Kann ich mein Pferd zurück geben?
Ich habe ein Pferd vom Hendler gekauft und nach 1 Monat wo das Pferd bei mir war haben wir eine Untersuchung gemacht weil wir denn Verdacht hatten das sie trächtig ist und bei der Untersuchung ist raus gekommen das die Stute trächtig ist kann ich sie jetzt dem Händler wieder geben oder muss ich das Pferd behalten?
7 Antworten
wenn im kaufvertrag die verwendung als reitpferd explizit vermerkt wurde und die ankaufsuntersuchung ergeben hat, dass das pferd ohne einschränkungen für den vorgesehenen zweck verwendet werden kann, dann stellt die trächtigkeit einen mangel dar, der zur rückgabe des pferdes berechtigt.
sonst nicht.
das fohlen gehört übrigens dem, der zum zeitpunkt der bedeckung eigentümer oder pächter der stute war. dafür, dass er das fohlen nach dem absetzen bekommt, muss er sich allerdings an den kosten beteiligen.
gekauft oder zurückgegeben werden kann das pferd nur durch eine uneingeschränkt geschäftsfähige person und zwar die, die im kaufvertrag genannt ist.
Da du ja nach eigenen Angaben noch nicht einmal volljährig bist, kannst du das Pferd weder gekauft haben, noch es zurückgeben. Das alles müssten deine Eltern machen.
Ist denn keine AKU vorgenommen worden? Und wie sieht der Kaufvertrag aus? Welche Regelungen zur Rücknahme sind dort aufgeführt?
Ja, das stimmt, aber sie bedeuten auch eine Menge Arbeit und Erfahrung. Außerdem, wenn sie ein Fohlen gewollt hätte, hätte sie sich eines gekauft.
Wenn das nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann nicht.
Bei Stuten muss Trächtigkeit explizit ausgeschlossen werden, wenn ihr das also vor dem Kauf nicht habt untersuchen lassen, ist das euer Problem. Der Händler ist raus, zumal wenn im Vertrag nicht drin steht, dass das Pferd als Reitpferd erworben wurde.
Man kauft die Möglichkeit, einer Trächtigkeit beim erwerben eines weiblichen Tieres immer mit! Ist ein in der Natur liegendes Risiko.
Wurde nicht nachweißlich durch den Händler, eine qualifizierte Untersuchung des Tieres, auf eine Trächtigkeit durchgeführt und diese Euch verschwiegen. Ist es kein Mangel. (Trächtigkeit, noch nicht erkennbar)
Auch ist es kein Mangel, wenn man die Trächtigkeit, bei geeigneter Qualifikation (Pferdewirt/langjähriger Erfahrung in Pferdehaltung) sofort hätte erkennen können.
Ob der Händler die Stute zurücknimmt, hängt von der Stute ab und ob das Fohlen einen Wert hätte. Ebenso was genau im Kaufvertrag vermerkt wurde.
Sollte er es nicht wollen, lohnt sich der Rechtsweg nicht!
Bitte behalte sie fohlen sind soo süß