Kann ich meine Schule für falsche Beratung verklagen?
Hey. Als ich vom Gymnasium in Sachsen-Anhalt ein Abgangszeugnis von der 11. Klasse bekommen habe, wurde mir empfohlen ins Fachgymnasium zu gehen. Das würde 3 Jahre dauern, weil ich die 10. Klasse wiederholen müsste.
Ich war dann für 2 Wochen im Fachgymnasium in Sachsen-Anhalt und die haben dann festgestellt, dass das nicht geht, weil ich die Qualifikationsphase überschreiten würde. ( 10. & 11. + 10.,11. &12. = 5 Jahre)
Dann haben die mir gesagt, dass ich eine Fachoberschule (Sachsen-Anhalt) suchen sollte und die haben mir dabei geholfen und bin dorthin zur Fachoberschule für 2 Jahre gegangen und habe es mit 2,1 abgeschlossen. Habe also die Fachhochschulreife bekommen.
Ich wurde also schon im Gymnasium falsch beraten und im Fachgymnasium haben sie die falsche Entscheidung getroffen.
Nicht nur das. Jetzt stelle in einer Webseite fest, dass man nach der 11. Klasse im Gymnasium schon den schulischen Teil der Fachhochschulreife kriegt. Also hätte ich nur 1 Jahr in der Fachoberschule bleiben müssen oder?
Das heißt ich könnte das Gymnasium, das Fach-Gymnasium & die Fachoberschule für falsche Entscheidungen und Beratungen auf Schadensersatz verklagen, weil das mein Berufseinstieg verschoben hat und ich dadurch weniger Geld habe & auch quasi weniger Rente in der Zukunft habe.
Oder? Das ist ja schließlich eine Unverschämtheit und zeigt von der Inkompetenz der Schulen! Woher soll ich den wissen wie das komplette Schulsystem in Deutschland funktioniert. Gymnasium, Real- & Hauptschule ist klar aber was die Fachhochschulreife angeht, weiß kaum einer und man wird dafür auch nicht richtig beraten.
Diese Erkenntnis ist niederschmetternd...
Ich bedanke mich schon Mal für eure Antworten.
4 Antworten
nach der 11. Klasse im Gymnasium schon den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Da möchte ich wirklich mal sehen, wo das steht - und bei G9 - schon gar nicht.
Lange Zeit wurde diskutiert, ob man auf G8 nach der 9. Klasse die Mittlere Reife" also Realschulabschluss bekommt. Das ist meines Wissens bis heute noch nicht endgültig geklärt. Ohne mittleren Bildungsabschluss - keinen Zugang zur Fachoberschule (Kl. 11) und keinen Zugang auf das Gymnasium.
Für die FOS gilt das Gleiche, nur können die NOten etwas schlechter sein. Also 2 Jahre FOS. Die einjährige FOS (nur Klasse 12) gibt es nur mit Schülern, die Realschulabschluss und abgeschlossene Ausbildung haben. Du wärest dort auch sang- und klanglos untergegangen - weil die einjährigen Klassen ein sehr gutes Niveau haben und man Vorkenntnisse braucht, die du nach dem Abgang von Kl. 9 garnicht hättest. Man hätte dich gar nicht genommen. Also nichts mit Klage.
Wahrscheinlich hast du die Beratung bei den Schulen falsch verstanden oder vermischt oder du hast die erforderlichen Voraussetzungen damals nicht gehabt. Man braucht nämlich in den meisten Bundesländern einen gewissen Notendurchschnitt.
Außerdem, was ist Fachgymnasien? In Deutschland heißt das berufliches Gymnasium und dort gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die gymnasiale Oberstufe, nämlich: ein guter Realschulabschluss oder ein Versetzungszeugnis des Gymnasiums von Klasse 10 nach Klasse 11.
Aber vielleicht lebst du ja in Österreich.
Die Schule verklagen? Eher nicht. Du hättest dann einen Aufnahmeantrag mit allen Unterlagen stellen müssen, der dann entweder angenommen oder abgelehnt wurde.
Verklagen kannst Du alle wegen jeder Kleinigkeit, von Erfolg wird dies aber in deinem Fall nicht gekrönt sein.
Viele Klagen werden aber nicht mehr angenommen, wenn sie von vornherein aussichtslos sind.
- Wer soll den Spaß zahlen?
- Welcher Schaden ist dir entstanden?
- Warum hast du nich selber recherchiert, das www. ist voll mit Informationen dazu?
Das heißt ich könnte das Gymnasium, das Fach-Gymnasium & die Fachoberschule für falsche Entscheidungen und Beratungen auf Schadensersatz verklagen
Das könntest du, sofern es ein dafür einschlägiges Gesetz gibt. Nur: welches sollte das sein?
Ich weiß es ja auch nicht. Deswegen Stelle ich ja hier die Frage.
Die auf dem Fachgymnasium mussten sich doch das letzte Zeugnis vorlegen lassen, und das war aus der Klasse 11. Die hätten Dich gar nicht nehmen dürfen und können nicht später ankommen, das ginge wegen der 4Jahres-Regel nicht. Zeitlich ist Dir aber dadurch offenbar kein Schaden entstanden.
Hattest Du bereits am Ende der 11. die Fachhochschulreife (schulischer) Teil, dann muss das auf dem Abgangszeugnis vermerkt gewesen sein. Gab es einen solchen Vermerk, durfte Dich die FOS gar nicht erst nehmen, sonst aber schon. Für den Vermerk müsste man auf dem Gymi erstmal die Mindestpunkte erreicht haben. Einfach nur automatisch bekommt man den jedenfalls nicht! Leider ist das Gymi aber nicht verpflichtet, Dich in diesen Fragen umfassend zu beraten, was die meisten leider offenbar auch nicht tun. Für die ist ein Latinum doch viel wichtiger. LOL!
Wie auch immer, die Schule kannst Du jedenfalls nicht verklagen, höchstens Dein Bundesland. Mach das aber als kleiner Schüler erst mal! LOL!
Das ist ja keine Kleinigkeit. Ich habe scheinbar mindestens 1 Jahr verschwendet.