimmern mit den Kosten aussieht.
Liebe Grüße
Ist die Mitbewohnerin Hauptmieter? Wie war denn die ursprüngliche Vereinbarung im Untermietervertrag?
Die Mitbewohnerin deren Partner mit einzieht ist die Hauptmieterin. Im Vertrag wurde nichts für solch eine Situation festgelegt
Hat der Wohnungsvermieter diesen Zuzug erlaubt?
Der Partner ist schon eingezogen aber unseres wissens nach noch nicht gemeldet. Da der Vermieter allerdings ein Bekannter von der Hauptmieterin ist, wirds wohl kein Problem sein..
2 Antworten
Ihr seid Untermieter. Eure Miete ist also durch den Vertrag als Untermieter festgelegt. Würde die zusätzliche Person eine Miete bezahlen, ändert das somit nichts an eurer Miete, welche trotzdem gleich bleibt wie vereinbart. Es kann euch von daher egal sein. Ich spreche nur von der Miete, denn für die Nebenkosten besteht ja schon Einigung
Rechtlich ist mir das auch unklar, aber rein rechnerisch ist es gut darstellbar. Wenn der Freund sich auch regelmäßig waschen und vor Ort essen möchte, fände ich diesen Mietanteil ebenso angemessen. Allerdings in einer Art, dass dabei der Mietanteil der Freundin auch etwas geringer wird. Der qm-Anteil des Zimmers kann, da doppelt belegt, aus der 2. 25% Kaltmiet-Anteil Rechnung (für den Freund) raus genommen werden, das wäre nach Gesamtquadratmeterkaltmietkosten grob zu errechnen. Somit dürfte der 2. Kaltmietkostenanteil dann bei geschätzt 15-20% liegen.
Somit steigen die Kaltmietkosten für Beide zusammen, von 33% auf 40-45%. Dafür könnte man bei den Nebenkosten, Teil Heizkosten, ebenso eine kleinere Summe als 25% ansetzen, da auch hier, das gemeinsam genutzte Zimmer, nur einmal geheizt werden muss. Der Betrag ist allerdings im Verhältnis zur zusätzlichen Kaltmiete wesentlich geringer.