Kann ich eine Zeitschrift als Bücher- bzw. Warensendung verschicken?

5 Antworten

Als Büchersendung können Sie mittels Zwischenträger gedruckte Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarten versenden. Zusätzlich können Sie die Rechnung, den Zahlungsverkehrsvordruck, einen Rückantwortumschlag, eine Leih- und/oder Buchlaufkarte beilegen. Die Büchersendung darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen.Als Warensendung können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, versandt werden. Allen Warensendungen können kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben sowie die Rechnung und ein entsprechender Zahlscheinvordruck beigelegt werden. Schriftliche Mitteilungen sind darüber hinaus nicht zugelassen. Warensendung müssen die Aufschrift "Warensendung" tragen und dürfen nicht verschlossen sein. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt. www.deutsche-post.de


BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 19:25

Wunderbar, nachplappern von der Seite kann ich auch. Klüger bin ich dadurch aber auch nicht, weil diese Richtlinien ziemlich undurchsichtig sind.

Darf ich das Comic nicht als Büchersendung verschicken, weil ich es verkauft habe? Immerhin sind laut Website ja keine geschäftlichen Zwecke erlaubt!

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mops09  30.08.2009, 19:43
@BillyBueffel

also dafür, dass ich mich blöd anreden lassen muss, kannste jetzt einfach selber nachsehen. gehts noch. Klick auf den Link.

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BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 19:47
@mops09

Selbst schuld, immerhin schrieb ich bereits, dass ich auf der Seite der DP nachgelesen habe. Bisschen dumm bin ich auch nicht. Und nen Daumen für kopiertes Wissen gibts erst recht nicht.

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mops09  30.08.2009, 19:58
@BillyBueffel

den kannste gern behalten. was ist denn eigentlich daran nicht zu verstehen? Du machst ne Warensendung wie Du es selber beschrieben hast und gut ist. Kostet 0,70 €. Und es ist auch nicht schändlich, wenn man für jemanden was im Netz nachschaut. tze...

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BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 20:10
@mops09

Nein, das stimmt, allerdings sollte man dazu auch was persönliches schreiben und den Post nicht nur mit einem Zitat füllen ;)

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mops09  30.08.2009, 23:16
@BillyBueffel

das könnten wir jetzt ellenlang hin und her debattieren. Ich bin der Meinung, eine präzise, schnelle Hilfe ist ok. Lieber Fakten als "persönliches" Vermuten. Kommt auf die Frage an.

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Mit Zeitungen als Büchersendung wäre ich vorsichtig da:

Dürfen Zeitschriften als Büchersendung verschickt werden? Nein, das geht nicht! Hier eine Antwort der Deutschen Post: Der Versand von Büchersendungen ist seit seiner Einführung 1951 dazu bestimmt, das Kulturgut Buch zu fördern. Daher darf ihr Inhalt weder unmittelbar noch mittelbar geschäftlichen Zwecken dienen, der zulässige Inhalt ist auf (gedruckte) Bücher/Broschüren, Notenblätter und Landkarten beschränkt. Der Versand von Zeitungen und Zeitschriften ist als Büchersendung leider nicht zugelassen. ^^^

Dürfen Zeitschriften als Warensendung verschickt werden? Auch das geht nicht. Hier eine ausführliche Antwort der Kundenbetreuung der Post: Vervielfältigungen auf Papier und Karton können Sie nur dann als Warensendung einliefern, wenn es sich um Papierwaren oder Kalender handelt oder als Verkaufsware versandt werden. Als Papierware gelten z.B.: Briefpapier und Umschläge, Schreibhefte und Notizblöcke, Scheckhefte, Bierdeckel und Spielkarten, Packpapier. Als Verkaufsware gelten z.B.: Druckstücke, die einen Verkaufspreis tragen, Druckstücke, bei denen durch eine beigefügte Rechnung oder sonstige Unterlage der Charakter als Verkaufsware hervorgeht. Zeitungen und Zeitschriften können demnach nicht als Warensendung versandt werden. ^ Quelle: http://frederick41.de/faq.html#i

Als Warensendung können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, verschickt werden. Als Büchersendung können Bücher, Broschüren ... versendet werden, die mittels Zwischenträger gedruckt sind. Würde den Comic daher als Büchersendung verschicken, da die Sendungen ja zu Prüfzwecken "offen" versendet werden müssen.


BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 19:27

Würde ich auch, aber da steht ja auch, dass die Büchersendung nicht geschäftlichen Zwecken dienen darf. Ich das Comic allerdings bei Ebay verkauft!

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seefrank  30.08.2009, 19:38
@BillyBueffel

UNd wer bei der Post weiß das, ob Du das Comic an den Empfänger verkauft hast oder es ihm geschenkt hast?

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Bengy  30.08.2009, 19:47
@BillyBueffel

Kannst du bedenkenlos machen. Auch die Schulbuchverlage schicken Bücher als Büchersendung - und das ist ja definitiv geschäftlich.

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BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 19:48
@seefrank

Beim Öffnen könnte man die Rechnung entdecken. Oder ich schicke keine Rechnung mit.

Viel wichtiger ist mir aber: Geht es auch als Warensendung? Die ist immerhin billiger!

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BillyBueffel 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 20:11
@Bengy

Alles klar, dann geht wohl beides. Danke!

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Ja, das geht. Am besten nurb in Folie einschweissen.